Freispruch für liebestolle Rentnerin:Dessous für den Pfarrer

Eine liebestolle Rentnerin, die seit fast sechs Jahren einem katholischen Pfarrer nachstellt, ist vom Arnsberger Landgericht vom Vorwurf des Hausfriedensbruches frei gesprochen worden. Die 64-jährige Frau habe die Taten zwar begangen, sagte der Richter. Schuldfähig sei sie trotzdem nicht.

Die Rentnerin hatte ihren 12 Jahre jüngeren Schwarm täglich mit obszönen SMS und Anrufen bombardiert. Das Pfarrhaus und den Garten schmückte sie mit Blumen, Dessous und anderen Liebesbekundungen. Bei dienstlichen Terminen klebte sie wie ein Schatten an dem Pfarrer.

Der Arnsberger Freispruch ist bereits der zweite im Fall des Pfarrer-Stalking für die Frau aus Meschede. Im vergangenen Dezember hatte das Amtsgericht sie ebenfalls wegen Schuldunfähigkeit in einem Verfahren wegen Hausfriedensbruch und Körperverletzung freigesprochen. Damals stand fest, dass die Frau sich über Haus-und Betretungsverbote hinweg gesetzt hatte. Sie selber hat keine Erklärung für ihr Verhalten. "Meine Liebe ist mir wichtiger als die Verbote", hatte sie in einem früheren Verfahren gesagt.

Die Hoffnung auf eine Zwangseinweisung der Frau hat sich für den Geistlichen nun erneut zerschlagen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der selber den Freispruch gefordert hatte, bezeichnete den Fall als "menschliche Tragödie". "Das ist eine Situation, die ich selber nicht erleben möchte."

Auch das neue Stalking-Gesetz ist für den Pfarrer kein Lichtstreif am Horizont. Denn auch in einem neuen Verfahren wegen aktueller Übergriffe würde die Frau wegen ihrer Schuldunfähigkeit freigesprochen werden müssen. "Der Justiz sind die Hände gebunden", machte der Richter in seiner Urteilsbegründung klar.

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