Franjo Pooth ist vorbestraft: Das Düsseldorfer Amtsgericht hat den Pleite-Unternehmer unter anderem wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt.
Pleite-Unternehmer Franjo Pooth ist unter anderem wegen Bestechung und Insolvenzverschleppung zu einem Jahr Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 100.000 Euro verurteilt worden. Ein entsprechender Strafbefehl gegen den geständigen 39-jährigen Ehemann von Werbestar Verona Pooth sei am Montag ergangen, teilte das Amtsgericht Düsseldorf mit. Eine öffentliche Hauptverhandlung findet damit nicht mehr statt.
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Franjo Pooth hat das Urteil akzeptiert - eine öffentliche Hauptverhandlung bleibt ihm damit erspart. (© Foto: AP)
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Vorwurf der Vorteilsgewährung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Franjo Pooth als Inhaber der Elektronikfirma Maxfield einem Sparkassen-Vorstand eine Heimkinoanlage im Wert von mehr als 8800 Euro schenkte, um schneller an neue Kredite für sein Unternehmen zu kommen, das in eine finanzielle Schieflage geraten war. Die Richter werteten dies als "Vorteilsgewährung". Das Vorstandsmitglied sollte auf diese Weise "bei Laune gehalten werden", hieß es in der Urteilsbegründung.
Vorwurf der Insolvenzverschleppung
Verurteilt wurde Pooth zudem wegen fahrlässiger Insolvenzverschleppung. Die Firma des 39-Jährigen war dem Gericht zufolge bereits Ende September 2007 insolvenzreif gewesen sein. Der Unternehmer hätte innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen müssen. Allerdings sei die Pleite erst im Januar 2008 angemeldet worden.
Vorwurf der Bestechung
Ebenfalls verantworten musste sich Pooth wegen der Bestechung eines britischen Handelsvertreters. Der Einkäufer erhielt laut Urteil 20.000 Euro von Pooth, damit dieser ihn gegenüber Mitbewerbern bevorzugte.
Als Untreue werteten die Richter zudem, dass Pooth vom Firmenkonto knapp 16.000 Euro abhob, um damit seine Wohnung in London zu renovieren. Das Geld verbuchte er demnach als einen Forderungsverlust. Seinen Mitgesellschaftern verheimlichte er dies.
Bei der Strafzumessung ist das Amtsgericht Düsseldorf nach eigenen Angaben dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Die festgesetzte Geldstrafe muss Pooth an den Insolvenzverwalter seiner Firma zahlen. Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten gegenüber Kleingläubigern, die nach Eintritt der Überschuldung neu entstanden, habe deutlich unter 100.000 Euro gelegen. Insoweit übersteige die Bewährungsauflage zugunsten der Insolvenzmasse diesen Betrag, erklärte das Gericht.
"Unser Ziel erreicht"
Der Ehemann von Verona Pooth nahm den Strafbefehl an. Sein Rechtsanwalt Benedikt Pauka sagte Bild.de: "Das Ergebnis ist realistisch, aber für Herrn Pooth kein Grund, vor Freude in die Luft zu springen." Ziel sei es gewesen, einen öffentlichen Prozess zu vermeiden. "Dieses Ziel haben wir erreicht. Insgesamt ist es ein Ergebnis, mit dem wir gut leben können", sagte er weiter.
Für Pooth ist es bereits die dritte juristische Niederlage innerhalb kurzer Zeit. Ein weiteres Zivilverfahren gegen den Pleitier soll am morgigen Dienstag stattfinden; dann geht es um eine Millionen-Rückforderung der Stadtsparkasse Düsseldorf, die ebenfalls als Kreditgeber bei Maxfield aufgetreten war.
Nach der Pleite von Pooths Unternehmen hatten nach Angaben von Insolvenzverwalter Michael Bremen 461 Gläubiger Forderungen über insgesamt knapp 27 Millionen Euro geltend gemacht.
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(sueddeutsche.de/AP/dpa/hai)
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Stimmt.
Warum schafft es selbst die Sueddeutsche nicht, juristische Tatsache einigermaßen korrekt darzustellen?
Wird am Anfang noch halbwegs korrekt von einer "Geldauflage" gesprochen - noch korrekter wäre Bewährungsauflage gewesen, heißt es am Ende wieder Geldstrafe. Das ist aber etwas völlig anderes. Verurteilt worden ist er zu einer Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist, mit der Auflage, dass er 100.000 Euro zur Wiedergutmachung zahlt. Wäre er tatsächlich zu einer Geldstrafe verurteilt worden, wäre diese an den Staat und keineswegs in die Insolvenzmasse zu zahlen gewesen. - Das ist doch wohl auch ein erheblicher Informationsunterschied.
Und nebenbei, beim Strafbefehl ist ein Abweichen des Richters vom Antrag der Staatsanwaltschaft nie ohne deren Zustimmung möglich.
... Zack in Handschellen gepackt, Knüppel aufn Kopp und rein den Sack
( Fettes Brot )
Der volle Versager! Hat auch noch nie was zustande gebracht, nur Fassade!
Mir tun nur die Gläubiger leid, dass sie nichts von Veronas Kohle kriegen!
In die Insolvenz gehen ist in Deutschland ebensowenig wie anderswo strafbar. Strafbar ist es nur, wenn trotz eigentlich gegebener Insolvenzlage nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird.
Deswegen ist Herr Pooth - der mir ebenso wie seine Frau von Herzen unsympathisch ist - auch nur wegen Insolvenzverschleppung (und anderer Taten) mit einem Schaden von unter 100.000 verurteil worden - aber nicht wegen 27 Millionen. Das ist gemeint mit:
"Die Gesamtsumme der Verbindlichkeiten gegenüber Kleingläubigern, die nach Eintritt der Überschuldung neu entstanden, habe deutlich unter 100.000 Euro gelegen. Insoweit übersteige die Bewährungsauflage zugunsten der Insolvenzmasse diesen Betrag, erklärte das Gericht."
Die 27 Millionen Insolvenzausfall sind nicht durch die verspätete Antragsstellung entstanden, sondern weil das Geschäft nicht lief. Da muss man schon unterscheiden, das eine ist strafbar, das andere nur schlechte Geschäftsführung.
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