Begründung für Freispruch:Berlusconi kannte Rubys Alter nicht

Begründung für Freispruch: Gericht begründet Freispruch: Berlusconi kannte Rubys Alter nicht.

Gericht begründet Freispruch: Berlusconi kannte Rubys Alter nicht.

(Foto: AFP)
  • Im Juli hat ein Berufungsgericht in Mailand Silvio Berlusconi freigesprochen - nun begründet es die Entscheidung: Der 78-Jährige kannte das Alter der Prostituierten bei Festen in seiner Villa vermutlich nicht.
  • Auch für einen Amtsmissbrauch gebe es keine Beweise.

Gericht begründet Freispruch

Italiens früherer Ministerpräsident Silvio Berlusconi kannte nach Ansicht eines Gerichts vermutlich nicht das Alter der Prostituierten bei den Festen in seiner Villa. Es gebe keinen Beweis dafür, dass der 78-Jährige gewusst habe, dass die Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby, minderjährig sei. Das schrieb das Berufungsgericht der italienischen Nachrichtenagentur Ansa zufolge in seiner am Donnerstag veröffentlichten Urteilsbegründung.

Das Gericht in Mailand hatte den dreimaligen Regierungschef im Juli im sogenannten Ruby-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch überraschend freigesprochen. Die Richter sahen es aber als erwiesen an, dass es bei den angeblich wilden "Bunga-Bunga-Partys" in Berlusconis Villa Prostitution gegeben habe. So habe Ruby mindestens zweimal in dem Haus in der Nähe von Mailand übernachtet.

Keine Beweise für Amtsmissbrauch

Berlusconi war zudem Amtsmissbrauch vorgeworfen worden. Er soll im Jahr 2010 nach einer Festnahme Rubys deren Freilassung erwirkt haben. In der Anklage ist von Anrufen bei der Polizei die Rede. Das Gericht erklärte nun, auch in diesem Fall gebe es keine Beweise.

In erster Instanz war Berlusconi zu sieben Jahren Haft und einem Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Nach dem Freispruch kann noch eine dritte Instanz angerufen werden. Dann müsste sich der Kassationsgerichtshof in Rom mit dem Fall befassen.

Im August vergangenen Jahres war Berlusconi bereits im Mediaset-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde wegen einer Amnestieregelung jedoch auf ein Jahr reduziert.

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