Ein Kommentar von Hans Holzhaider

Der Mord von Siegburg führt erneut die unhaltbaren Zustände im Jugendstrafvollzug vor Augen. Denn der Staat kann für die Unversehrtheit seiner Gefangenen nicht vollends garantieren.

Der Staat kann seine Bürger im täglichen Leben nicht nachhaltig vor Verbrechen schützen. Das ist eine ebenso einfache wie universelle Wahrheit, die zu allen Zeiten und in allen Gesellschaften gilt. Politiker versuchen immer wieder, bei ihren Wählern damit zu prahlen, sie könnten es doch - hier noch eine Überwachungskamera mehr, dort ein schärferes Gesetz, höhere Strafen für Sexualverbrecher, für immer wegsperren - aber das ist alles Scharlatanerie, und alle, die sich ernsthaft mit Kriminologie beschäftigen, wissen das.

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Die Angeklagten Pascal I und Ralf A. (von links nach rechts) vor der Urteilsverkündung im Landgericht in Bonn (© Foto: Reuters)

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Aber wenn der Staat einem Bürger seine Freiheit nimmt, wenn er ihn einsperrt, ihn jeder eigenen Entscheidungsmöglichkeit über seinen Aufenthaltsort beraubt, ihn zwingt, mit anderen Menschen in einer Zelle zusammenzuleben, zu essen, was ihm vorgesetzt wird - dann übernimmt der Staat die Pflicht, das Leben und die körperliche Unversehrtheit dieses Bürgers zu garantieren. Da mag es immer noch unwägbare Gefahren geben (einstürzende Decken, Salmonellen im Kartoffelsalat), aber gegen die Risiken, die sich aus dem Entzug der Freiheit und der zwangsweisen Wohngemeinschaft ergeben, muss der Staat seine Gefangenen absichern.

Wenn er dazu nicht in der Lage ist, darf er niemanden einsperren. Keinem Menschen, auch keinem Mörder oder Kinderschänder, ist es zuzumuten, dass er vom Staat einer permanenten Gefahr für Leib und Leben ausgesetzt wird.

Der Mord an einem jungen Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat auf grausame Weise vor Augen geführt, wie es um diese Garantenpflicht des Staates für seine Gefangenen bestellt ist: Es ist sehr schlecht darum bestellt. Fachleute, die sich mit der Praxis des Jugendstrafvollzugs auskennen, haben nach Bekanntwerden des Mordes in Siegburg erklärt, sie seien nicht überrascht. So etwas könne jeden Tag in jeder beliebigen Haftanstalt wieder geschehen.

Der Prozess gegen die drei jugendlichen, oder fast noch jugendlichen Täter von Siegburg hat das bestätigt. Da war nichts Außergewöhnliches, waren keine besonderen, unvorhersehbaren Umstände, da war nur der trübe Vollzugsalltag.

Am Wochenende läuft der Betrieb in der JVA auf Sparflamme, die Gefangenen bleiben nahezu sich selbst überlassen, 36 Stunden lang, vier Mann auf 20 Quadratmetern, jeder Hobby-Psychologe könnte voraussagen, dass da irgendwann die Aggressionen explodieren. Es rumpelt und kracht in einer Zelle, dass die Wände beben? Man schaut halt mal rein, Tür auf, alles in Ordnung, Tür zu - und auf dem Bett liegt einer, der schon halbtot ist.

Die Täter werden nun für viele weitere Jahre ,,weggesperrt'', leider ist nicht zu erwarten, dass sie danach bessere Menschen geworden sind. Es gebe, sagte der Vorsitzende Richter, Vieles, worüber man aus Anlass dieses Verbrechens reden müsste, aber hier, vor Gericht, gehe es nur um die individuelle Schuld der Angeklagten. Das ist richtig. Der Staat, der hier pflichtvergessen gehandelt hat, kann leider nicht angeklagt werden.

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(SZ vom 5.10.2007)