Der Sexualstraftäter, der in Lübeck wegen eines Formfehlers aus der Haft entlassen werden musste, soll streng überwacht werden. Hilmar N. will nun nach Bremen ziehen.
Hilmar N. hatte fünf Jahre in der Justizvollzugsanstalt Lübeck im Gefängnis gesessen, weil er unter anderem die Tochter seiner Ex-Frau missbraucht hatte. Zwei Gutachten erklärten den 61-Jährigen für uneinsichtig, nicht therapierbar und gefährlich. Die Staatsanwaltschaft beantragte daher Sicherungsverwahrung für N. - doch wegen der Krankheit eines Gutachters wurde der Antrag zu spät eingereicht. Die Freilassung von Hilmar N. war nicht mehr zu stoppen. Nun will der Pädophile nach Bremen ziehen. Dort bereiten sich die Behörden bereits auf den Mann vor.
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"Er kann eine andere Frau kennenlernen und ihr und ihren Kindern das gleiche antun, was er uns angetan hat", sagte Valentina N. nach der Freilassung ihres Ex-Mannes am Dienstag mehreren TV-Sendern. Sie hoffe zwar, dass Hilmar N. ihre Tochter heute nicht mehr erkennen würde. Dennoch habe sie Angst. N. hatte das Mädchen in der elterlichen Wohnung in Kiel missbraucht und gefilmt. Beim ersten Missbrauch war das Mädchen sieben Jahre alt, die Qual dauerte drei Jahre. N. bedrohte seine Familie mit dem Tod.
Um weiteren Straftaten vorzubeugen, wollen die Bremer Behörden den Mann so gut wie möglich überwachen. Laut Justizstaatsrat Matthias Stauch müsse er sich einmal in der Woche bei seinem Bewährungshelfer melden, zudem werde in seinem neuen Umfeld ermittelt, ob dort ein Kind in Gefahr sein könnte. N. darf keinen Kontakt zu Mädchen unter 16 Jahren aufnehmen. Zugleich will die Staatsanwaltschaft die Sicherungsverwahrung nachträglich erreichen.
N. in Haft zu lassen, bis über die nachträgliche Sicherungsverwahrung entschieden ist, hatten die Gerichte abgelehnt. Schleswig-Holsteins Justizminister Uwe Döring hat derweil eine Initiative angekündigt mit dem Ziel, die Gesetze zu ändern. So soll beim Antragung auf Sicherungsverwahrung künftig eine Fristverlängerung möglich sein, ohne dass der Täter aus der Haft entlassen wird.
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(SZ vom 23.10.2008)
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Was hat dieses Verbot bisher genützt. Beschränkte Horizonte können brandgefährlich sein. Auch mit Amts- und Expertensiegel.