Der Gang zum Kadi blieb ohne Erfolg: Das Verwaltungsgericht Hannover hat es abgelehnt, ein Verbot der billigen Alkoholparties für die Stadt aufzuheben - was ein Discothekenbetreiber erreichen wollte.

Der Eilantrag des Club-Betreibers sei abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Die Diskothek hatte mit einem Angebot geworben, bei dem Wodka-Energy-Mixgetränke für zehn Cent angeboten werden sollten.

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Solche Angebote seien geeignet, dem Alkoholmissbrauch Vorschub zu leisten und gefährdeten damit die Gesundheit der Gäste, begründete das Gericht seine Entscheidung (Az.: 11 B 3480/07). Der bei weitem nicht kostendeckende Preis verleite das überwiegend junge Publikum zu einem die Gesundheit gefährdenden Alkoholkonsum.

Die Stadt Hannover hatte im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch von jungen Menschen Mitte Juni sämtliche Flatrate-Partys untersagt.

Sechs Discothekenbetreiber, die solche Aktionen angeboten hatten, war daraufhin ein Verbot zugesandt worden. Zudem waren regelmäßige Kontrollen angekündigt worden. Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

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(dpa)