Ein Brite will nach einer Geschlechtsumwandlung wie seine Altersgenossinnen früher in Rente gehen.
Frauen genießen manche Vorteile. In Großbritannien zum Beispiel dürfen sie - noch bis 2010 - mit 60 Jahren in Rente gehen statt mit 65 wie die Männer.
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Doch als Sarah R. im Jahr 2002 beantragte, mit 60 Jahren ihr wohl verdientes Ruhegeld zu bekommen, lehnte das britische Ministerium für Arbeit und Altersversorgung ihr Ansinnen ab: Schließlich sei die Frau keine Frau, sondern eigentlich ein Mann.
Denn Sarah R. wurde 1942 als Junge geboren, unterzog sich aber 2001 einer späten Geschlechtsumwandlung.
Die empörte Britin legte Einspruch ein, der aber wurde verworfen; die nächste Instanz wandte sich im vergangenen Jahr an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Und der Schlussantrag des Generalanwalts vom Donnerstag kann die transsexuelle Rentnerin hoffen lassen.
"Die Weigerung, einer postoperativen Mann-zu-Frau-Transsexuellen vor dem 65. Lebensjahr Rente zu gewähren, verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung", schreibt Francis G. Jacobs in seinem Plädoyer.
EU-Recht verbiete, dass Regierungen bei Sozialleistungen unterscheiden, ob jemand seit Geburt weiblich ist oder es erst später wurde. In den meisten Fällen folgt das höchste Gericht der EU den Vorschlägen des Generalanwalts (Az. C-423/04).
Rüge für Großbritannien
Schon 2004 hatten die europäischen Richter in einem Urteil Großbritannien gerügt. Damals klagte eine Britin, weil sie ihren männlichen Partner, der früher eine Frau war, nicht heiraten durfte.
Anders als in allen übrigen alten EU-Mitgliedsstaaten schlossen die Gesetze in England und Wales sowie in Irland aus, das Geschlecht eines Menschen in staatlichen Verzeichnissen zu ändern - einmal Mann, immer Mann. Und da Standesämter und Sozialbehörden ihre Entscheidungen auf diese Register stützen, ignorierten sie Geschlechtsumwandlungen.
Erst nach verlorenen Prozessen vor internationalen Gerichten reformierte die britische Regierung zum April diesen Jahres den Rechtsakt: Die neue Identität von Transsexuellen wird nun anerkannt, Klagen wie die von Sarah R. sind jetzt nicht mehr nötig.
Daher geht Generalanwalt Jacobs davon aus, dass ein Urteil in seinem Sinne die Staatskassen kaum belasten würde. Außerdem haben die meisten EU-Länder - auch Deutschland - das Rentenalter zwischen den Geschlechtern längst angeglichen.
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(SZ vom 16.8.2005)
Studie von UN-Kinderhilfswerk