Gangsta-Rapper vor Gericht:"Mit dem Kolben hau' ich zu"

Drei Rapper beschreiben in ihren Liedern die brutale Tötung von Polizisten. Nun werden sie wegen Verherrlichung von Gewalt verurteilt.

Renate Meinhof

Berlin - Von hinten gesehen, sind es drei kahl geschorene Köpfe. In der Hass-Rapper-Szene aber sind die jungen Männer Stars. Blokkmonsta, Uzi und Schwartz heißen sie da. In der Szene lassen sie sich gern in harten Posen, mit Waffen und vermummt fotografieren. Sie machen Videoclips und CDs, "Meine AK 47" und "1.Mai Steinschlag" zum Beispiel, sie rappen Zeilen, die im Detail die brutale Tötung von Polizisten beschreiben: "Mit dem Kolben hau' ich zu, Schädelknochen brechen, ich stoß' das Bajonett tief in deine Brust, lass' dich elendig verbluten."

Gangsta-Rapper vor Gericht: "Die dumme Hure muss sterben": Rapper Raphael B. alias Schwartz.

"Die dumme Hure muss sterben": Rapper Raphael B. alias Schwartz.

(Foto: Foto: oh)

Im Saal 143 des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten, wo sie sich an diesem Dienstag verantworten müssen, heißen sie Björn D., Tomasz M. und Raphael B. Sie haben nichts von dem Lauten, das auf ihren Homepages schreit, in Bildern, in Texten, Musik, nicht hier. Manchmal halten sie die Köpfe gesenkt. Den drei Rappern des Labels "Hirntot" wird unter anderem Volksverhetzung, Aufforderung zu Straftaten, Bedrohung und Beleidigung vorgeworfen.

Bedroht haben sie auch die SPD-Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn, die als Mitglied des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien immer wieder die Texte von sogenannten Gangsta-Rappern als gewaltverherrlichend, rassistisch und pornografisch bezeichnet hatte. Griefahn war es auch, die Radiosender aufforderte, Lieder mit brutalen Texten nicht zu spielen, womit sie selbst zur Zielscheibe wurde. Seitdem wird sie immer wieder in Songs beschimpft. "Die kleine dumme Hure muss sterben", ist so eine Zeile, die die Richterin vorliest, "damit Sie mal einen Eindruck kriegen, wovon wir hier reden".

Björn D., der als Spiritus Rector der Gruppe gilt, sagt, "mir tut das sehr leid mit Frau Griefahn", und "wir haben uns über den Inhalt keine Gedanken gemacht". Er würde sich, "wenn wir CDs machen", an "veröffentlichtes Material" anlehnen, Splatterfilme aus Amerika zum Beispiel. Als der Staatsanwalt ihn auf seine musikalische Entwicklung anspricht, sagt er, dass er gewissermaßen umgestiegen sei, die Gewalt in der Musik richte sich nicht mehr gegen Menschen, sondern gegen Dämonen und Fabelwesen. Björn D. ist 24 Jahre alt und beschreibt sich selbst als impulsiv. Weil er "das unter Kontrolle kriegen und ruhiger werden" wolle, habe er inzwischen 25 Sitzungen bei einer Psychotherapeutin absolviert. Alle drei Angeklagten gaben ihre Taten zu.

Das Gericht verurteilte Björn D. zu zehn Monaten Haft mit Bewährung und einer Geldbuße von 2000 Euro. Die beiden Mitangeklagten erhielten eine Geldstrafe von 1350 Euro beziehungsweise sechs Monate Haft mit Bewährung. Die Liedtexte, so argumentierte das Gericht, verherrlichten brutale Gewalt gegen Politiker und Polizisten. Sie seien wie ein "Futter für Amokläufer, die in ihren Gewaltfantasien angestachelt werden". Die eigentliche Gefahr der Texte liege darin, dass Jugendliche sich damit identifizierten.

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