Haftbefehl aufgehoben:Jörg Kachelmann ist frei

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Haftbefehl gegen Jörg Kachelmann aufgehoben. Der wegen des Verdachts auf Vergewaltigung festgenommene Wettermoderator ist kurze Zeit später aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Wie das Gericht erklärte, besteht kein dringender Tatverdacht mehr.

Der TV-Wetterexperte Jörg Kachelmann ist nach mehr als vier Monaten aus der Untersuchungshaft freigekommen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte zuvor den Haftbefehl gegen den 52-jährigen Schweizer aufgehoben und seine "umgehende Freilassung" angeordnet.

Kachelmann hat Gefängnis verlassen

Jörg Kachelmann beim Verlassen des Gefängnisses.

(Foto: dpa)

Wenige Stunden nach der OLG-Anordnung schritt Kachelmann am frühen Nachmittag durch die Gefängnistür in Mannheim. Der in ein langärmeliges weißes T-Shirt gekleidete Moderator umarmte zum Abschied einen Justizvollzugsbeamten. Er wirkte entspannt und lächelte flüchtig, gab aber keine Erklärung ab. Begleitet wurde Kachelmann von seinem Anwalt Reinhard Birkenstock, der die OLG-Entscheidung mit den Worten begrüßte, nun sei "die Rechtstaatlichkeit zurückgekehrt". Kachelmann und sein Anwalt fuhren dann im Auto davon.

Der 3. Strafsenat des OLG hatte entschieden, dass im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Daher sei auch die Fluchtgefahr als Grund für die Untersuchungshaft nicht länger maßgeblich. Kachelmann saß seit dem 20. März in Untersuchungshaft, weil er seine frühere Freundin vergewaltigt haben soll. Er hat die Vorwürfe von Anfang an zurückgewiesen.

Da sein mutmaßliches Opfer die einzige Belastungszeugin sei, stehe Aussage gegen Aussage. Bei der Ex-Freundin des Schweizers könnten außerdem "Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive" nicht ausgeschlossen werden, hieß es vom Gericht. Die Frau habe bei der Anzeige und im Ermittlungsverfahren zunächst unzutreffende Angaben gemacht. Sie bezogen sich auf die Vorgeschichte und die Umstände der Vergewaltigung. Aufgrund der Untersuchungen und Gutachten könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie sich die Verletzungen selbst zugefügt habe.

Der Strafsenat hatte weiter erklärt, dass ein Unterschied zwischen Haftbefehl und Anklage bestehe. Für einen Haftbefehl sei der dringende Tatverdacht Voraussetzung, für eine Anklage der einfache Tatverdacht.

"Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat einem Justizskandal Grenzen gesetzt", sagte Kachelmanns Anwalt Reinhard Birkenstock. Er werde jetzt mit seinem Mandanten konzentriert die Hauptverhandlung vorbereiten, der sie zuversichtlich entgegensähen. "Ich bin nicht dazu da, Vorwürfe zu machen. Ich bin Strafverteidiger, mein Beruf ist es, ungerecht einsitzende Gefangene aus der Untersuchungshaft zu holen und das ist uns heute Gott sei Dank gelungen", sagte Birkenstock mehreren Nachrichtensendern.

Die Ermittler werfen Kachelmann vor, Anfang Februar seine langjährige Geliebte, die sich von ihm trennen wollte, in deren Wohnung im baden-württembergischen Schwetzingen vergewaltigt und mit einem Küchenmesser am Hals verletzt zu haben. Kachelmann war im März auf dem Rückweg von den Olympischen Spielen in Vancouver auf dem Frankfurter Flughafen verhaftet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und gefährlicher Körperverletzung erhoben.

Die ARD ließ unterdessen verlauten, ihren Wetterexperten Jörg Kachelmann nach seiner Freilassung aus dem Gefängnis noch nicht vor die Kamera zu lassen. "Wir warten das schwebende Verfahren ab", sagte ein Sprecher der ARD- Programmdirektion in München. "Durch die Aufhebung des Haftbefehls ist für uns keine neue Ausgangslage entstanden." Der 52-Jährige hatte in der ARD bis vor den Olympischen Winterspielen in Vancouver (12. bis 28. Februar) regelmäßig das Wetter um 19:50 Uhr sowie in den Tagesthemen präsentiert.

Die Hauptverhandlung sollte ursprünglich am 6. September vor dem Mannheimer Landgericht beginnen. Ob es bei der Terminplanung bleibt, ist derzeit noch unklar. Bis zum Prozessbeginn bleibt Kachelmann auf freiem Fuß. Bei einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Link zu dem Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe

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