Gesundheit:Deutsches Gras

Cannabis sativa, indica, marihuana, hemp, ganja, plant

Welche Mengen Cannabis benötigt werden, darüber gibt es seitens der Behörde keine Schätzungen.

(Foto: Libor Sojka/AP)

Als die neue Cannabis-Agentur in Berlin jüngst Mitarbeiter suchte, wurde viel gewitzelt über die Formulierung "einschlägige Berufserfahrung". Die Agentur, die die Versorgung von Schmerzpatienten sichert, nimmt jetzt ihre Arbeit auf.

Von Antonie Rietzschel, Berlin

Als die neue Cannabis-Agentur in Berlin jüngst Mitarbeiter suchte, wurde viel gewitzelt über die Formulierung "einschlägige Berufserfahrung". Handelte es sich hier womöglich um den Traumjob eines jeden Kiffers? Die Behörde nimmt nun offiziell ihre Arbeit auf, und die Antwort lautet ganz klar: Nein.

Anfang des Jahres hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das es Schwerkranken ermöglicht, Cannabis-Arzneimittel per Rezept zu erhalten. Die Cannabis-Agentur, angesiedelt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, ist vor allem für die Überwachung der Produktion sowie den Aufbau eines Vertriebssystems zuständig. Bisher gelangt Cannabis für den medizinischen Gebrauch aus dem Ausland nach Deutschland. Eingenommen wird es über Inhalatoren, Mundsprays oder auch Tabletten. Bis 2019, so das Ziel, soll es Cannabis-Arzneimittel geben, die komplett in deutscher Eigenproduktion entstanden sind. Über eine europaweite Ausschreibung will die Behörde Hersteller finden, die Anbau, Ernte aber auch Verpackung sowie Versand an die Apotheken übernehmen. Der deutsche Staat zahlt.

Welche Mengen Cannabis benötigt werden, darüber gibt es seitens der Behörde keine Schätzungen. Im Jahr 2016 erhielten 1000 Menschen Cannabis-Arzneimittel dank einer Sondergenehmigung, darunter vor allem Schmerzpatienten. Allein um deren Versorgung zu sichern werden 365 Kilogramm Cannabis pro Jahr benötigt. Auch wenn die Behörde nach der Gesetzesänderung keinen explosionsartigen Anstieg von Konsumenten erwartet, dürfte die Zahl bedürftiger Patienten doch hoch sein.

Das Gesetz verzichtet ausdrücklich auf Vorgaben, ab wann eine Therapie sinnvoll ist. Die Einschätzung bleibt dem Arzt überlassen. Hier scheint es aber noch Unsicherheiten zu geben. Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gingen in den vergangenen Wochen immer wieder Anfragen ein. Die mussten jedoch unbeantwortet bleiben, da es von staatlicher Seite keine Therapieberatung gibt. Die Ärzte sind ihrerseits aufgerufen, sich bei Fortbildungen zu informieren, auch um Missbrauch vorzubeugen.

Die Bundesopiumstelle wird begleitend zur Arbeit der Cannabis-Agentur eine Untersuchung über die Wirksamkeit von Cannabis durchführen. Dazu sollen die Ärzte über fünf Jahre hinweg den Krankheits- und Therapieverlauf von Patienten dokumentieren, die Cannabis-Arzneimittel einnehmen. Positive Wirkungen von Cannabis sind bisher belegt in der Schmerztherapie, bei chronischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose und schwerer Appetitlosigkeit und Übelkeit.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: