Im Mordprozess um eine mutmaßliche Teufelsaustreibung mit tödlichen Folgen bestreitet der Sohn des Opfers seine Mitschuld: Er habe seiner Mutter nicht - wie in der Anklage behauptet - mit voller Kraft gegen den Brustkorb geschlagen, sondern nur leicht, ließ der 16-Jährige am Mittwoch über seinen Verteidiger erklären. Er sei vorher von einer Mitangeklagten dazu aufgefordert worden: "Ich wusste doch überhaupt nicht, was in dieser Situation zu tun sei", verlas der Anwalt.
Insgesamt fünf Angeklagte müssen sich seit Oktober vor dem Frankfurter Landgericht wegen gemeinschaftlichen Mordes an einer 41-jährigen Frau verantworten. Laut Anklage starb die Frau in einem Frankfurter Hotelzimmer einen grausamen Erstickungstod. Die Staatsanwaltschaft sieht deshalb den Tatbestand des Mordes erfüllt.
Der 16-jährige Angeklagte schrieb in der Erklärung, er habe vom Tod seiner Mutter erst viel später erfahren und sei darüber "völlig geschockt" gewesen. "Ich vermisse sie sehr", hieß es. "Sie hat mich als ihren ältesten Sohn besonders geliebt."
Es soll nicht die erste Teufelsaustreibung in der Familie gewesen sein
Teufelsaustreibungen in der Familie scheinen indes nichts Ungewöhnliches zu sein: Der Angeklagte berichtet, auch sein jüngerer Bruder sei schon exorziert worden - offenbar ohne größere Konsequenzen. Ein im Zeugenstand vernommenes Mitglied der koreanischen Kirchengemeinde in Schwalbach bei Frankfurt bestritt aber zuvor, dass es dort überhaupt so etwas gebe. Ein Exorzismus sei in der Gemeinde "unvorstellbar". Die fünf Angeklagten hätten häufig die Betstunden in der Kirche besucht. Als eines der Kinder plötzlich von einer "Schlange" gesprochen habe, die bei ihm ein- und ausgehe, sei sie "sehr erschrocken" gewesen, sagte die 51 Jahre alte Frau.
Die Staatsanwaltschaft beantragte zwischenzeitlich die Beschlagnahme mehrerer Briefe, die in der Haftzelle der 44 Jahre alten Mitangeklagten aufgefunden worden waren. Der Inhalt der Schreiben soll offenbar mit der Tötung der Frau in dem Hotelzimmer zusammenhängen. Die Papiere sollen möglicherweise dem Psychiater zur Prüfung vorgelegt werden, der in der kommenden Woche sein Gutachten erstatten wird. Nach derzeitiger Planung soll der Prozess noch im Februar abgeschlossen werden.