Hamburg:Der Messerattacke ging ein Sorgerechtsstreit voraus

Messerattacke Hamburg Jungfernstieg

Am Tag nach der Messerattacke in der S-Bahnstation Jungfernstieg erinnern Blumen und Plüschtiere an die Opfer.

(Foto: Christian Charisius/dpa)
  • Am Tag nach der Messerattacke in Hamburg mit zwei Toten werden Details zum Täter bekannt.
  • Mourtala M. kam über Lampedusa nach Hamburg und zeigte sich früh kooperativ mit den Behörden.
  • Der tödlichen Attacke am Jungfernstieg ging offenbar ein verlorener Sorgerechtsstreit voraus, nach dem der Mann fürchtete, ausgewiesen zu werden.

Von Thomas Hahn, Hamburg

Am Tag nach der Bluttat wurde Mourtala M. dem Haftrichter vorgeführt. Seine Personalien wurden festgestellt, der Haftbefehl nach der vorläufigen Festnahme wurde erlassen. Und nun laufen also die Ermittlungen der Hamburger Staatsanwaltschaft mit Zeugenbefragungen und Aktenstudium, ehe es in ein paar Wochen zur Anklage kommen kann wegen der Messerstiche, mit denen Mourtala M. auf dem unterirdischen S-Bahnsteig am Jungfernstieg - mitten in Hamburg am helllichten Donnerstagvormittag - seine einjährige Tochter und deren 34-jährige Mutter umgebracht hat.

Die Sachlichkeit, mit der die Justiz selbst schwersten Verbrechen begegnet, wirkt manchmal etwas befremdlich. Erst recht nach diesem mutmaßlichen Doppelmord am Jungfernstieg, der ganz Hamburg schockiert. Es wirkt doch alles so klar: Viele Menschen waren am Bahnsteig, und die Überwachungskameras liefen, als Mourtala M., 33, Malergehilfe aus Niger, wohnhaft in der öffentlich-rechtlichen Flüchtlingsunterkunft Wandsbek, mit roher Gewalt auf das Kind und die Frau einstach. Verzögern Formalien und detailreiche Ermittlungen nicht nur die gerechte Bestrafung des Täters?

In Wirklichkeit ist es natürlich gut, dass die Justiz selbst in scheinbar klaren Fällen nicht vorschnell, sondern gründlich vorgeht. Nur so besteht die Chance auf ein scharfes Bild von der Tat und ihrer Geschichte. Schon wenige Stunden nachdem auch die Frau nach vorübergehender Wiederbelebung gestorben war, fielen diverse Schlagworte, die sich zu einer ersten Erklärung des Unerklärlichen verbinden sollten. Flüchtling. Sorgerecht. Bedrohtes Aufenthaltsrecht.

Mourtala M. kam aus einem Lager in Lampedusa und fand zunächst in einer Kirche Asyl

Die AfD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft nutzte die Gelegenheit, um ihr rechtspopulistisches Profil zu schärfen. "Nur einen Tag nachdem der AfD-Antrag, die Zahl der Messerattacken nach Tatbegehungsform und Ethnie der Täter auszuwerten, von der Mehrheit der Hamburger Bürgerschaft abgelehnt worden ist, wird es wieder traurige Gewissheit: Hamburg ist unsicherer denn je!", meldete sie mitten hinein in die Trauer und die Fassungslosigkeit.

Die Summe aus den ersten Erkenntnissen der Behörden ergibt ein etwas komplizierteres Bild. Mourtala M. kam demnach im Frühjahr 2013 aus Italien nach Deutschland. Er gehörte der sogenannten Lampedusa-Gruppe aus schwarzafrikanischen Flüchtlingen an. Diese gaben an, aus Libyen vor den Repressionen des dortigen Regimes geflohen zu sein. Sie wollten sich in Hamburg nicht auf ein Asylverfahren einlassen, weil sie in Italien schon eines hinter sich gebracht hätten und die Abschiebung fürchteten. Es gab damals Proteste und emotionale Debatten rund um die Lampedusa-Flüchtlinge. Viele von ihnen kamen in der evangelischen Kirche von St. Pauli unter, auch Mourtala M. Manche von ihnen werfen der Stadt Hamburg bis heute Menschenrechtsverletzungen vor.

Mourtala M. allerdings gehörte zu jenen etwa 100 Lampedusa-Flüchtlingen, die damals eine Art Friedensangebot des Senats annahmen und sich bei den Behörden meldeten. 2014 besuchte er einen Sprachkurs. Er arbeitete, er lernte die deutsche Frau kennen, die bald von ihm ein Kind bekam, ihr fünftes. Ein DNA-Test belegte, dass Mourtala M. der leibliche Vater war. Durch die Vaterschaft wiederum bekam er nach verschiedenen Duldungen ein Aufenthaltsrecht bis Mitte 2019. Das Verhältnis zu der Mutter seiner Tochter muss allerdings schlecht gewesen sein, das Sorgerecht lag jedenfalls nur bei ihr. Und man darf annehmen, dass Mourtala M. sich deshalb Sorgen um seine Zukunft in Deutschland machte: Das Bleiberecht für einen Flüchtling, der mit einer Deutschen ein Kind hat, hängt davon ab, wie er seine Vaterschaft lebt. Mourtala M. wollte das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter. Das getrennte Paar stritt darum. Mourtala M. muss dabei sehr forsch aufgetreten sein. Er verfolgte die Mutter, suchte sie in ihrer Wohnung auf, blieb, obwohl er gehen sollte. Ende Januar erstattete die Mutter Anzeige, weil sie sich von ihm bedroht fühlte. Am 22. Januar hatte er laut Gericht offiziell das gemeinsame Sorgerecht beantragt.

Messerattacke: Der Täter musste sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen

In der Polizeiakte von Mourtala M. steht laut Staatsanwaltschaft nicht viel. Dreimal Schwarzfahren. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt. Aber sein Temperament scheint gewöhnungsbedürftig gewesen zu sein. Anfang Februar regte das Jugendamt ein Verfahren an, um den Umgang der Eltern mit der kleinen Tochter gerichtlich zu regeln. Mitte März endete dieses Verfahren mit einem einvernehmlich getragenen Beschluss: Mourtala M. durfte seine Tochter sehen, wenn drei Auflagen erfüllt seien: Eine sozialpädagogische Fachkraft musste ihn bei den Treffen mit dem Kind begleiten. Die Eltern sollten keinen Kontakt mehr haben. Und Mourtala M. musste sich einem Anti-Aggressionstraining unterziehen. Laut Gerichtssprecher Kai Wantzen hat Mourtala M. seine Tochter unter diesen Auflagen zweimal gesehen.

Am vergangenen Mittwoch allerdings bekam er einen Dämpfer. Nach der Anhörung vor dem Amtsgericht St. Georg lautete das Urteil, dass wegen des schlechten Verhältnisses zur Mutter keine Aussicht auf das gemeinsame Sorgerecht bestünde. Ob er daraus ableitete, dass er deshalb aus Deutschland verschwinden muss, ist nicht klar. Sollte er das geglaubt haben, wäre er einem Irrtum erlegen. "Die Ausländerbehörde hat keine Kenntnis von dem Verfahren", sagt ein Sprecher der Innenbehörde. Im Klartext: M.s Bleiberecht bis Mitte 2019 hatte Bestand. "Es wurden auch keine aufenthaltsbeendende Maßnahmen unternommen." Mourtala M. hätte noch viel tun können für eine Zukunft in Deutschland, zum Beispiel an seinem Temperament arbeiten. Aber auch am Donnerstag konnte er nur wieder streiten mit der Mutter. Und er hatte das Messer dabei.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

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