Gerichtsprozess gegen Fußballprofi:Staatsanwalt fordert Freispruch für Ribéry

Lesezeit: 1 min

Er fand sie gut: Zahia Dehar und Franck Ribéry, den sie angeblich über ihr wahres Alter im Unklaren ließ. (Foto: AFP)

Konnten die Fußball-Stars Frank Ribéry und Karim Benzema wissen, dass die Prostituierte Zahia Dehar minderjährig war? Nein, glaubt der Pariser Staatsanwalt - und fordert einen Freispruch.

Im Prozess gegen Bayern-Fußballstar Franck Ribéry wegen Sex mit einer minderjährigen Prostituierten hat die Staatsanwaltschaft in Paris einen Freispruch gefordert. Es könne unmöglich nachgewiesen werden, dass der französische Nationalspieler 2009 das wahre Alter der damals 17-jährigen Zahia Dehar kannte, sagte Staatsanwalt Jean-Julien Xavier-Rolai.

Der ebenfalls angeklagte Real-Madrid-Stürmer Karim Benzema müsse aus demselben Grund freigesprochen werden. Xavier-Rolai forderte einen "reinen und schlichten" Freispruch für die Fußballstars.

Das Plädoyer ist keine Überraschung: Die Pariser Behörde hatte den Fall im November 2011 eigentlich zu den Akten legen und das Verfahren einstellen wollen. Auch damals waren die Ermittler zu dem Schluss gekommen, dass die Fußballer nicht wissen konnten, dass Zahia Dehar zu den fraglichen Zeitpunkten keine 18 Jahre alt war. Das einstige Callgirl, das durch den Fall berühmt wurde und inzwischen ein eigenes Modelabel gegründet hat, gibt an, über ihr wahres Alter gelogen zu haben. Der Untersuchungsrichter ordnete dennoch einen Prozess an - er argumentierte, den Fußballern hätte auffallen müssen, dass sie minderjährig war.

Prozess nach langer Unterbrechung wieder aufgenommen

Der Prozess begann im Juni vergangenen Jahres und wurde aus Verfahrensgründen umgehend ausgesetzt. Am Montag wurde das Verfahren dann nach siebenmonatiger Unterbrechung wieder aufgenommen. Ribéry, Benzema und Dehar erschienen nicht vor Gericht. Ribéry wird zur Last gelegt, 2009 in einem Hotel in München Sex mit Dehar gehabt zu haben.

Der verheiratete Mittelfeldspieler von Bayern München räumt dies ein, er will aber nicht gewusst haben, dass die Frau damals erst 17 Jahre alt und damit minderjährig war. Benzema seinerseits weist den Vorwurf zurück, im Vorjahr mit Dehar geschlafen zu haben. Staatsanwalt Xavier-Rolai sagte, es sei "zumindest zweifelhaft", dass die junge Frau wirklich Sex mit Benzema gehabt habe.

In Frankreich liegt die Höchststrafe für Sex mit einer minderjährigen Prostituierten bei drei Jahren Haft und 45.000 Euro. Der Staatsanwalt forderte auch einen Freispruch für Ribérys Schwager, der in der fraglichen Nacht in München dabei war. Für fünf weitere Angeklagte, denen Zuhälterei vorgeworfen wird, forderte er Strafen zwischen einem Jahr Haft auf Bewährung und drei Jahren Haft, von denen die Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Der Prozess endet am Donnerstag. Ein Urteil wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.

© Süddeutsche.de/AFP/dato - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: