Der Mord von Siegburg führt erneut die unhaltbaren Zustände im Jugendstrafvollzug vor Augen. Denn der Staat kann für die Unversehrtheit seiner Gefangenen nicht vollends garantieren.
Der Staat kann seine Bürger im täglichen Leben nicht nachhaltig vor Verbrechen schützen. Das ist eine ebenso einfache wie universelle Wahrheit, die zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften gilt. Politiker versuchen immer wieder, bei ihren Wählern damit zu prahlen, sie könnten es doch - hier noch eine Überwachungskamera mehr, dort ein schärferes Gesetz, höhere Strafen für Sexualverbrecher, für immer wegsperren - aber das ist alles Scharlatanerie, und alle, die sich ernsthaft mit Kriminologie beschäftigen, wissen das.
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Die Angeklagten Pascal I und Ralf A. (von links nach rechts) vor der Urteilsverkündung im Landgericht in Bonn (© Foto: Reuters)
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Aber wenn der Staat einem Bürger seine Freiheit nimmt, wenn er ihn einsperrt, ihn jeder eigenen Entscheidungsmöglichkeit über seinen Aufenthaltsort beraubt, ihn zwingt, mit anderen Menschen in einer Zelle zusammenzuleben, zu essen, was ihm vorgesetzt wird - dann übernimmt der Staat die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit dieses Bürgers zu garantieren. Da mag es immer noch unwägbare Gefahren geben (einstürzende Decken, Salmonellen im Kartoffelsalat), aber gegen die Risiken, die sich aus dem Entzug der Freiheit und der zwangsweisen Wohngemeinschaft ergeben, muss der Staat seine Gefangenen absichern.
Wenn er dazu nicht in der Lage ist, darf er niemanden einsperren. Keinem Menschen, auch keinem Mörder oder Kinderschänder, ist es zuzumuten, dass er vom Staat einer permanenten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wird.
Der Mord an einem jungen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat auf grausame Weise vor Augen geführt, wie es um diese Garantenpflicht des Staates für seine Gefangenen bestellt ist: Es ist sehr schlecht darum bestellt. Fachleute, die sich mit der Praxis des Jugendstrafvollzugs auskennen, haben nach Bekanntwerden des Mordes in Siegburg erklärt, sie seien nicht überrascht. So etwas könne jeden Tag in jeder beliebigen Haftanstalt wieder geschehen.
Der Prozess gegen die drei jugendlichen, oder fast noch jugendlichen Täter von Siegburg hat das bestätigt. Da war nichts Außergewöhnliches, waren keine besonderen, unvorhersehbaren Umstände, da war nur der trübe Vollzugsalltag.
Am Wochenende läuft der Betrieb in der JVA auf Sparflamme, die Gefangenen bleiben nahezu sich selbst überlassen, 36 Stunden lang, vier Mann auf 20 Quadratmetern, jeder Hobby-Psychologe könnte voraussagen, dass da irgendwann die Aggressionen explodieren. Es rumpelt und kracht in einer Zelle, dass die Wände beben? Man schaut halt mal rein, Tür auf, alles in Ordnung, Tür zu - und auf dem Bett liegt einer, der schon halbtot ist.
Die Täter werden nun für viele weitere Jahre ,,weggesperrt'', leider ist nicht zu erwarten, dass sie danach bessere Menschen geworden sind. Es gebe, sagte der Vorsitzende Richter, Vieles, worüber man aus Anlass dieses Verbrechens reden müsste, aber hier, vor Gericht, gehe es nur um die individuelle Schuld der Angeklagten. Das ist richtig. Der Staat, der hier pflichtvergessen gehandelt hat, kann leider nicht angeklagt werden.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
(SZ vom 5.10.2007)
Studie von UN-Kinderhilfswerk
Eindlich, ein 1A Artikel welcher ein Verbrechen sozialverantwortlich hintergründig beleuchtet! Das ist es, was beim lesen oder hören von spektakulären Mordfällen fehlt, ein wichtiger gesellschaftlich aufklärerischer Baustein, wie hier, wo angedeutet wird, mehrere Menschen werden in Zellen "gehalten". Es gibt doch so viele Indizien, dafür dass wir uns im Mittelalter befinden!
Der Autor hat vollkommen recht! Dafür, dass er das so anspricht, gebührt ihm Dankbarkeit.
(schrecklich, mit Wildfremden zu leben...)
Holzhaider, ein Journalist mit Einfällen.
von wegen Quatsch: wie kam es denn dazu: Beamte kommen rein (haben die angekopft?), sehen nichts ungewöhnliches (!?!) gehen wieder weg.
Die Überwachungskamera kann sicher aufzeigen, daß da wer in der Zelle hängt.
Ich bin Architekt und baue auch Häuser mit Sicherheitsanlagen - ich kenne mich also ein wenig damit aus. Es gibt gute Systeme, die RECHTZEITIG melden, daß ein Problem besteht: -jemand bricht ein, -irgendwas brennt, -irgendwas läuft aus, ...
"...sich vor die Nobelkarosse stellt"
wenn Dir jemand das Auto (oder Fahrrad) klaut, dann ist es weg. Wenn du aber schnell gute Hinweise auf die Täter hast, dann kriegst Du es eher wieder zurück.
Zurück zum Fall: JVA Insassen sind keine reinen Schäfchen. Wer in Deutschland in Haft kommt, der muß schon echt was geleistet haben- und zwar zum wiederholten Fall. Damit solche Leute kontrolliert werden können, ist einer der Gründe, warum sie einsitzen. Wenn Parkplätze besser kontrolliert werden als nachweisliche Gewalttäter, dann sollten wir wirklich über Ursachen und Verhältnismäßigkeit reden.
Auch 3 Jahre Haft sind keine Glacehandschuhe, sonst würden sich viele Leute freiwillig inhaftieren lassen. Wie messen Sie Schuld, und wer bestimmt, was als Sühne angemessen ist?
und zum zweiten Beitrag: Ich finde Folterer abscheulich. Abscheulich finde ich auch Menschen, die jede Gelegenheit nutzen, in niederen Rachegelüsten zu schwelgen.
dekla: Und nach 25 Jahren harter Arbeit in Ketten (als was eigentlich?) kommen sie dann als Heilige raus? Bei der Argumentation bitte nicht vergessen: Die drei waren bereits im Gefängnis, als sie die Tat begangen haben - "damit sie es nicht wieder tun" ist also nicht wirklich eine Begründung.
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