Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen eines der Urteile im Foltermord-Prozess Revision eingelegt. Die Anklage findet die Strafe gegen den "eiskalten" Pascal I. zu mild.
Einen Tag nach den Schuldsprüchen im Foltermord- Prozess von Siegburg hat die Staatsanwaltschaft Bonn vorsichtshalber Revision gegen das Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher am Freitag. Es geht dabei um die Verurteilung des 20 Jahre alten Pascal I. zu 15 Jahren Haft.
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Die Angeklagten Pascal I. und Ralf A. (von links nach rechts) vor der Urteilsverkündung (© Foto: Reuters)
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Der Staatsanwalt hatte für Pascal I. lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld gefordert, was eine Mindesthaftdauer von weit über 15 Jahren bedeutet hätte. Bei der vom Gericht gegen Pascal I. verhängten Strafe von 15 Jahren muss nach Absitzen von zwei Dritteln eine vorzeitige Entlassung überprüft werden. Der Rest der Strafe könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Der 20-Jährige hatte vom Landgericht die längste Freiheitsstrafe der drei Angeklagten erhalten. Die Anklage hatte ihn als "eiskalt und selbst nach der Tat noch taktierend" beschrieben. Ein heute 18-Jähriger wurde nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft, ein 21-Jähriger zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Das Trio hatte im November 2006 im Jugendgefängnis Siegburg einen 20 Jahre alten Mithäftling in der gemeinsamen Zelle stundenlang gefoltert, vergewaltigt und ihn gezwungen, sich zu erhängen. Alle drei Angeklagten wurden wegen Mordes verurteilt.
Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben des Sprechers mit der vorsichtshalber eingelegten Revision prüfen lassen, ob bei dem Urteil Rechtsfehler vorliegen. Die schriftliche Begründung soll aber abgewartet werden. Davon hängt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ab, ob das Urteil tatsächlich angefochten wird.
Politikerin fordert Erhöhung der Höchststrafe für junge Mörder
Justizministerin Beate Merk (CSU) hat erneut eine Erhöhung der Höchststrafe für heranwachsende Mörder von 10 auf 15 Jahre Haft gefordert. Fälle wie der in Siegburg zeigten, dass es auch bei Heranwachsenden schwerste Schuld gebe, die mit zehn Jahren Jugendstrafe nicht ausreichend geahndet seien, erklärte Merk in einer Pressemitteilung. Nach Jugendstrafrecht verurteilte Täter im Alter von 18 bis 20 Jahren sollten daher mit einer strengeren Höchststrafe belegt werden können.
Bayern fordert seit 1998 eine Erhöhung des Strafrahmens, ist aber bisher an der Mehrheit im Bundestag gescheitert.
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(AP, dpa)
Griechenland in der Schuldenkrise
"Ich glaube, dass jemand der einmal soweit über die Grenze gegangen ist, nicht mehr sozialfähig ist. Dieses extreme Machtgefühl, das die Mörder während ihrer Tat hatten, werden sie niemals im realen Leben erreichen. Macht ist eine Droge - die werden den Kick wieder suchen. "
Ich fürchte, Sie haben recht.
Wer soll dann eigentlich mal zu denen in die Zelle kommen? Der hätte doch dann bestimmt die absolute Panik. Oder bleiben die jetzt immer zusammen in einer Zelle? Oder Einzelzellen?
Wenn Knast Mord verhindern soll, dann spricht genau dieser Fall dafür, dass Knast dies nicht kann. Sie haben diesen Mord IM Knast begangen. Wenn sie lebenslange Sicherheitsverwahrung bekämen, können sie ihr Leben lang wiederholt Leute umbringen, ohne, dass sich noch etwas an ihrer eigenen Situation verändern würde. Wenn sie noch eine Chance auf Frischluft bekommen, dann nutzen sie sie vielleicht und lassen das Morden sein.
Gewissenloser kalter Sadismus, satanische Freude an dem Leid und der Vernichtung anderer Menschen ist ein krankhafter Wesenszug und das Merkmal von Psychopathen.
Egal wie lange die beiden im Knast bleiben, Verantwortungsgefühl, menschliches Mitgefühl und Wärme wird ihrer Gefühlswelt wohl fremd bleiben.
Ich wünschte mir die Neurobiologie würde Fortschritte machen, damit man eines Tages krankhaft entgleiste Gefühlswelten medizinisch zurecht biegen kann. Bis dahin bleiben solche Menschen eine unkalkulierbare Gefahr für ihre Mitmenschen und sich selbst.
Eigentlich gehören die beiden in lebenslange Sicherheitsverwahrung - aber anscheinend müssen erst noch viele Menschen durch durchgeknallte Wiederholungstäter massakriert werden, bis erkannt wird dass der herkömmliche Strafvollzug hier versagt.
Vielleicht müssen manche Leute auch mal 15 Jahre einsitzen, um zu sehen, ob sie anschließend rauskommen und sich ihres Lebens freuen und dankbar für die lange Haftstrafe sind. Was erwarten manche von euch eigentlich?
Ich für meinen Teil kann mich recht gut an Morde erinnern, die mit dem von Siegburg vergleichbar sind. Nehmen wir den von den zwei 10-jährigen Engländern, die das Kleinkind umgebracht haben. Soweit ich weiß sitzen die unbegrenzt. Oder der Mord von Sondershausen 1993. Hendrik Möbus ist gerade raus gekommen. Er hat nichts bereut, im Gegenteil.
Ich glaube, dass jemand der einmal soweit über die Grenze gegangen ist, nicht mehr sozialfähig ist. Dieses extreme Machtgefühl, das die Mörder während ihrer Tat hatten, werden sie niemals im realen Leben erreichen. Macht ist eine Droge - die werden den Kick wieder suchen.
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