Freiburg:Kinder im Zug geködert und missbraucht - Schaffner verurteilt

Amtsgericht Freiburg

Vor dem Amtsgericht Freiburg wurde ein Zugbegleiter verurteilt.

(Foto: Patrick Seeger/dpa)
  • Vor dem Amtsgericht Freiburg ist ein Schaffner verurteilt worden, der Kinder im Zug angesprochen und später bei sich zuhause missbraucht hat.
  • Die Opfer sind sechs Kinder und Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren.
  • Der Mann ist wegen ähnlicher Straftaten vorbestraft und wurde bereits 2016 zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Im Zug soll er Kinder angesprochen und später bei sich zuhause missbraucht haben: Vor dem Amtsgericht Freiburg ist am Montag ein Schaffner zu einer Gesamtstrafe von siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann hatte zuvor ein umfassendes Geständnis abgelegt und seinen minderjährigen Opfern damit eine Aussage vor Gericht erspart.

Angeklagt war er für mehr als 220 Taten, die zwischen 2013 und 2017 ihren Anfang in der Regionalbahn nahmen. Dort soll der Zugbegleiter seine ausschließlich männlichen Opfer angesprochen und zu sich nach Hause eingeladen haben. Das jüngste Kind war zum Tatzeitpunkt erst zwölf Jahre alt, auch ein 17-jähriger Flüchtling soll laut einem Bericht der Badischen Zeitung unter den Opfern gewesen sein.

Laut Anklage soll der 48-Jährige aus dem Hochschwarzwald die Jungen schwer missbraucht und ihnen dafür Geld gegeben haben. Bis zu dreimal pro Woche seien manche der Opfer in seine Wohnung gekommen. Sie bekamen dafür zwischen zehn und 90 Euro. Außerdem ließ sich der Mann Schulden, die die Jungen bei ihm zwischenzeitlich gemacht hatten, durch sexuelle Handlungen bezahlen.

Der Mann ist einschlägig vorbestraft. Wegen ähnlicher Sexualstraftaten wurde er 2016 bereits zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das nun verhängte Strafmaß setzte sich aus zwei separaten Freiheitsstrafen zusammen: Zum einen für die vor der Verurteilung zur Bewährungsstrafe begangenen Taten und zum anderen für die danach begangenen. Mit dem Strafmaß folgten die Richter dem Antrag von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine mildere Strafe gefordert, ohne diese genau zu beziffern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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