Hausarrest des Regisseurs:Weiße Weihnacht für Polanski

Regisseur Roman Polanski wird die Feiertage in seinem Schweizer Chalet statt hinter amerikanischen Gittern begehen. Die Justiz will erst 2010 über die Auslieferung entscheiden.

Er steht in seinem Ferienhaus in Gstaad unter Hausarrest und das bleibt erst einmal auch so: Frühestens im Januar will die Schweizer Justiz über das Auslieferungsersuchen der USA im Fall Roman Polanski entscheiden. "Ich habe immer gesagt, dass das Verfahren einige Wochen dauern wird", sagte der Sprecher des Schweizer Bundesamtes für Justiz, Folco Galli.

Hausarrest des Regisseurs: Regisseur Roman Polanski wird die Feiertage in seinem Chalet in der Schweiz verbringen

Regisseur Roman Polanski wird die Feiertage in seinem Chalet in der Schweiz verbringen

(Foto: Foto: AP)

Der Filmregisseur, dem man in den USA sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen vorwirft, wird somit Weihnachten und Silvester in dem Nobelort im Berner Oberland statt in einem amerikanischen Gefängnis verbringen.

Weihnachtsspaziergang im Garten

Ausgedehnte Feiertagsausflüge müssen Polanskis Frau und die zwei Kinder aber ohne das Familienoberhaupt unternehmen: Auf die Frage, ob Polanski außerhalb seiner Villa spazieren gehen dürfe, antwortete Justiz-Sprecher Galli trocken: "Ja, im Garten."

Polanski war Anfang Dezember aus einem Gefängnis in sein Chalet verlegt worden, nachdem er eine Kaution in Höhe von drei Millionen Euro hinterlegt hatte. Der Oscar-Preisträger muss eine elektronische Fußfessel tragen und darf das Haus nicht verlassen.

Drohende Gefängnisstrafe

Bisher hält sich Polanski offenbar an alle Auflagen, die ihm für den Hausarrest auferlegt wurden. Ihm liege nichts Negatives über das Verhalten des 76- Jährigen vor, sagte Galli.

Polanski war Ende September auf Antrag der USA auf dem Flughafen Zürich-Kloten verhaftet worden. Die Behörden in Los Angeles wollen Polanski nach 32 Jahren vor Gericht stellen, weil er 1977 ein damals 13-jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben soll. Er hatte sich im Februar 1978 nach Frankreich abgesetzt.

Polanskis Rechtsvertreter wollen erreichen, dass die Anklage gegen den Regisseur zurückgezogen wird. Die Staatsanwälte fordern dagegen, dass Polanski vor Gericht erscheinen müsse und sich nicht "aus der Ferne" verteidigen könne. Bei einer Verurteilung muss der Oscar-Preisträger mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren rechnen.

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