Nach dem Gas-Unfall mit 107 Verletzten in Mönchengladbach ermitteln jetzt die Staatsanwälte wegen Körperverletzung und Umweltstraftaten.

Das Verfahren richte sich vorerst gegen unbekannt, da erst der genaue Hergang und damit mögliche Verantwortliche ermittelt werden müssten, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach, Peter Aldenhoff.

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Am Samstag hatte die Löschanlage einer Lagerhalle große Mengen Kohlendioxid freigesetzt. Anwohner und Feuerwehrleute hatten Schwindelanfälle erlitten, mindestens sechs Menschen waren in Ohnmacht gefallen. 19 Menschen kamen zeitweise in ein Krankenhaus.

Bis auf eine Frau waren laut Feuerwehr alle Krankenhaus-Patienten schon bis Sonntagabend wieder entlassen worden. Auch einem Feuerwehrmann, der auf die Intensivstation gebracht worden war, gehe es wieder gut. Die im Krankenhaus verbliebene Frau hatte Sturzverletzungen erlitten, als sie mit einem Roller in die Gaswolke gefahren und gestrauchelt war.

Experten suchen unterdessen weiter nach der Unglücksursache. Ein Sachverständiger des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes wurde hinzugezogen, sagte ein Polizeisprecher. Geklärt werden muss zum Einen, warum die Kiste mit Sägespänen in Flammen aufging. Es sei zunächst weder eine Selbstentzündung noch eine Brandstiftung auszuschließen.

Gas mit tödlichen Eigenschaften

In erster Linie müssen die Beamten jedoch klären, warum die großen Mengen Kohlendioxid (CO2) austreten konnten. CO2 ist ein farb- und geruchloses Gas, das den Sauerstoff verdrängt und deshalb in hohen Konzentrationen zu Atembeschwerden oder sogar zum Tod führen kann. Es wird bei Lack-Bränden als Löschmittel verwendet.

Umweltschützer forderten rasche Konsequenzen aus dem Gas-Unfall. "Die bisherigen Vorkehrungen zum Schutz der Menschen und der Umwelt vor Kohlendioxid-Freisetzungen sind aus meiner Sicht nicht ausreichend", sagte Diplom-Physiker Oliver Kalusch vom Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) in Bonn. CO2 sollte laut BBU in die deutsche Störfall-Verordnung aufgenommen werden.

Zudem müssten Planer gewährleisten, dass es einen geeigneten Abstand zwischen Wohngebieten und Anlagen gibt, aus denen relevante Mengen an CO2 austreten könnten. Nur wenn sichergestellt sei, dass die Bevölkerung optimal vor einem Austritt von Kohlendioxid geschützt ist, sollten Anlagen mit CO2-Löschanlagen weiter betrieben werden, so der BBU.

Das Feuerlöschen mit Kohlendioxid ist nach Ansicht einer unabhängigen Expertin normalerweise eine hochsichere Technik. "Es wird seit über 100 Jahren in der Industrie eingesetzt. Größere Vorfälle hat es in den vergangenen Jahren nicht gegeben", sagte die Produktverantwortliche für Gaslöschanlagen der Sachverständigen-Organisation VdS Schadenverhütung, Ingeborg Schlosser.

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(dpa/mmk)