Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet sein Grundsatzurteil zum Kuttenverbot für Rocker erst am 9. Juli. Dies teilte der 3. Strafsenat jetzt zum Ende der mündlichen Verhandlung mit. Dem BGH liegt ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen vor, die ihre Lederwesten trotz Verbot tragen wollen. Der Rechtsstreit ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht um die Frage, ob Rocker die Kutten noch anhaben dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind (Az.: 3 StR 33/15).
Weil andere Bandidos-Gruppen - das "MC Chapter Aachen" und das "MC Probationary Chapter Neumünster" - verboten sind, sollten die Männer 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen. Das Bochumer Landgericht entschied im vergangenen Oktober, dass das pauschale Kuttenverbot nicht rechtens ist. Die Bundesanwaltschaft forderte am Donnerstag die Aufhebung des Urteils, die Verteidiger pochten dagegen auf die Gültigkeit des Richterspruchs.