Kriminalität:Missbrauchsfall Freiburg: Rechtsaufsicht überprüft Jugendamt

Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwaldwald

Das Jugendamt Breisgau-Hochschwarzwald war zuständig für den Neunjährigen, der im Internet für Vergewaltigungen verkauft wurde.

(Foto: dpa)
  • Eine Mutter und ihr Lebensgefährte sollen einen heute Neunjährigen missbraucht und andern Männern für Vergewaltigungen überlassen und dafür Geld kassiert haben.
  • Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Sie hatten den Jungen zurück zur Mutter geschickt.
  • Nun überprüft das Regierungspräsidium rechtliche Fragen, Ergebnisse soll es in ein paar Wochen geben.

Nach dem jahrelangen Missbrauch eines Neunjährigen bei Freiburg untersucht das Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde die Arbeit des Jugendamtes. Ihr Haus schalte sich als Rechtsaufsicht in den Fall ein, sagte Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Es habe vom Jugendamt einen Bericht sowie alle Akten angefordert und werde diese prüfen. Ziel sei es, sich ein Bild zu machen und zu schauen, ob es Verfahrensfehler oder andere Mängel gegeben habe. Mit Ergebnissen werde spätestens im Frühjahr gerechnet.

Die Prüfung beschränke sich auf rechtliche Fragen, sagte Schäfer. Das Ergebnis werde sie dem Innenministerium mitteilen. Dort werde innerhalb der Landesregierung das weitere Vorgehen in dem Fall, von dem mehrere Ministerien betroffen sind, koordiniert. Wichtig seien dem Land Hinweise mit Blick auf möglicherweise notwendige Gesetzesänderungen sowie zur Frage, wie ähnliche Fälle in Zukunft verhindert werden können.

Der Mutter des Kindes und ihrem Lebensgefährten wird vorgeworfen, den Jungen über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Männern für Vergewaltigungen überlassen und dafür Geld kassiert zu haben. Zudem sollen sie den Neunjährigen selbst mehrfach sexuell misshandelt und vergewaltigt haben. Insgesamt sitzen acht Tatverdächtige aus dem In- und Ausland in Untersuchungshaft.

Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Sie hatten den Jungen zurück zur Mutter geschickt und dem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten der Mutter untersagt, Kontakt zu dem Kind zu haben. Dieser sowie die Mutter hatten sich jedoch nicht an diese Auflagen der Gerichte gehalten, die Vergewaltigungsserie setzte sich fort. Kontrolliert wurden die Auflagen den Angaben zufolge nicht, Gerichte und Jugendamt machen sich dafür gegenseitig verantwortlich. Zuständig für die Familie war das Jugendamt des Kreises Breisgau-Hochschwarzwald.

Vor drei Jahren hatte das Regierungspräsidium schon einmal die Arbeit dieses Jugendamtes als Rechtsaufsicht überprüft. Damals hatte der Fall des dreijährigen Alessio Schlagzeilen gemacht. Der Junge aus dem Schwarzwald war von seinem Stiefvater zu Tode geprügelt worden. In der öffentlichen Kritik stand das Jugendamt. Es betreute die Familie, ließ den Jungen aber bei dem als gewalttätig eingestuften Stiefvater, der das Kind tötete.

Das Jugendamt habe Warnungen ignoriert, so der Vorwurf damals. Das Regierungspräsidium kam aber nach Prüfung zu dem Ergebnis, das Amt habe juristisch korrekt gehandelt. Strafrechtliche Ermittlungen gegen das Jugendamt gab es nicht. Auch im neuen Fall wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Freiburg gegen das Jugendamt oder andere Behörden nicht ermittelt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: