Der Mörder der neunjährigen Corinna aus Sachsen ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte das Kind vergewaltigt und umgebracht - später zeigte er Reue.

Der Mörder der neunjährigen Corinna aus dem sächsischen Eilenburg muss lebenslang in Haft. Das hat das Landgericht Leipzig am Mittwoch entschieden.

Opfer Corinna, dpa

Vergewaltigt, ermordet, in den Fluss geworfen: die neunjährige Corinna. (© Foto: dpa)

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Das Leipziger Landgericht stellte zugleich eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung des 39-Jährigen bereits nach 15 Jahren ausschließt. Der 39-Jährige habe bei seiner Tat eine erhebliche Kaltblütigkeit an den Tag gelegt, hieß es zur Begründung des Urteils. "Die Gewalteinwirkung und damit auch das Maß der Schuld gehen über das normale Maß hinaus", sagte der Vorsitzende Richter Hans Jagenlauf.

Der arbeitslose Alkoholiker hatte gestanden, das Mädchen im Juli vergangenen Jahres auf sein Gartengrundstück gelockt und dort in einem Bauwagen sexuell missbraucht und getötet zu haben.

Corinnas Leiche warf er in einen Nebenarm des Flusses Mulde, ihre Kleidung und ihre Puppe verbrannte er. Wenige Tage danach wurde der Täter, der wegen Brandstiftung und Verkehrsdelikten vorbestraft ist, aufgrund mehrerer Zeugenhinweise gefasst.

50.000 Euro Schmerzensgeld

Das Gericht sprach den Angeklagten des Mordes, des sexuellen Missbrauchs, der sexuellen Nötigung und der versuchten Vergewaltigung für schuldig. Es folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

Auch der Verteidiger des Mannes hatte in seinem Plädoyer das Tatgeschehen als Mord eingestuft und sich der Forderung nach lebenslänglich angeschlossen. Allerdings war er der Ansicht, dass die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nicht zu rechtfertigen wäre.

Der Angeklagte selbst hatte am vorletzten Verhandlungstag in einer persönlichen Erklärung beteuert, er bedaure das Verbrechen zutiefst.

Er wisse nicht, wie er der Mutter des Kindes erklären könne, wie leid es ihm tue und wie sehr er die Tat bereue. Er habe einfach nicht den Mut dazu.

Laut dem Urteil muss er 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Mutter des Kindes zahlen.

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(dpa/DAPD/kat/odg)