Geldstrafe in Bad Segeberg:Eltern sperrten nacktes Kind im Keller ein

  • Milde Strafe: Die Eltern, die ihr Kind in Bad Segeberg in den Keller gesperrt hatten, sind wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt worden.
  • Die Richterin folgte damit den Anträgen von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigern.
  • Die geistig minderbegabten Eltern von sechs Kinder standen seit langem unter Betreuung der Behörden.

Geldstrafe unter Vorbehalt

Der Fall in Bad Segeberg erregte bundesweit Aufsehen: Die Polizei befreit ein Kind aus einem Keller. Der Junge ist nackt und völlig verängstigt.

Die Eltern hatten ihren damals dreijährigen Sohn am 13. Juni 2012 stundenlang in das völlig verdreckte Loch gesperrt. Unter großem Medienandrang fand nun der Prozess gegen die Eltern aus Bad Segeberg statt.

Das Gericht verurteilte die beiden wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von jeweils 160 Euro (20 Tagessätze zu je acht Euro). Die Geldstrafe verhängte das Bad Segeberger Amtsgericht aber unter Vorbehalt - sie muss nur gezahlt werden, wenn sich die Angeklagten innerhalb einer Bewährungszeit von einem Jahr noch einmal etwas zu Schulden kommen lassen.

Prozessbeteiligte verständigten sich auf Deal

Die Richterin folgte damit den Anträgen von Staatsanwalt, Nebenklage und Verteidigern. Alle Prozessbeteiligten hatten sich zuvor auf einen sogenannten Deal verständigt. Die Mutter hatte als Teil des Deals eingeräumt, ihren Sohn mehrere Stunden lang in dem Kellerraum eingeschlossen zu haben. Ihr 47 Jahre alter Mann habe davon gewusst, aber nichts dagegen unternommen.

Nach Feststellungen des Gerichtswar der zugemüllte Kellerraum, in dem der kleine Junge eingeschlossen war, mit Spanplatte und Schloss gesichert. Davor dröhnte ein Radio. Das Fenster war zugehängt. Als die Beamten den Dreijährigen fanden, saß er auf dem Beton in seinem Kot. Beide Eltern bekundeten vor Gericht Reue. Sie sind minderbegabt und wurden mit ihren sechs Kindern seit langem von den Ämtern betreut. Seit der Polizeiaktion wurden alle Kinder in Pflegefamilien untergebracht. Bis dahin lebten noch zwei Töchter und der kleine Sohn bei ihnen.

Gericht hält Verwarnung für ausreichend

Die Geständnisse der Angeklagten waren von den Verteidigern vorbereitet. Die Eltern verlasen sie mit stockender, emotionsloser Stimme vom Blatt. Emotionen waren auch nicht hörbar, als sie mitteilten, dass ihnen ihre Kinder fehlten. Beide leben inzwischen getrennt in Neumünster, haben aber auch auf Wunsch der Kinder wieder zu ihnen Kontakt, teilweise unter Aufsicht.

Da die Kinder in sicherer Obhut seien und eine derartige Tat nicht mehr vorkommen könne, halte das Gericht eine Verwarnung für ausreichend, sagte die Amtsrichterin. Dass das Jugendamt am Tag der Polizeiaktion alle Kinder aus der Familie nahm, mache "deutlich, dass so ein Verhalten nicht hingenommen wird". Die Geständnisse der Angeklagten wertete sie positiv.

Zugunsten der Eltern sprach dem Urteil zufolge auch, dass sie nicht vorbestraft sind. Der Oberstaatsanwalt hatte in seinem Plädoyer betont, dass Rechtsmediziner sowie Kinder- und Jugendärzte keine Spuren von Misshandlungen bei den Kindern festgestellt hätten. Auch bei dem kleinen Jungen seien keine körperlichen Schäden festgestellt worden, sagte die Richterin. "Dazu, ob es zu seelischen Schäden komme, haben keine Feststellungen getroffen werden können", sagte sie.

"Wenn Sie nicht weiter wissen, holen Sie sich Hilfe"

Da beide Eltern Hartz-IV-Empfänger sind, sei die Geldstrafe entsprechend niedrig anzusetzen gewesen. An die Eltern gewandt meinte die Richterin: "Lassen Sie sich diese Sitzung dazu dienen, dass sie einen positiven Umgang vom Herzen aus mit ihren Kindern pflegen. Und wenn Sie nicht weiter wissen, holen Sie sich Hilfe."

Der Oberstaatsanwalt hatte zuvor auf die Grenzen des Strafrechts verwiesen, das nicht alles regeln könne. Er habe nicht zu urteilen, ob die Erziehung gut oder die Kinder ausreichend geschützt gewesen seien, dafür seien die Behörden zuständig. "Wenn man unter Strafe stellen wollte, dass Kinder von ihren Eltern nicht ausreichend gefördert werden, müsste man die halbe Republik einsperren."

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