Nicht alle Kassen kommen gleichermaßen für die Kosten auf.
Eine Befragung von 259 regionalen Versicherern in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen habe ergeben, dass rund ein Fünftel der Kassen die Schutzimpfung nicht als Kassenleistung ansehe, erklärte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Große Uneinigkeit herrsche zudem bei der Frage, ob für die Impfung die Praxisgebühr fällig werde.
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"Zumindest bei Risikopatienten sollten alle Kassen die medizinische Schutzimpfung gegen Influenza als Versicherungsleistung übernehmen", forderten die Verbraucherschützer.
Freiwillige Sachleistung
Darüber hinaus müssten alle Versicherungsmitarbeiter darüber informiert sein, dass sämtliche Impfungen von der Regelung zur Praxisgebühr ausgenommen seien. Bei der Befragung hätten nur 48 Prozent der Kassen das Praxisgeld mit Verweis auf die Vorsorgemaßnahme ausgeschlossen.
Die Grippeschutzimpfung gilt bislang als freiwillige Sachleistung, die je nach Satzung der Krankenkasse gezahlt oder abgewiesen wird. 72 Prozent der befragten Kassen gaben an, dass sie alle Kosten tragen, während 22 Prozent die Übernahme der Kosten ablehnen.
Die restlichen sechs Prozent tragen nach Angaben der Verbraucherzentrale nur die Kosten des Impfstoffs oder entscheiden erst nach einer Risikoeinschätzung des behandelnden Arztes über die Kostenübernahme.
Bei den meisten Kassen, die die Vorsorgemaßnahmen übernehmen, werden sämtliche Kosten für den Impfstoff und die Behandlung übernommen. Zwölf Krankenkassen rechneten diese jedoch per Privatrechnung ab, wobei nicht immer der volle Rechnungsbetrag erstattet werde, erklärten die Verbraucherschützer.
Die Verbraucherzentrale appellierte an die gesetzlichen Versicherer, die Kosten für die Grippeschutzimpfungen einheitlich abzurechnen und für eine bessere Information zu sorgen: "Patienten dürfen nicht auf Grund von Ungereimtheiten im Gesundheitswesen ungerechtfertigt zu Kasse gebeten werden", hieß es.
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(AP)
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