Frankfurt:Tuğçe-Schläger nach Serbien ausgewiesen

Urteil im Tugce-Prozess - Sanel M.

Sanel M., damals noch 18, bei der Urteilsverkündung im Tuğçe-Prozess im Juni 2015.

(Foto: dpa)
  • Zweieinhalb Jahre nach dem gewaltsamen Tod der Studentin Tuğçe Albayrak ist der verurteilte Täters nach Serbien ausgewiesen worden.
  • Der 20-Jährige sei vom Frankfurter Flughafen abgeschoben worden, teilt die Ausländerbehörde Wiesbaden mit.
  • Sanel M. ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, besitzt aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Sanel M. hat an diesem Donnerstag in Frankfurt ein Flugzeug bestiegen, um in einem Land zu leben, das ihm fremd ist. Der 20-Jährige ist in Deutschland geboren und aufgewachsen, seine Eltern und seine Brüder leben im Rhein-Main-Gebiet. Aber Sanel M. hat nicht die deutsche Staatsbürgerschaft, deshalb wurde er jetzt nach Serbien ausgewiesen, wo - nach Angaben seiner Anwälte - nur noch seine Großeltern leben.

Sanel. M. ist bekannt geworden als "Killer, Totschläger und Koma-Schläger" - auch wenn er das nicht ist, wie ihm ein Richter bescheinigte. Die Tat, die er begangen hat, ereignet sich in der Nacht zum 15. November 2014. Auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants in Offenbach eskaliert ein Streit. Eine Gruppe junger Männer sowie fünf Frauen, darunter die 22-jährige Lehramtsstudentin Tuğçe Albayrak, beleidigen sich gegenseitig. Der damals 18-jährige Sanel M. schlägt Tuğçe ins Gesicht, sie prallt mit dem Kopf auf den Steinboden. Elf Tage später stellen die Ärzte den Hirntod fest, kurz darauf lassen die Eltern die lebenserhaltenden Geräte abschalten - am 23. Geburtstag ihrer Tochter.

Im Februar 2015 erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage, Sanel M. gibt den Schlag zu: "Es tut mir unendlich leid, was ich gemacht habe. Ich kann mir gar nicht vorstellen, welches Leid ich damit der Familie angetan habe", sagt er vor Gericht. Sieben Monate später spricht das Landgericht Darmstadt ein Urteil: drei Jahre Jugendhaft wegen Körperverletzung mit Todesfolge.

"Export von Problemen"

Eigentlich endet Sanel M.s Strafe erst im November. Bereits Ende September 2016 droht die Wiesbadener Ausländerbehördeihm aber mit der sofortigen Abschiebung. Der deutsche Staat habe in diesem Fall ein "besonders schwerwiegendes öffentliches Interesse an der Ausweisung". Die Behörde bittet deshalb das Jugendgefängnis in Wiesbaden, wo Sanel M. untergebracht ist, vom weiteren Strafvollzug abzusehen.

Der junge Mann wehrt sich gegen die Abschiebung vor Gericht. Ohne Erfolg. Der hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet Mitte März in letzter Instanz, dass der 20-Jährige ausgewiesen wird. Die Ausländerbehörde habe zu Recht angenommen, dass von Sanel M. die Gefahr erneuter Straftaten ausgehe und sein Aufenthalt in der Bundesrepublik eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeute, begründen die Richter ihre Entscheidung.

Sanel M. war schon bevor er Tuğçe niederschlug, viermal strafrechtlich in Erscheinung getreten. Dafür saß er 2013 in Jugendarrest. Nun soll er im Gefängnis gegen die Hausordnung verstoßen haben. Trotz positiver Entwicklungsansätze bestehe ein erhebliches langfristiges Risiko, dass er rückfällig werde, so die Richter.

Angesichts der Persönlichkeitsstruktur des heranwachsenden Täters sei zweifelhaft, dass er seine gescheiterte wirtschaftliche und soziale Integration in Deutschland nachhole. Es könne ihm zugemutet werden, in Serbien neue Bindungen und Beziehungen einzugehen. Es sei nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder nicht willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen.

Es gibt aber auch Kritik an der Entscheidung: Stephan Kuhn, der Anwalt von Sanel M. spricht etwa in der der Zeitung Die Welt von einem "Export von Problemen". Der 20-Jährige sei in Deutschland sozialisiert. "Das ist ganz eindeutig ein Problem von Offenbach, nicht von Serbien", sagt Kuhn.

So läuft die Abschiebung ab

Sanel M. wurde am Donnerstagvormittag vom Jugendgefängnis in Wiesbaden zum Flughafen Frankfurt gebracht. Von hier aus finden die meisten Abschiebungen statt.

Für Abschiebungen sind Ausländerbehörden und Bundespolizei zuständig. Der Aufwand ist immens: zahlreiche Beamten, speziell ausgebildete "Personenbegleiter Luft", Ärzte und Dolmetscher bringen die Menschen in ihre Heimatländer. Die psychische Belastung ist extrem - immer wieder kommt es vor, dass Menschen noch in letzter Minute versuchen, der Abschiebung zu entgehen. Zum Beispiel indem sie sich selbst verletzen, in der Hoffnung, dass sie im Krankenhaus und nicht im Flugzeug landen.

2016 wurden aus Deutschland laut Bundesregierung 26 654 Ausländer "zwangsweise zurückgeführt" - unter ihnen abgelehnte Asylsuchende, aber auch ausländische Straftäter wie Sanel M. Mehr als 3750 Menschen kehrten auf dem Luftweg nach Serbien zurück, damit liegt das Land nach Albanien und dem Kosovo auf Platz drei.

Die Ausländerbehörde hat Sanel M. zunächst für acht Jahre nach Serbien ausgewiesen. Ein Aufenthalts- und Wiedereinreiseverbot soll verhindern, dass er zurückkommt. Sollte er in dieser Zeit versuchen, nach Deutschland einzureisen, wird er verhaftet.

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