In dem Roman "Ende einer Nacht" rückt der Autor die Mutter von Romy Schneider in die Nähe Adolf Hitlers - ohne dies ausreichend zu begründen, urteilte ein Gericht.

Der umstrittene Roman über den Tod der Schauspielerin Romy Schneider "Ende einer Nacht" bleibt teilweise geschwärzt. Das Landgericht Frankfurt gab am Freitag der Unterlassungsklage gegen den Münchner Blumenbar-Verlag und den Autor Olaf Kraemer statt und bestätigte eine bereits im Oktober ergangene einstweilige Verfügung.

Bild vergrößern

Romy Schneider: Der umstrittene Roman über ihren Tod bleibt teilweise geschwärzt. (© Foto: dpa)

Anzeige

Damit hat sich der dritte Ehemann der 1996 gestorbenen Schauspielerin Magda Schneider, der Mutter von Romy Schneider (1938-1982), gerichtlich durchgesetzt.

In der rechtlichen Auseinandersetzung war es um mehrere Textpassagen gegangen, in denen Magda Schneider in die Nähe der Nationalsozialisten und Adolf Hitlers gerückt worden war. Von den beanstandeten Passagen dürfe künftig lediglich der Satz "Mammerli war ein Nazi-Schatz" verbreitet werden, weil es sich dabei "um keine Schmähkritik" handele, so der Vorsitzende Richter Frowin Kurth im Urteil.

Andere Passagen müssten geschwärzt bleiben, weil Verlag und Autor keine ausreichenden Beweise für diese Tatsachenbehauptungen erbracht hätten. Der Kläger habe vielmehr eine Zeugin aufgeboten, die das Gegenteil ausgesagt habe.

Das "postmortale Persönlichkeitsrecht" Magda Schneiders müsse über der Meinungs- und Kunstfreiheit stehen, sagte Kurth. Das Buch war bereits zur Buchmesse im Oktober 2008 mit Schwärzungen erschienen.

Verlag und Autor hatten vor Gericht beteuert, alles in dem Roman sei frei erfunden und dieses sei für den Leser auch erkennbar. Vom Gericht wurde diese Auffassung allerdings nicht geteilt.

Andere Passagen müssten geschwärzt bleiben, weil Verlag und Autor keine ausreichenden Beweise für diese Tatsachenbehauptungen erbracht hätten. Der Kläger habe vielmehr eine Zeugin aufgeboten, die das Gegenteil ausgesagt habe.

Das "postmortale Persönlichkeitsrecht" Magda Schneiders müsse über der Meinungs- und Kunstfreiheit stehen, sagte Kurth. Das Buch war bereits zur Buchmesse im Oktober 2008 mit Schwärzungen erschienen.

Verlag und Autor hatten vor Gericht beteuert, alles in dem Roman sei frei erfunden und dieses sei für den Leser auch erkennbar. Vom Gericht wurde diese Auffassung allerdings nicht geteilt.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Der Trauertänzer

"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...

(dpa/segi)