Mord an Freiburger Studentin:Hussein K. zu lebenslanger Haft verurteilt

  • Urteil in Freiburg: Gegen den Flüchtling Hussein K. ist die Höchststrafe verhängt worden.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er im Oktober 2016 die Studentin Maria L. nachts vom Fahrrad gestoßen und vergewaltigt hat und sie dann ertrinken ließ.
  • Hussein K. wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt, sein Verteidiger legte Revision ein.

Von Josef Kelnberger, Freiburg, und Anna Fischhaber

Am Morgen ist die Schlange vor dem Landgericht Freiburg lang. Als das Urteil verkündet wird, klatschen einige Zuschauer im vollbesetzten Saal. Hussein K. hat die Höchststrafe bekommen. Wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung der Studentin Maria L. ist der aus Afghanistan stammende Flüchtling zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter stellen zudem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnen den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung an, was bedeutet: Hussein K. wird, wenn überhaupt, erst eines sehr fernen Tages wieder auf freien Fuß kommen.

Der junge Mann ist, wie schon an den vergangenen Verhandlungstagen auch, mit einer schwarzen Kapuzenjacke über dem Kopf erschienen. Den Blick hat er gesenkt, das Urteil nimmt er mehr oder weniger regungslos entgegen. Nur an seinem wippenden Fuß merkt man ihm seine Nervosität an.

Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass Hussein K. am frühen Morgen des 16. Oktober 2016 die 19-jährige Studentin Maria L. nachts überfallen, vergewaltigt und dann bewusstlos im Uferbereich der Dreisam zurückgelassen hat, wo sie ertrank. Laut Gerichtsmedizin dauerte ihr Sterben im Wasser wohl mindestens eine Stunde. "Er wusste, dass sie noch lebte, als er sie in die Dreisam legte, dass sie ertrinken würde, ertrinken musste", sagt Richterin Kathrin Schenk in ihrer Urteilsbegründung.

Zwei Monate nach dem Verbrechen wurde Hussein K. festgenommen. Ein am Tatort sichergestelltes, teilweise blondiertes Haar sowie Aufnahmen aus der Überwachungskamera in einer Freiburger Straßenbahn brachten die Polizei auf seine Spur. Der Fall erregte großes Aufsehen und löste eine bundesweite Diskussion über den Umgang mit straffällig gewordenen Flüchtlingen aus.

Das Gericht folgt hinsichtlich des Strafmaßes nun den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Der Verteidiger hatte kein Strafmaß genannt, Sicherungsverwahrung aber abgelehnt. Nach dem Urteil kündigt er Revision an. Sein Mandant habe ihn damit beauftragt, er gehe davon aus, dass Hussein K. bei der Tat vermindert schuldfähig gewesen sei. Der junge Mann habe Alkohol und Drogen in erheblichem Umfang zu sich genommen.

Hussein K. hatte zudem vor Gericht behauptet, im Affekt gehandelt zu haben, als er das Mädchen vom Rad stieß, keinesfalls habe er eine Frau gesucht, um sie zu vergewaltigen und zu töten. Das Würgen und die Vergewaltigung hatte er im Laufe des Prozesses zugegeben, aber die Tat so dargestellt, dass sie keinen Anhaltspunkt für eine Verurteilung wegen Mordes lieferte.

Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass Hussein K. einige Jahre zuvor in Griechenland bereits ein ähnliches Verbrechen begangen hatte und zu zehn Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war. In diesem Fall hatte die Frau schwer verletzt überlebt. Die Tat in Freiburg wertete das Gericht nun als Wiederholungstat nach ähnlichem Muster, in beiden Fällen habe der Angeklagte versucht, eine vorherige Straftat durch einen Mord zu verheimlichen - deshalb auch die besondere Schwere der Schuld. Das Gericht stellt bei der Tat in Griechenland aber keinen sexuellen Hintergrund fest. Hussein K. hatte der Frau eine Tasche geraubt.

Im Freiburger Prozess ging es zudem lange um die Frage, wie alt Hussein K., der sich als minderjähriger Flüchtling ausgegeben hatte, eigentlich ist. Der Prozess wurde vor der Jugendkammer geführt, mehrere Gutachter kamen aber zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte älter als 21 Jahre sein muss. Das Gericht will sich dem nicht zweifelsfrei anschließen. Er sei bei der Tat sicher 18 gewesen, aber nicht zweifelsfrei über 21, so die Richterin. Im juristischen Sinne hat der junge Mann die Tat also als Heranwachsender begangen. Aufgrund seiner Persönlichkeitsstruktur wurde er dennoch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Das Gericht hat hier einen Ermessensspielraum. Hussein K. weise keine Entwicklungsverzögerung auf, so die Begründung. Im Gegenteil: Er sei ein sehr selbstständiger Mensch.

Da das Gericht den Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung anordnete, gibt es nur eine geringe Chance, dass Hussein K. irgendwann wieder freikommt. Fehlende Empathie und absolute Ich-Bezogenheit seien wesentliche Merkmale seiner Persönlichkeitsstruktur und nur schwer therapierbar, sagt Richterin Schenk. Es gebe nur eine vage Hoffnung, dass er sich in Haft die Chance auf eine vorzeitige Freilassung erarbeiten könne: "Gleichwohl wünsche ich Ihnen, dass das irgendwann gelingen wird."

(Mit Material der Agenturen)

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