Gesundheit:Amalgam bleibt erlaubt

Ein EU-Kompromiss beschränkt lediglich den Einsatz der umstrittenen Zahnfüllung Amalgam.

Der Einsatz von Amalgam für Zahnfüllungen wird in der EU deutlich beschränkt, aber vorerst nicht verboten. Von Juli 2018 an sollen Zahnärzte das Material, das giftiges Quecksilber enthält, bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in Ausnahmefällen nutzen. Bis 2020 wird geprüft, ob Zahnärzte ab 2030 ganz darauf verzichten können. Das sieht ein Kompromiss vor, der zwischen dem EU-Parlament, den Mitgliedsländern und der EU-Kommission ausgehandelt wurde. Er ist Teil eines Pakets zur Umsetzung der Minamata-Konvention, die die Nutzung von Quecksilber eindämmen soll. Durch Amalgam, mit dem seit dem 19. Jahrhundert günstig Löcher in Zähnen gestopft werden, kommen jährlich in der EU bis zu 75 Tonnen des hochgiftigen Schwermetalls in Umlauf. Die EU-Kommission hält die Füllungen für Patienten für ungefährlich, zumal sie im Mund verkapselt sind. Sie beruft sich auf Studien. Auch die Bundeszahnärztekammer möchte daran festhalten. Ihrer Ansicht nach gibt es keine Alternative mit demselben Einsatzspektrum. Außerdem bürgen andere Materialien ebenfalls Risiken. Die Krankenkassen sehen Amalgam weiterhin als Standard-Behandlung an. Kritiker wecken aber immer wieder Zweifel. Sie verweisen auf Gesundheitsrisiken bei der Verarbeitung und der Entsorgung sowie bei der Verbrennung von Verstorbenen in Krematorien. Quecksilber kann über die Atmosphäre in die Nahrungskette kommen.

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