Gerichtsentscheidung:Keine Kassen-Perücke für Glatzköpfe

Männer mit Glatze müssen ihre Perücke selbst bezahlen, entschied jetzt ein Gericht. Sie haben keinen Anspruch auf Haarersatz von der Krankenkasse. Wenn sie Schutz vor Sonne und Kälte brauchen, sollen sie doch einfach eine Mütze oder einen Hut aufsetzen, hieß es.

Männer mit Glatze müssen auch dann für ihre Perücken selbst aufkommen, wenn wegen Haarlosigkeit seelisches Leid droht. Das geht aus einem am Donnerstag in Mainz veröffentlichten Urteil des rheinland-pfälzischen Landessozialgerichts hervor, das damit einer gesetzlichen Krankenkasse Recht gab, die die Kostenerstattung für das Haarteil eines Versicherten verweigert hatte.

Gerichtsentscheidung: Männer ohne Haupthaar müssen ihre Perücke selbst bezahlen - oder Glatze zeigen.

Männer ohne Haupthaar müssen ihre Perücke selbst bezahlen - oder Glatze zeigen.

(Foto: Foto: ddp)

Die Kernaussage der Richter: Weil Glatzen bei Männern alltäglich sind, ist ihnen Haarlosigkeit weit eher zuzumuten als Frauen und Kindern. Geklagt hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben seit seiner Kindheit an völligem Haarverlust leidet. Seine Krankenkasse hatte die Kostenerstattung für eine Perücke mit der Begründung abgelehnt, eine "Haarersatz-Langzeitversorgung" komme nur für Frauen, Kinder und Jugendliche in Betracht.

Das zuständige Sozialgericht gab der Kasse Recht und auch das Landes-sozialgericht wies jetzt die Berufung des Mannes auf den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz zurück: Die unterschiedliche Behandlung von Männern und Frauen sei in diesem Fall gerechtfertigt.

Im Einzelnen führten die Richter aus, dass Kahlköpfigkeit bei Männern in der Gesellschaft nicht besonders auffällig sei, "weil sie biologisch bedingt häufiger auftritt".

Falls es zu einer psychischen Störung komme, bestehe allenfalls ein psychiatrischer oder psychotherapeutischer Behandlungsanspruch, nicht aber ein Anspruch auf Gewährung eines Hilfsmittels. "Soweit Kopfhaare dem Schutz vor Sonne und Kälte dienen, kann dies auch mit einer Mütze oder einem Hut erreicht werden", beschied das Gericht den Kläger überdies.

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