Hennef:Mutter stillt betrunken

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Bei der Frau werden 1,8 Promille gemessen. Der Säugling liegt nun in einer Klinik. Auch seine Geschwister sind in Sicherheit.

Eine Mutter aus Hennef bei Bonn hat mit 1,8 Promille Alkohol im Blut ihr Baby gestillt. Polizeibeamte, die in das Haus gerufen worden waren, beobachteten die Szene am Samstagabend und schalteten sofort das Jugendamt ein. Der apathisch wirkende, zwei Monate alte Säugling wurde in eine Kinderklinik gebracht, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Auch zwei Geschwister im Alter von vier und sechs Jahren, die "einen sichtlich verhaltensgestörten Eindruck" machten, kamen in einer Kindernotstelle unter.

Die Großmutter des Säuglings war zuvor zu den Nachbarn geflüchtet, weil sie fürchtete, von ihrem betrunkenen Ehemann geschlagen zu werden. Die herbeigerufenen Polizisten fanden in der Wohnung den 50 Jahre alten Mann mit etwa zwei Promille Alkohol im Blut. Außerdem stießen die Beamten auf die 28 Jahre alte betrunken stillende Tochter. Ihr Ehemann im Alter von 32 Jahren hatte ebenfalls rund zwei Promille intus. Die Polizisten verständigten eine Dolmetscherin und das Jugendamt, das die Kinder sofort aus der Familie nahm. Die nach Polizeiangaben aggressiven Männer wurden während dieses Einsatzes gefesselt. Rund dreieinhalb Stunden dauerte die Aktion, die letztlich ohne körperliche Auseinandersetzung beendet werden konnte.

Alkohol in der Stillzeit gilt als riskant. Beim Stillen geht ein Teil des Alkohols, der mit einem alkoholischen Getränk aufgenommen wird, über das Blut in die Muttermilch über. Die Alkoholkonzentrationen im Blut und in der Milch steigen annähernd parallel und erreichen nach etwa 30 Minuten ein Konzentrationsmaximum, wie es in einer Analyse des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) heißt. "Für die Gesundheit von Mutter und Kind ist es am sichersten, in der Stillzeit auf den Konsum von alkoholischen Getränken zu verzichten", so das Fazit der Experten. "Dies gilt insbesondere für die Zeit, in der das Baby ausschließlich gestillt wird."

© SZ vom 20.02.2017 / dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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