Die Staatsanwaltschaft Bonn hat gegen eines der Urteile im Foltermord-Prozess Revision eingelegt. Die Anklage findet die Strafe gegen den "eiskalten" Pascal I. zu mild.

Einen Tag nach den Schuldsprüchen im Foltermord- Prozess von Siegburg hat die Staatsanwaltschaft Bonn vorsichtshalber Revision gegen das Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher am Freitag. Es geht dabei um die Verurteilung des 20 Jahre alten Pascal I. zu 15 Jahren Haft.

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Die Angeklagten Pascal I. und Ralf A. (von links nach rechts) vor der Urteilsverkündung (© Foto: Reuters)

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Der Staatsanwalt hatte für Pascal I. lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld gefordert, was eine Mindesthaftdauer von weit über 15 Jahren bedeutet hätte. Bei der vom Gericht gegen Pascal I. verhängten Strafe von 15 Jahren muss nach Absitzen von zwei Dritteln eine vorzeitige Entlassung überprüft werden. Der Rest der Strafe könnte dann zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der 20-Jährige hatte vom Landgericht die längste Freiheitsstrafe der drei Angeklagten erhalten. Die Anklage hatte ihn als "eiskalt und selbst nach der Tat noch taktierend" beschrieben. Ein heute 18-Jähriger wurde nach Jugendstrafrecht zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft, ein 21-Jähriger zu 14 Jahren Haft verurteilt.

Das Trio hatte im November 2006 im Jugendgefängnis Siegburg einen 20 Jahre alten Mithäftling in der gemeinsamen Zelle stundenlang gefoltert, vergewaltigt und ihn gezwungen, sich zu erhängen. Alle drei Angeklagten wurden wegen Mordes verurteilt.

Die Staatsanwaltschaft will nach Angaben des Sprechers mit der vorsichtshalber eingelegten Revision prüfen lassen, ob bei dem Urteil Rechtsfehler vorliegen. Die schriftliche Begründung soll aber abgewartet werden. Davon hängt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ab, ob das Urteil tatsächlich angefochten wird.

Politikerin fordert Erhöhung der Höchststrafe für junge Mörder

Justizministerin Beate Merk (CSU) hat erneut eine Erhöhung der Höchststrafe für heranwachsende Mörder von 10 auf 15 Jahre Haft gefordert. Fälle wie der in Siegburg zeigten, dass es auch bei Heranwachsenden schwerste Schuld gebe, die mit zehn Jahren Jugendstrafe nicht ausreichend geahndet seien, erklärte Merk in einer Pressemitteilung. Nach Jugendstrafrecht verurteilte Täter im Alter von 18 bis 20 Jahren sollten daher mit einer strengeren Höchststrafe belegt werden können.

Bayern fordert seit 1998 eine Erhöhung des Strafrahmens, ist aber bisher an der Mehrheit im Bundestag gescheitert.

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(AP, dpa)