Nach dem Mord an einer Joggerin diskutiert die französische Regierung über die Ausweitung der chemischen Kastration für Sexualstraftäter. Bislang gibt es die auf freiwilliger Basis.
Hätte der Tod von Marie-Christine Hodeau verhindert werden können? Diese Frage beschäftigt Frankreich seit Tagen. Ein verurteilter Sexualstraftäter hatte der 42-Jährigen beim Joggen aufgelauert, sie mit dem Messer bedroht, verschleppt, missbraucht und ermordet. Nach der schrecklichen Tat kündigte die konservative Regierung umgehend an, bei Sexualstraftätern künftig verstärkt die chemische Kastration einzusetzen.
In Boissy-aux-Cailles, 50 Kilometer südlich von Paris, wurde die Leiche von Marie-Christine Hodeau gefunden. (© Foto: AFP)
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Der Fall von Hodeau hielt Frankreich zwei Tage in Atem, weil das Opfer aus dem Kofferraum seines Mörders per Handy noch einen Notruf absetzen konnte. Das ganze Land hoffte, dass sie noch lebend gefunden würde, praktisch jede Zeitung druckte ihr Bild. Ihre Leiche wurde schließlich nackt in einem Waldstück entdeckt.
Ihr Mörder Manuel R. gestand, sie erwürgt zu haben. Der 47-Jährige war 2002 zu elf Jahren Haft verurteilt worden, weil er ein 13-jähriges Mädchen aus der Nachbarschaft vergewaltigt hatte. 2007 kam er unter Auflagen vorzeitig aus dem Gefängnis, ab 2008 war er vollkommen frei.
Kein Allheilmittel
Präsident Nicolas Sarkozy empfing die Familie des Opfers und verlangte härtere Strafen für Wiederholungstäter. Premierminister François Fillon sprach von einem "absolut unausstehlichen Verbrechen, das hätte verhindert werden können". Die chemische Kastration, die es für inhaftierte Straftäter bereits auf freiwilliger Basis gibt, müsse "zwingender" werden. "Wir verbieten uns keinerlei Überlegung zu dem Thema."
Die oppositionellen Sozialisten warfen der Regierung vor, "unpassend" zu reagieren. Und auch in der Regierungspartei UMP warnten einige Mitglieder davor, auf die Empörung in der Bevölkerung mit überstürzten Maßnahmen zu reagieren. "So eine Frage entscheidet man nicht nach einem Drama, so schrecklich es auch sein mag", sagte der Abgeordnete François Goulard.
Bisher können Gefangene in Frankreich freiwillig einer chemischen Kastration zustimmen, bei der Medikamente den Sexualtrieb "bremsen". Brechen sie die Behandlung ab, die alle drei Monate erneuert werden muss, können sie nicht auf eine vorzeitige Entlassung hoffen.
Experten warnen davor, die Hormonbehandlung als Allheilmittel anzusehen. "75 bis 80 Prozent der Sexualstraftäter werden nicht rückfällig", sagt der Kriminologe Roland Coutanceau. "Man muss sich auf die konzentrieren, die ein Rückfallrisiko haben." Innerhalb einer Therapie könne der Einsatz der Sexblocker ein "nützliches Werkzeug" sein. Diese verringern das sexuelle Verlangen und die Potenz, können aber auch schmerzhaftes Brustwachstum und Depressionen auslösen.
"Nicht ohne Einwilligung des Patienten"
Für Serge Stoléru vom staatlichen Gesundheitsforschungsinstitut Inserm führt aber auch in Zukunft an der Freiwilligkeit kein Weg vorbei. "Die Verabreichung der Medikamente kann nicht ohne Einwilligung des Patienten erfolgen."
Das dämmerte auch der Regierung. Justizministerin Michèle Alliot-Marie, die bis Ende Oktober einen Gesetzentwurf angekündigt hat, will aber den Druck erhöhen. Ihr zufolge soll die chemische Kastration nicht nur Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung sein, sie soll danach auch außerhalb des Gefängnisses fortgesetzt werden. Habe ihr ein Täter erst einmal zugestimmt, könne er nach einer vorzeitigen Entlassung "nicht mehr darauf verzichten, außer er geht zurück ins Gefängnis".
Polen hat als erstes EU-Land die chemische Kastration bereits auf den Weg gebracht. Das polnische Parlament votierte im September nahezu einstimmig für einen entsprechenden Gesetzesantrag der Regierung. Der Entwurf sieht vor, dass ein verurteilter Pädophiler zur Teilnahme an einer entsprechenden pharmakologischen Therapie gezwungen werden kann. Das Gesetz muss nun noch vom polnischen Senat verabschiedet werden.
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(AFP/afis/bdi)
Studie zur Beliebtheit der Deutschen
Polen hat sich in letzter Zeit ja nicht gerade als Ort der Liberalität und weltoffenheit ausgezeichnet. Daher sollte allein die Tatsache, dass die Polen einstimmig die Katration beschließen, ein Alarmzeichen sein, dass es sich vielleicht nicht um eine ganz tolle Idee handeln kann.
hier wird vollkommen falsch diskutiert. Wenn darüber nachgedacht wird, z.B. Vergewaltiger zu kastrieren, dann handelt es sich dabei gerade NICHT um einen Teil der Strafe. Vielmehr geht es um die Prävention zukünftiger Straftaten.
Wenn Sie einer Giftschlange die Giftzähne ziehen, machen Sie das nicht, um die Schlange zu bestrafen, sondern, um sie daran zu hindern Menschen zu töten. So eine Schlange kann dann unbesorgt im Garten frei herumschlängeln. Eine giftige dagegen werden Sie lieber im Terrarium lassen (bzw. wenn Sie eine solche im Garten finden diese einfangen und möglichst weit von Menschen wegbringen).
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By the Way...-es wird in der Öffentlichkeit doch gerade in letzter Zeit viel über Patriotismus etc. schwadroniert, ob wir Deutschen das nun dürfen u. das das doch so schön und wichtig sei usw.-hier bin ich gaaaanz ganz stolz ein Deutscher zu sein, ganz ohne Pathos und dämliche Fahnenschwenkerei, auf diese liberale, tolerante, fortschrittliche und menschliche Gesellschaft, da bin ich stolz, damit identifiziere ich mich zu hundert Prozent!
Wenn es irgendetwas Gutes am Holocaust, an den Verbrechen der Nazis geben kann, dann doch dies, dass Menschenrechte nunmehr ein unantastbares Gut geworden sind, letztlich sind es ein paar wenige Ewiggestrige, die dies in Frage stellen, es ist eigentlich nicht wert, sich damit zu befassen!
Andererseits gibt es leider auch westliche Staaten, wie z.B, die USA, welche weiterhin an der archaischen Todesstrafe festhalten-natürlich wird darüber in Deutschland und auch anderswo wenig diskutiert, bei Russland ist man da nicht ganz so zurückhaltend...
Wie auch immer, wer zurück in die Steinzeit will, bitteschön, Länder wie Pakistan, Afghanistan o,ä, suchen bestimmt ein paar ordentliche dt. Fachkräfte, die Damen und Herren pro Kastration können gerne auswandern!
"Da sehr viele Taten durch Wiederholungstäter begangen werden, halte ich es für eine sinnvolle Maßnahme und eine gerechte Bestrafung."
Da dieses aber schlichtweg sachlich falsch ist, ist es eben weder sinnvoll noch gerecht. Und selbst wenn, gibt es ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, das jedem Menschen ob seiner Würde zusteht.
Würde man die beiden Frauen, die mich damals misshandelt haben, nun dingfest machen und bestrafen, ich würde ihnen diese Rechte zugestehen. Diejenigen, die das nicht können, sollten tatsächlich mal überlegen, ob sie nicht mal damit zum Psychologen gehen sollten!
Paging