Getöteter Austauschschüler in den USA:Recht auf Selbstjustiz

Getöteter Austauschschüler in den USA: Grant Creek - in diesem Viertel der Stadt Missoula, Montana, wurde der deutsche Austauschschüler Diren D. erschossen.

Grant Creek - in diesem Viertel der Stadt Missoula, Montana, wurde der deutsche Austauschschüler Diren D. erschossen.

Der in Montana erschossene Austauschschüler aus Deutschland ist wohl Opfer einer Falle für Einbrecher geworden. Der Schütze könnte freigesprochen werden - wegen der "Castle Doctrine".

Von Jürgen Schmieder, Los Angeles

Im Fall um den getöteten Austauschschüler aus Hamburg hat die Bezirksstaatsanwaltschaft von Missoula den Schützen wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt. Bei der Vernehmung kam heraus, dass der Hausbesitzer offenbar in seiner Garage eine Falle aufgestellt hatte, mit der er Diebe anlocken und dann Selbstjustiz üben wollte. Bei einer Verurteilung müsste der Schütze für mindestens zehn Jahre ins Gefängnis - er darf jedoch aufgrund der Gesetzgebung in Montana auf einen Freispruch hoffen.

Die Ehefrau des Schützen gab bei der Vernehmung an, dass in den vergangenen drei Wochen zwei Mal bei ihnen eingebrochen worden sei und sie deshalb eine Überwachungsanlage in der Garage installiert hätten. Zudem habe sie eine Brieftasche mit persönlichen Gegenständen als Köder deponiert und das Garagentor offen gelassen. Der Anwalt des Angeklagten sagte, dass das Ehepaar frustriert darüber gewesen sei, dass sie die Polizei verständigt hätten und dennoch "nichts unternommen wurde." Eine Nachbarin erklärte, der Hausbesitzer habe ihr erzählt, dass er bereits drei Nächte lang wach geblieben sei, um die Einbrecher auf frischer Tat zu ertappen.

Er selbst gab an, dass er und seine Frau auf den Überwachungsvideos gesehen hätten, dass sich jemand in der Garage befinden würde. Er sei mit seiner Schrotflinte in die Garage gegangen, hätte dort allerdings nichts gesehen und auch nichts gesagt, sondern nur ein Geräusch gehört, das so klang, als würde Metall auf Metall prallen. Er habe gefürchtet, verletzt zu werden, und deshalb vier Schüsse abgefeuert. Einer davon traf den Austauschschüler in den Arm, der andere in den Kopf. Ein Begleiter, der mit dem Austauschschüler in der Garage gewesen war, flüchtete. Er ist inzwischen aber von der Polizei identifiziert und vernommen worden.

Das Heim ist eine Festung, die man verteidigen darf

Der Anwalt des Angeklagten erklärte, dass sich sein Mandant schrecklich fühle, dass er aber enttäuscht sei über die Anklage: "Die Bewohner haben dem Jungen sicher nicht gesagt, dass er kommen solle. Er ist freiwillig eingedrungen." Es könnte sein, dass sich der Schütze auf die Gesetzgebung im Bundesstaat Montana beruft, nachdem sich ein Hausbewohner bei einem Einbruch auch mit tödlicher Gewalt verteidigen darf.

Zahlreiche US-Bundesstaaten erlauben ihren Einwohnern, sich gegen Eindringlinge zu verteidigen. Auf den ersten Blick wirken diese Gesetze ähnlich, bei genauerer Betrachtung allerdings tun sich gewaltige Unterschiede auf. Im Bundesstaat Montana gibt es die sogenannte "Castle Doctrine", die im Jahr 2009 in die Gesetzgebung aufgenommen wurde. "Das Gesetz besagt, dass das Heim eines Menschen seine Festung ist und dass er es verteidigen darf", sagt Gary Morbut, der Autor des Gesetzes und Präsident der "Montana Shooting Sports Association": "Man darf sein Heim verteidigen gegen jemanden, der sich illegal dort aufhält - und man darf die Menschen vor jemandem schützen, der unrechtmäßig eingedrungen ist."

House Bill 288, so heißt das Gesetz offiziell, ist nichts anderes als eine Lizenz zum Schießen. Wer älter als 18 Jahre ist und seit mindestens sechs Monaten im Bundesstaat Montana wohnt, der kann sich beim Bezirkssheriff eine Genehmigung zum Besitz einer Feuerwaffe besorgen, solange er Vertrautheit im Umgang mit einer Waffe nachweisen kann. Danach darf er die Waffe offen bei sich führen und das auch anderen Menschen mitteilen. Wenn er glaubt, dass seine Gesundheit gefährdet ist, darf er die Waffe ziehen und dem Angreifer auch tödliche Gewalt androhen.

Tödliche Gewalt erlaubt

Wird er auf seinem Grundstück angegriffen, muss er weder einen Fluchtversuch unternehmen noch die Polizei verständigen, bevor er Gewalt anwendet. Morbut, der Autor des Gesetzes, sagt dazu: "Wir glaubten nicht, dass sich die Gesetzgebung anderer Bundesstaaten mit der Kultur in Montana vereinbaren ließ. Wir haben klargestellt, dass man nicht 15 Minuten auf die Ankunft der Polizei warten muss, ehe man sich gewaltsam verteidigen darf. An jedem Ort, an dem man sich rechtmäßig aufhält, existiert das Recht zur Selbstverteidigung."

Der Bewohner eines Hauses darf demnach tödliche Gewalt anwenden, wenn er "aus nachvollziehbaren Gründen glaubt", dass der Eindringling ihn oder einen anderen Bewohner angreifen will oder dabei ist, eine gewaltsame Straftat zu begehen. Zudem besagt das Gesetz, dass vor Gericht die Beweispflicht nicht beim Schützen liegt - er gilt als unschuldig, so lange ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er keine Angst um seine Gesundheit oder die anderer Bewohner hatte. Genau das jedoch gab der Schütze bei seiner Aussage an: Er habe geschossen, weil er Angst um seine Gesundheit gehabt und sich angegriffen gefühlt habe. Er beruft sich auf die "Castle Doctrine".

Zwei Stunden vor den tödlichen Schüssen in Missoula gab es einen ähnlichen Fall im 350 Meilen entfernten Billings: Ein 50 Jahre alter Hausbesitzer schoss einem Teenager in die Brust, den er für einen Einbrecher gehalten hatte. Der junge Mann, dessen Eltern mit dem Schützen befreundet sind, wohnt im selben Haus, um die nahegelegene Schule zu besuchen. Er war in die Garage gegangen, um zu telefonieren. Sein Zustand sei mittlerweile stabil, teilte die Polizei in Billings mit - und sagte auch, dass es wohl keine Anklage gegen den Schützen geben werde.

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