Zwei junge Männer haben in der Frankfurter U-Bahn einen 23-Jährigen niedergestochen. Die Männer hatten bereits im Januar einen Zugführer zusammengeschlagen.

Zwei der Frankfurter U-Bahn-Schläger, die im Januar einen Zugführer mit Schlägen und Tritten attackiert hatten, sind erneut mit brutaler Gewalt gegen einen Menschen vorgegangen und haben ihn schwer verletzt. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Montag mitteilte, stachen die jungen Männer in der Nacht zum Samstag im Stadtteil Bonames auf offener Straße einen 23-Jährigen nieder.

Obwohl Mitarbeiter des Ordnungsdienstes der Verkehrsgesellschaft Frankfurt eingesetzt werden, kam es erneut zu einem Überfall auf einen Passanten. (© Foto: ddp)

Anzeige

Dieser habe einem anderen Mann zu Hilfe eilen wollen, der von den Schlägern angegriffen worden sei, weil sie ihn für einen Informanten der Polizei hielten. Der 23-Jährige musste wegen Stichverletzungen an Leber und Niere notoperiert werden, schwebte am Dienstag den Angaben zufolge aber nicht mehr in Lebensgefahr.

Der 18-jährige David L. Wurde noch am Wochenende wegen Verdachts des versuchten Totschlags in Untersuchungshaft genommen. Er war im März unter Einbeziehung früherer Verurteilungen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Seine dagegen gerichtete Berufung hatte er am vergangenen Mittwoch zurückgenommen.

Nach Haftentlassung durch Aggressivität aufgefallen

Er wäre jetzt in der nächsten Zeit zum Haftantritt geladen worden, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Der Haftbefehl in diesem Verfahren war am 9. April vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main aufgehoben worden, weil es den Haftgrund der Wiederholungsgefahr verneint hatte. Danach war er erneut durch Aggressivität aufgefallen, er hatte Polizisten beleidigt und bedroht. Die Bewährungsauflage, ein Anti-Gewalt-Seminar zu besuchen, erfüllte er nicht und die ihm auferlegte Arbeitsleistung nur teilweise. In der Berufungsverhandlung am 23. Juli erklärte die Staatsanwaltschaft, sie lasse nicht über das Strafmaß mit sich reden.

Der 18-jährige Simon G. Wurde am Montag aufgrund eines Haftbefehls vom Sonntag festgenommen, als er sich mit seinem Anwalt der Polizei stellte. Er sollte noch am Dienstag dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Er war im Juni zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, nicht aber wegen des Vorfalls in der U-Bahn verurteilt worden. Am Donnerstag hatte er einen Anhörungstermin zur ihm gewährten sogenannten Vorbewährung.

Das Amtsgericht Frankfurt am Main stellte dabei fest, dass die Jugendstrafe vollstreckt werden müsse. Dagegen legte er laut Staatsanwaltschaft Beschwerde ein. Eine Hauptverhandlung wegen der Gewalttätigkeiten in der U-Bahn-Station Heddernheim vom 6. Januar 2008 hat noch nicht stattgefunden, weil sein Fall vom Hauptverfahren abgetrennt worden war.

Politische Debatte in hessischem Landtagswahlkampf ausgelöst

Die beiden jungen Männer hatten nach den Ermittlungen gemeinsam mit fünf weiteren Tätern im Alter von 17 bis 21 Jahren in der Nacht zum 6. Januar dieses Jahres in einer U-Bahn randaliert und eine Trennwand sowie mehrere Scheiben zerschlagen. Die Lokführerin alarmierte die Polizei. Auf dem Bahnsteig der U-Bahn-Station Heddernheim gingen die Schläger auf einen 43-jährigen Zugführer los, traten und schlugen ihn, bis er zu Boden fiel. Das Opfer kam mit Prellungen im Gesicht und einer Gehirnerschütterung ins Krankenhaus.

In Hessen hatte die Gewalttat wenige Wochen vor der Landtagswahl eine politische Debatte ausgelöst, wobei auch die Tatsache eine Rolle spielte, dass die Täter einen Migrationshintergrund haben.

Leser empfehlen 
Lesetipp aus der aktuellen SZ: Der Trauertänzer

"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...

(AP/imm)