Seit Anders Breivik für unzurechnungsfähig erklärt worden ist, gibt es Kritik an dieser Entscheidung. Doch keiner dieser Skeptiker hatte Kontakt zum Attentäter - bis sich nun die Gefängnispsychologen geäußert haben. Die halten die Einschätzung der Kollegen für falsch.
Ist er doch zurechnungsfähig? Der Streit um den geistigen Zustand des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik geht in eine neue Runde. Denn Fachleute des Gefängnisses Ila halten ihren bekanntesten Häftling offenbar für völlig gesund. Norwegische Medien zitieren nun aus Berichten von Gefängnismitarbeitern, denen zufolge der 32-Jährige seit seiner Festnahme keine Anzeichen für eine Psychose aufweist.
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Ist Anders Behring Breivik zurechnungsfähig oder doch nicht? Zwar waren sich die Verfasser des Gutachtens ihrer Entscheidung sicher, doch die Kritik ebbt nicht ab. (© dpa)
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Die Beobachtungen widersprechen dem rechtspsychiatrischen Gutachten, das dem Massenmörder im November paranoide Schizophrenie attestierte und ihn für schuldunfähig befand. Ein Osloer Gericht entscheidet nun, ob Breivik erneut untersucht wird.
Die aufsehenerregenden Bewertungen von Breiviks Zustand stammen von drei Psychologen und einem Psychiater, die in Ila die Häftlinge betreuen. Seitdem Breivik am 26. Juli dort eintraf, haben sie ihn mehr als 80 Mal untersucht, die ersten sieben Wochen lang sogar täglich, berichtet die Zeitung Aftenposten. Der Untersuchungshäftling sei bei guter Gesundheit, er wirke nicht depressiv, nichts deute auf eine Psychose hin, notierten die Fachleute ein ums andere Mal ins Journal. Es bestehe weder Selbstmordgefahr noch Bedarf für irgendeine Art von Behandlung.
Eine abschließende Diagnose stellten die vier Experten zwar nicht; ihre Aufgabe ist es nur zu verhindern, dass die Gefängnis-Insassen krank werden oder sich Schaden zufügen. Dennoch stehen ihre Aussagen in krassem Gegensatz zu den Befunden des Gutachtens, das die Rechtspsychiater Synne Sørheim und Torgeir Husby am 29. November dem Gericht vorgelegt hatten.
Sørheim und Husby hatten Breivik für ihre Untersuchung 13 Mal befragt. Am Ende erklärten sie den Mann, der am 22. Juli 77 Menschen ermordet hatte, für schizophren. An der Diagnose hätten weder er noch seine Kollegin je gezweifelt, sagte Husby damals selbstsicher. Eine Expertenkommission des Gerichts bestätigte das Gutachten dann kurz vor Weihnachten. Wenn es Bestand hat, kann Breivik nicht mit Gefängnis bestraft werden. Das Gericht müsste ihn nach dem Prozess in eine psychiatrische Anstalt einweisen.
Die Frage nach Breiviks Zurechnungsfähigkeit ist längst Gegenstand einer großen Debatte. Vor allem wird bemängelt, dass Husby und Sørheim die rechtsradikalen und islamfeindlichen Äußerungen Breiviks als Symptome für Geisteskrankheit deuteten - nicht als politische Äußerungen eines Extremisten. Experten aus Norwegen, Schweden und Dänemark haben die Diagnose in Frage gestellt.
"Fachliche Uneinigkeit"
Doch hat keiner dieser Experten Breivik je persönlich getroffen. Darum kommt den Berichten aus dem Gefängnis nun besonderes Gewicht zu. "Das zeigt mir, dass eine fachliche Uneinigkeit besteht. Darum sind weitere Untersuchungen notwendig", sagte Rechtsanwalt John Arild Aasen dem Fernsehsender TV2. Aasen vertritt drei Überlebende des Massakers von Utøya und forderte schon vor Wochen ein neues rechtspsychiatrisches Gutachten. Mehrere Opferanwälte schlossen sich am Mittwoch seinen Forderungen an.
Bis zu diesem Donnerstag haben die am Prozess beteiligten Parteien Zeit, sich zum Gutachten äußern. Das Gericht will bis Mitte Januar über Einwände entscheiden. Breiviks Verteidiger erklärte bereits, dass er und sein Mandant weitere Untersuchungen für überflüssig halten. Auch die Staatsanwaltschaft erklärte am Mittwoch, dass sie ein neues Gutachten für unnötig hält.
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(SZ vom 05.01.2012/leja)
Bundespräsident Gauck in Jerusalem
ist die vorherrschende Meinung in Norwegen. Die norwegische Justiz kämpft mit sich, welche Argumentation dafür ausreichen könnte. Vor diesem Hintergrund wirken die vorgelegten Gutachten eher wie der Versuch, einen kostspieligen und langwierigen Rechtsstreit umgehen zu können.
Welches eine gerechte Ahndung der begangenen Straftaten sein kann, ist für dieses grösste Verbrechen seit der Besetzung Norwegens durch die Wehrmacht äusserst fraglich. Ein Mensch hat das getan, was die Anderen für unmöglich hielten. Möglich war dies durch die grobe Nachlässigkeit der sozialdemokratischen Innenpolitik im Lande.
Das brisante an der Tat und deren Vorbereitung ist, dass der Täter Breivik trotz seiner verworrenen Argumentation durchaus einige Schwachstellen der Politik und der Sicherheit erkannt hat. Dass seine Deutung dieser Schwachstellen eher falsch ist und seine Konsequenzen abscheulich und unsinnig sind, deuten selbst bei fortgesetzter Weigerung besserer Erkenntnis nicht auf Schuldunfähigkeit hin.
Breivik hat seine Morde offenbar bewusst, vorsätzlich und im Wissen ihrer Strafbarkeit begangen. Er sollte daher auch ein gerechtes Strafverfahren bekommen.
Er ist sicher nicht wahnsinnig, weil er etwas Anders als die Mehrheit denkt. Dies ist eine veraltete und abzulehnende Vorstellung von einigen Psychologen und Pädagogen, die gleichmacherischen Einheitsbrei für Normalität und Minderheiten für verrückt halten. Breivik ist gefährlich, weil er seine speziellen Gedanken in die Tat umgesetzt hat - und dies vermutlich wieder tun würde.
sollte es tatsächlich zutreffen, dass die rechtsradikale und islamfeindliche Haltung des Delinquenten (...mit den entsprechenden verbalen Äußerungen) Basis für das psychiatrische Gutachten der beiden Rechtsmediziner gewesen ist, dann haben die beiden Herrschaften im Kern nichts anderes gemacht als Kolonnen von Psychiatern in den ehemaligen kommunistischen Ostblock-Staaten: Wer anders denkt, ist geisteskrank und gehört in die Klapse!
Hier hat nur das Strafrecht seinen Platz und kein Psychiater !!!
Wer anders denkt und mit seinem daraus abgeleiteten Handeln massiv gegen Recht und Gesetz verstößt gehört in den Knast und nicht in die Klapse!
Generell sind solche Taten nicht nachzuvollziehen. Aber ob eine Krankheit vorliegt, das wage ich zu bezweifeln. Generell sind psychisch kranke Menschen nicht zu solchen Taten fähig und wenn etwas passiert, dann erklärt sich das aus ihren Wahnvorstellungen.
Bei Breivik ist wohl das Problem, dass die norwegische Wattebauschjustiz, ähnlich wie die deutsche, mit solchen Taten nicht umgehen kann. Nach 10 Jahren ist man wieder draussen und bekommt die 2 Chance so etwas nochmal zu tun. Da scheint es besser zu sein ihn für psychisch krank zu erklären und ihn lebenslänglich zu "behandeln". Die Problematik, die sich auftut ist aber, dass man Kriminelle mit psychisch Kranken in einen Topf wirft und das ist fatal!!!