Aus mehreren E-Mails geht hervor: Die Schweizer haben die US-Behörden vorab von der Anreise Roman Polanskis informiert. Daraufhin wurde der Haftbefehl aufgesetzt.
Die Schweizer Behörden haben die USA vorab von der geplanten Verhaftung des Regisseurs Roman Polanski unterrichtet. Dies geht aus mehreren E-Mails hervor, die der Nachrichtenagentur AP vorliegen.
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Verhaftet auf dem Züricher Flughafen, nachdem er schon einige Male unbehelligt in die Schweiz gereist war: Regisseur Roman Polanski. (© Foto: dpa)
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Demnach schickte das Berner Bundesamt für Justiz (BJ) am 22. September ein dringliches Fax an das Büro für internationale Angelegenheiten (Office of International Affairs) beim Justizministerium in Washington und unterrichtete die US-Ermittler von der bevorstehenden Reise Polanskis zu einem Filmfestival in Zürich. Das Büro für internationale Angelegenheiten alarmierte daraufhin die Staatsanwaltschaft in Los Angeles, die sofort damit begann, einen Haftbefehl aufzusetzen.
"Ungewöhnlich"
Am 26. September wurde der 76-jährige Regisseur dann auf dem Flughafen Zürich verhaftet, obwohl er zuvor wiederholte Male unbehelligt in die Schweiz gereist war.
Eine Sprecherin des US-Justizministeriums lehnte eine Stellungnahme zu den Vorgängen ab. Bei der Staatsanwaltschaft im Bezirk Los Angeles sagte Sprecherin Sandi Gibbons, es sei ungewöhnlich, dass ihre Behörde Informationen über den Aufenthaltsort von Flüchtigen erhalte.
Ihm drohen 50 Jahre Haft
Am Dienstag wies das Bundesstrafgericht in Bellinzona eine Haftbeschwerde Polanskis ab. Begründet wurde dies mit einer hohen Fluchtgefahr: Polanski habe sich bereits 1978 durch die Ausreise nach Europa dem US-Verfahren entzogen. Er habe erklärt, sich entschlossen einer Auslieferung zu widersetzen.
Dazu komme die in den USA drohende Freiheitsstrafe von bis zu 50 Jahren. Polanskis Pariser Anwalt Hervé Temime deutete an, dass nach einer Prüfung des Urteils als nächste Instanz das Bundesgericht angerufen werden könnte.
In den USA ist seit mehr als 30 Jahren ein Vergewaltigungsverfahren gegen Polanski anhängig. Der Starregisseur wurde wegen Sex mit einer 13-Jährigen angeklagt. Er bekannte sich schuldig und musste für sechs Wochen ins Gefängnis. Kurz vor der Urteilsverkündung Ende Januar 1978 floh er dann nach Frankreich, weil ihm eine längere Haftstrafe drohte. Seither kann er nicht in die USA einreisen.
Antrag auf Verfahrenseinstellung abgelehnt
Ein Antrag des Starregisseurs, das Verfahren einzustellen, wurde noch im Mai von einem Gericht in Los Angeles abgelehnt, weil er dem Verfahren ferngeblieben war. Auch die US-Bürgerin, die damals von Polanski missbraucht worden sein soll, hatte für die Einstellung des Verfahrens plädiert.
Seine Verteidiger teilten in der vergangenen Woche dem Gericht mit, dass der Filmemacher nicht die Absicht habe, in die USA zurückzukehren.
Der Verband der Regisseure reagierte fassungslos auf Polanskis Verhaftung: Sie sei nicht nur eine "groteske Justizposse, sondern auch ein ungeheurer Justizskandal", erklärte der Verband. Mit ihrem Vorgehen hätten die Behörden dem Land weltweit Schaden zugefügt, schrieb der Verband Filmregie und Drehbuch.
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(AP/ehr/gba)
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Dem stehen zwei Sachen entgegen: Verjährung tritt nicht ein, wenn sich der Gesuchte per Flucht der Festnahme bzw. seiner Strafe entzieht. Aus genau diesem Grund war der internationale Haftbefehl ja auch gültig. Aber selbst wenn die Tat nach schweizer Recht verjährt wäre, so wäre die Festnahme nur recht und billig: Zwei souveräne Staaten haben einen Vertrag, dass Verbrecher, die im einen Staat nach den dortigen Gesetzen zur Fahndung ausgeschrieben sind, im anderen festgenommen werden sollen und ausgeliefert werden. Demzufolge ist hier das Recht des Landes relevant, dass den Antrag stellt, in diesem Fall also US-Recht.
Im Endeffekt wurde ein geständiger Kinderschänder festgenommen, der nun (hoffentlich) die Strafe bekommt, die er eigentlich schon damals hätte absitzen sollen. Gut so!!! Zumal er keinerlei Reue zeigt ("Ich bereue nicht, mit ihr Sex gehabt zu haben, sondern ich bereue das, was ich seither zu durchleiden hatte" sowie Andeutungen, dass er sich sicher sei, das Mädchen hätte den Sex schliesslich auch genossen und dass jeder Mann gerne mit kleinen Mädchen schlafen würde - und das sind Äußerungen, die er offen in Interviews geäussert hat).
Manche Leute scheinen es einfach nicht begreifen zu wollen (können?): in einem liberalen, aufgeklärten Rechtsstaat was zu sein die Schweiz gerne behauptet gibt es Verjährungsfristen und demnach ist die Tat von R. Polanski strafrechtlich irrelevant geworden (bereits 1992, also vor 17 Jahren!). Selbst Mord verjährt nach 30 Jahren (in der Schweiz; in Deutschland nicht, aber das hat ausschließlich politische Gründe wg. der NS-Vergangenheit). Das hat nichts damit zu tun, die seinerzeitige Straftat irgendwie zu beschönigen oder zu verharmlosen. Aber juristisch ist die Sache erledigt. Dass Schweizer Behörden hier das US-Recht, das keine Verjährung kennt, angewendet haben, das ist das Unding!
Wer lesen kann und die Mühe des Denkens nicht scheut, dem sei der Artikel von Jürg-Peter Lienhard empfohlen:
http://www.webjournal.ch/article.php?article_id=1175
Was mir schleierhaft ist und was ich beim besten Willen nicht nachvollziehen kann ist, wieso es eine Rolle spielen soll, ob es weitergehende Interessen hinter Herrn Polanskis Festnahme gab.
Fakt ist: Ein Mann, der gestanden hat, ein 13 Jähriges Mädchen betäubt und dann oral, vaginal und anal vergewaltigt zu haben, wurde auf Grund eines internationalen Haftbefehls festgenommen. Das ist in meinen Augen ein wahrhaft erstklassiger Grund, jemanden zu verhaften und in Auslieferungshaft zu stecken. (Nebenbemerkung: Meine älteste Nichte ist nur ein Jahr jünger als das Mädchen damals - wenn ich mal ganz kurz mir vorstelle, das würde ihr geschehen, dann muss ich plötzlich sagen, dass für mich sogar kaum einen noch besseren denkbaren Grund gibt, den geständigen Täter festzunehmen).
Zudem kommen mehr oder minder belegte Vermutungen, dass hinter der Festnahme noch weitere Gründe stünden, sei es der Fall UBS oder sonstiges. Aber hier meine Frage: Wieso soll dass relevant sein?!? Es gibt einen perfekt validen Grund, den Mann zu verhaften (nämlich dass er der geständige Vergewaltiger einer 13jährigen ist) - in wiefern wird dieser Grund davon eingeschränkt, dass seine Festnahme noch weiteren Zielen dienen soll? Das ist mir wahrhaftig schleierhaft - oder soll ein flüchtiger Schwerverbrecher etwa von Verhaftung verschont bleiben, nur weil eine solche zusätzlich auch politischen Zielen dient??? Mit der Argumentation müssten auch die Herrn, die vor dem Menschenrechtstribunal in Den Haag stehen oder Finanzverbrecher wie Maddoff sofort aus der Haft entlassen werden, denn ihre Festnahme beruhte garantiert auch nicht ausschliesslich auf ihren Taten, sondern zusätzlich auch auf politischen Interessen!
Nur weil ich eine zweiten (potentiell zweifelehaften) Grund für eine Festnahme haben mag wird eine Festnahme doch nicht zu staatlichem Unrecht solange mein erster Grund (hier: Internationaler Haftbefehl gegen einen geständigen Kinder-Vergewaltiger) eine Festnahme ohne wenn und aber rechtfertigt/verlangt! Ob der Mann armer, unbekannter LKW-Fahrer oder reicher, weltbekannter Regisseur ist, ist dabei doch wohl völlig egal
Ich finde es mutig, daß die Schweiz den Schritt gemacht hat, denn mit Sicherheit haben sie den Schritt wohl überlegt. Fakt ist, da Polanski ja den Tatbestand auch zugegeben hat, dass er sich an dem Mädchen vergriffen hat. Was mich traurig macht, ist die Tatsache, dass es so lange gedauert hat, bis jemand mal den Kinderschänder verhaftet, weil sich niemand getraut hat. Gesetz ist Gesetz und im Gegensatz zu Deutschland habe ich die Erfahrung gemacht, dass in der Schweiz die Richtlinien nicht so gedehnt werde, wie bei uns. Hätte er sich an meinem Kind vergriffen, ich weiß nicht, was ich gemacht hätte. So bin ich froh, das einer von der Straße ist und den vielen Opfern gezeigt wird, hey, uns ist das Thema wichtig. Das sowas ausgerechnet von der kleinen Schweiz ausgeht, Hut ab!
hilft man einem befreundeten Staat bei der Festnahme eines in diesem oder von diesem Staat gesuchten Täters, allerdings einzig auf Ersuchen hin. Man biedert sich nicht an. Exakt letzteres haben aber die Schweizer gemacht. Noch dazu, nachdem sie den Mann vorher als Ehrengast zu sich eingeladen hatten ....
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