Hakenkreuz-Fall:Neues Gutachten angefordert

Überraschung im Hakenkreuz-Fall: Der Anwalt der Angeklagten hat ein psychologisches Gutachten beantragt. Es soll klären, ob sich die junge Frau selbst verletzt hat.

Im sogenannten Hakenkreuz-Fall von Mittweida hat die Verteidigung überraschend ein weiteres Sachverständigengutachten beantragt. Dabei müsse es um die Frage gehen, ob seine Mandantin von ihrer Persönlichkeit her überhaupt zu einer solchen Tat fähig sei, sagte ihr Anwalt Axel Schweppe am Freitag am Rande des nicht öffentlichen Prozesses im Amtsgericht Hainichen.

Hakenkreuz-Fall, ddp

Eigentlich wurde

(Foto: Foto: ddp)

In dem Prozess wird der Angeklagten vorgeworfen, einen Neonazi-Überfall im Dezember 2007 in der sächsischen Stadt Mittweida vorgetäuscht zu haben. Die damals 17-Jährige hatte bei der Polizei angegeben, vier Neonazis hätten ihr auf einem Parkplatz ein Hakenkreuz in die Hüfte geritzt, nachdem sie einem Aussiedlerkind zur Hilfe geeilt sei.

Schweppe sagte, bis heute sei nicht erkennbar, warum sie den Überfall vorgetäuscht haben sollte. "Es gibt kein Motiv in der Psyche, in der Persönlichkeit meiner Mandantin." Es passe nicht zu ihr, dass sie auf sich aufmerksam machen wollte.

Sie gehöre auch nicht dem linken Spektrum an. Die Anklage stützt sich vor allem auf rechtsmedizinische Gutachten, wonach die Art der Verletzung auf eine Selbstbeibringung hindeuten soll.

Das Gericht wollte nach seinen Angaben über den Antrag beraten. Ob heute wie ursprünglich geplant das Urteil fällt, ist noch unklar.

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