Germanwings-Absturz:Kein Schmerzensgeld für getötete Germanwings-Crew

  • Lufthansa will an die Angehörigen der Passagiere des Germanwings-Absturzes 25 000 Euro Schmerzensgeld zahlen, nicht aber an die Angehörigen der Crew.
  • Opferanwalt Christof Wellens nannte diese Unterscheidung "sehr merkwürdig".
  • Die Familien der Germanwings-Mitarbeiter verweist der Konzern stattdessen an die Unfallversicherung.

Weniger Geld für Angehörige der Mitarbeiter

Die Angehörigen der beim Germanwings-Absturz getöteten Crew-Mitglieder sollen weniger Schmerzensgeld erhalten als die Hinterbliebenen der Passagiere. Das bestätigt Anwalt Christof Wellens der SZ. Es geht dabei um 25 000 Euro, die der Germanwings-Mutterkonzern Lufthansa für jedes Opfer an die Familien der Passagiere zahlen will - nicht aber an die Familien der Crew.

Der Mönchengladbacher Opferanwalt Wellens, der nach eigenen Angaben die Eltern einer getöteten Stewardess und zweier Stewards vertritt, kritisiert das Vorgehen der Fluggesellschaft nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch wegen der mangelnden Rücksichtnahme gegenüber den eigenen Angestellten. Dass Lufthansa zwischen verschiedenen Opfergruppen differenziere, sei "sehr merkwürdig".

Lufthansa verweist auf juristische Gründe

Wellens prüft eine Klage sowohl in Deutschland als auch in den USA. Einem Bericht der Rheinischen Post zufolge verweist Lufthansa darauf, dass der Konzern aus juristischen Gründen für eine Kompensation der Ansprüche eigener Mitarbeiter nicht zuständig sei. Weil es sich um einen Arbeitsunfall handle, gehe es um Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft. Dagegen sagt Eberhard Ziegler von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung der Rheinischen Post, die Berufsgenossenschaften würden nie Schmerzensgeld zahlen, sondern seien für Hinterbliebenenrenten und ähnliche Ansprüche zuständig.

Opferanwalt Wellens zufolge ist die Berufsgenossenschaft vor allem dann nicht zuständig, wenn es sich nicht um einen regulären Arbeitsunfall handelt, sondern um eine vorsätzliche Schädigung. Das sei bei dem Germanwings-Unglück der Fall. Schließlich war es Co-Pilot Andreas Lubitz, der das Flugzeug absichtlich zum Absturz brachte. "Unter diesen Umständen ist der Arbeitgeber nicht von der Haftung befreit."

Germanwings: "nicht schlechter gestellt"

Germanwings verwies gegenüber der Rheinischen Post darauf, dass jede Mitarbeiter-Familie aus einer Unfallversicherung für das fliegende Personal 50 000 Euro erhalten werde. Die Familien der Crew-Mitglieder hätten darüber hinaus ebenso wie die Angehörigen der Passagiere bereits eine Sofortzahlung von 50 000 Euro bekommen. Zudem erhielten die nahen Angehörigen aller Opfer ein Schmerzensgeld von jeweils 10 000 Euro.

Gegenüber der SZ antwortete Germanwings auf die Vorwürfe, dass die Angehörigen der Opfer der Crew "nicht schlechter" gestellt werden sollten. "Germanwings wird auch in Zukunft dafür Sorge tragen, dass den Angehörigen der Opfer der Crew in Summe keine materiellen Nachteile gegenüber den Angehörigen der Passagiere der 4U 9525-Katastrophe beim Schadensersatz entstehen", schrieb der Konzern auf Anfrage. Zu den 25 000 Euro Schmerzensgeld äußerte sich Germanwings dabei nicht.

Der Germanwings-Airbus war am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf über den französischen Alpen abgestürzt. Alle 150 Menschen an Bord kamen dabei ums Leben.

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