Das Rauchen in Gaststätten ist nun in ganz Deutschland verboten: Als letzte Bundesländer untersagen Nordrhein-Westfalen und Thürigen den Qualm in Restaurants und Kneipen.
Das Rauchen in Gaststätten ist seit 1. Juli bundesweit verboten. Als letzte Bundesländer ließen jetzt Nordrhein-Westfalen und Thüringen entsprechende Gesetze in Kraft treten.
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Gibt es in Deutschland zumindest nicht mehr drinnen: Milchkaffee mit Zigarette in einem Berliner Café. (© Archivbild: dpa)
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In den meisten Ländern ist der Griff zur Zigarette in Gaststätten in abgetrennten Räumen aber noch erlaubt. Bei Verstößen gegen das Verbot drohen zum Teil hohe Bußgelder, in Sachsen bis zu 5000 Euro.
Bundesweit sind gegen die Neuregelungen zahlreiche Klagen von Wirten anhängig. Das Bundesverfassungsgericht will dazu Ende Juli ein Grundsatzurteil fällen.
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium hatte zuvor entschieden, keine Ausnahmen vom Rauchverbot in Kneipen mit Luftfiltern zu erlauben. "Die Diskussion ist vom Tisch", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) in Düsseldorf.
Die in NRW mitregierende FDP hatte dies am Wochenende erneut gefordert. "Es gibt nirgendwo Grenzwerte, und es gibt auch keine Anlage, die so funktioniert, als würde überhaupt nicht geraucht", stellte Laumann klar.
Ärzte fordern strikte Einhaltung des Verbots
Das seit Dienstag bundesweit geltende Rauchverbot in Kneipen ist aus Sicht der Ärzte ein wichtiger Schritt beim Schutz von Nichtrauchern vor Zigarettenqualm.
"Aber wir müssen wachsam sein, weil die andere Seite dauernd am Bohren ist, um die Gesetze zu durchlöchern", sagte der Sozialmediziner Prof. Ulrich Keil der dpa in Münster. Bundesweit sei eine "Verwässerung der Gesetze" zu befürchten. Dies geschehe beispielsweise durch den Betrieb von Kneipen als Raucher-Clubs oder die Ausnahmeregelungen für Eckkneipen oder für besondere Veranstaltungen.
Keil verwies darauf, dass das Rauchverbot in Gaststätten in anderen Ländern ohne Ausnahmen durchgesetzt werde - so in Italien, Irland, Schweden, Finnland und Norwegen. In Italien sei die Rate der Herzinfarkte nach Einführen der Nichtraucherschutzgesetze gesunken. "Ähnliche Ergebnisse sind auch aus den USA berichtet worden", sagte er.
Der Epidemiologe betonte, das Gesetz solle Nichtraucher vor dem gefährlichen Qualm schützen. Ihre Gefährdung durch Tabakrauch sei unstrittig. Nach einer Untersuchung seines Instituts an der Universität Münster sterben in Deutschland jährlich 3300 Menschen an den Folgen des passiven Einatmens von Zigarettenrauch.
Für Menschen, die regelmäßig dem Tabakrauch ausgesetzt seien, steige das Risiko für Lungenkrebs und Herzinfarkt um 25 Prozent sowie für einen Schlaganfall um 17 Prozent. Dass Aktivrauchen schwere Gesundheitsschäden produziert, sei bereits seit 1964 nachgewiesen, dass Passivrauchen gefährlich ist, seit Mitte der achtziger Jahre.
Der in Münster lehrende Mediziner beklagte Einflussnahmen von Interessenvertretern auf das Rauchverbot in Gaststätten. Auch die Wissenschaft sei mit Versuchen der Verharmlosung - gerade bei den Folgen des Passivrauchens - nicht ausgenommen. "In keinem anderen Land ist die Wissenschaftler-Gilde so von der Tabakindustrie unterwandert", meinte der Mediziner.
Studie: 400.000 Briten gaben das Qualmen auf
Unterdessen liegen aus Großbritannien neue Studien zum blauen Dunst vor: So sollen dort seit Inkrafttreten des Rauchverbots an öffentlichen Orten vor einem Jahr mehr als 400.000 Menschen das Qualmen aufgegeben haben.
Damit könnten in den kommenden zehn Jahren rund 40.000 Menschen weniger im Zusammenhang mit dem Tabakkonsum sterben, wie aus einer am Montag veröffentlichten Studie für mehrere Pharmalabore sowie den Verband für den Kampf gegen Krebs, Cancer Research UK, hervorgeht.
Die Wirkung des seit dem 1. Juli 2007 gültigen Rauchverbots sei in allen sozialen Schichten zu spüren, betonte der für die Studie verantwortliche Professor, Robert West. Er habe nicht mit einem solch "dramatischen" Rückgang gerechnet, "und natürlich gibt es keine Garantie dafür, dass die Raucherquote nicht wieder hochschnellt", fügte er hinzu.
Er hoffe aber, dass das Gesundheitsministerium den Trend verstetigen können, so dass das Ziel realistisch werde, in zehn Jahren weniger als 15 Prozent Raucher in der Bevölkerung zu haben. Nach Schottland 2006 und Wales und Nordirland im April 2007 war das Rauchen an geschlossenen öffentlichen Orten im Juli vergangenen Jahres in England verboten worden.
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(AFP/dpa/gdo/grc)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Jedem Restaurant/Kneipenwirt wird freigestellt, ob er Rauchen erlaubt, oder nicht.
Wenn dadurch keine Nichtraucherlokale entstehen, eröffnet der Staat einfach selber welche und schafft ein paar Arbeitsplätze, die er sich dann als Riesenerfolg anheften kann.
Und da diese Stellen "zusätzlich" entstanden wären, könnte er diese sogar mit Arbeitern des Reichsarbeitsdienstes...äh....ich mein natürlich 1-Jobbern besetzen. Das wär doch was!
*Ironie-Modus-Off*
"Ausnahmen führt zu Diskriminierung und Benachteiligung von bestimmten Gruppierungen!"
Ein generelles Rauchverbot diskriminiert aber die Raucher. Ist mir schon klar, dass Ihnen die wurscht sind, aber logisch ist Ihre Argumentation deswegen noch lange nicht.
Btw: Man muß nicht zwingend jeden seiner Sätze mit einem Ausrufezeichen beenden. Ein Punkt ist auch ein schönes Satzzeichen.
Nur Wahl- und Entscheidungsfreiheit für mündige Bürger, Raucher wie Nichtraucher stehen einer Demokratie gut an.
Der Gesetzgeber muß Gleiches gleich, Ungleiches ungleich behandeln. Da hat die staatliche Fürsorge- und Verbotspolitik ihre Grenzen.
Sonst regieren Politiker am grünen Tisch oder gar die EU bald bis in unsere Wohnzimmer hinein.
Also:
Raucherräume in Mehrraumgaststätten, Kennzeichnungspflicht für Einraumkneipen!
Nur generelle Verbote funktionieren einwandfrei! Siehe Irland, UK, Italien oder Slowenien! Ausnahmen führt zu Diskriminierung und Benachteiligung von bestimmten Gruppierungen!
Die EU (Rat + Parlament) soll endlich ein europaweit einheitliches generelles Rauchverbot verabschieden!
Es herrscht ein unglaublicher Flickenteppich an Gesetzen und Verordnungen. Und diese stehen womöglich auch noch auf töneren Füßen (Siehe die laufenden Klagen vor dem BVG).
Ein Rauchverbot hätte die Bundesregierung durch Änderung der Arbeitsstättenverordnung einführen sollen. Das hat der Industrie-, Auto- und Tabak-Freund Schröder 2004 leider durch den Absatz (2) absichtlich kaputt gemacht!
§ 5 Nichtraucherschutz
(1) 1Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. 2Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
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