Sie hat dreimal versucht, ihren Mann zu überfahren. Sie hat ihn mit Steinen beworfen, hinterrücks überfallen, geschlagen. Sie hat seine Konten geplündert, seine Bausparverträge gekündigt, seine Wohnungstür verklebt. Sie hat ihm das Leben zur Hölle gemacht. Sie ist der Inbegriff einer Stalkerin. "Sie wollte ihren Mann zerstören", sagt Richterin Karin Brönstrup vom Landgericht Hildesheim. Dennoch hat das Gericht Manuela B. am Freitag freigesprochen. Alle ihre Taten seien nachgewiesen, aber die Frau sei schuldunfähig.
Denn die 41 Jahre alte Krankenschwester ist nach Ansicht des Gerichts nicht nur Täterin. Sie ist Opfer - das ihres Vaters, eines Bauarbeiters, der selbst im Gerichtssaal noch stolz erklärt hatte, er habe seiner Tochter in ihrer Jugend "in die Fresse geschlagen, bis das Blut spritzte". Und der die Tochter dann das Blut auch noch aufwischen ließ. Das Landgericht sieht bei der Frau eine schwere Persönlichkeitsstörung. Sie wird nun in die Psychiatrie eingewiesen.
Wie eine Szene aus dem Film "Shining"
"Die Angeklagte hatte nur zwei Möglichkeiten: Opfer oder Täter zu werden", erklärte die Richterin. Das Mitleid des Gerichts gelte nicht nur dem geschundenen Ehemann, sondern auch der Angeklagten. Man habe im Prozess in "Abgründe schauen müssen". Der Vater hatte der Tochter sogar vorgeschrieben, wann sie zur Toilette gehen durfte. Als sich die Tochter einmal aus Angst vor ihm im Schlafzimmer verschanzte, zerschlug er mit der Axt die Tür. Psychiater Matthias Bleistein sprach von einer Szene wie im Film Shining.
Um diese Brutalität zu überleben, habe die Tochter die Verhaltensweisen des Vaters sozusagen aufgesogen. Und dann später das gleiche mit ihren Opfern gemacht. "Sie ist ein gequältes Wesen", sagt Bleistein, ihr fehle jede Einsicht in ihre Krankheit.