Familienplanung:3 Orgasmen = 1 Kondom

Kondom-Hersteller streiten vor Gericht um Verpackungsangabe

Die Firmenchefs Waldemar Zeiler (re.) und Philip Siefer mit ihrem Produkt am Düsseldorfer Landgericht.

(Foto: Federico Gambarini/dpa)

Vor dem Landgericht Düsseldorf wird die Frage verhandelt, was die Werbung für ein Präservativ versprechen darf und was nicht. Dabei geht es vor allem um die Eindeutigkeit der Slogans.

Von Martin Schneider

In dieser Angelegenheit, in der es um die Frage geht, ob sieben Kondome 21 Orgasmen erzeugen können und wie man das zu verstehen hat, steht Philip Siefer vor dem Landgericht Düsseldorf und ist im Stress. "Ich musste Sat 1 gerade noch unsere Tüte erklären", sagt er ins Telefon; er telefoniert sowieso dauernd an diesem Dienstag. Gleich muss er in den Gerichtssaal, er sei aber "bester Laune", sagt er. Die einstweilige Verfügung, welche die Kammer gegen ihn und seine Kondom-Firma erlassen hat? Eine Absurdität, findet er. Zwei Stunden später wird ihm das Gericht widersprechen.

Eigentlich beginnt diese Geschichte damit, dass Siefer Kondome kaufen wollte. Er ging in die Drogerie und fand das, was ihm da präsentiert wurde, ziemlich dröge. Und weil er in Berlin wohnt und Unternehmer ist, gründete er vor sechs Monaten eine Firma, die bessere Kondome herstellen will. Der 32-Jährige sammelte mit Co-Gründer Waldemar Zeiler im Internet Geld, 50 000 Euro brauchte er, am Ende kamen 104 000 Euro zusammen. Die Präservative von "Einhorn" sollen nachhaltig, fair, vegan (also ohne ein Milchprotein, das manche Hersteller als Weichmacher verwenden) und vor allem im Design nicht so steril sein. Also druckten sie Einhörner oder Pommes auf die Packungen. Auf eine Mehrfachpackung, die einer Chipstüte ähnelte, schrieben sie in eine Tabelle, die aussah wie die Mehrwerttabellen auf Lebensmittelpackungen: "Abtropfgewicht 14 Gramm. 1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen."

Sie dachten, es sei nett, die Frauen mit einzubeziehen, sagt Siefer. 50 Prozent der Käufer von Kondomen seien weiblich, und wenn sieben Stück zu sieben Orgasmen führen würden, dann würde das suggerieren, dass nur der Mann zum Höhepunkt käme. Dann machte das Team eine Rechnung für guten Sex auf: Die Frau kommt zweimal zum Orgasmus, der Mann einmal, macht bei sieben Kondomen "bis zu 21 Orgasmen".

Oliver Gothe fand das nicht witzig, er ließ den Werbespruch per einstweilige Verfügung verbieten. Seine Firma "Fair- Squared" stellt auch Kondome her, sie sind auch fair gehandelt, nachhaltig, aber nicht vegan (mit ebenjenem Milchprotein als Weichmacher). "Die Botschaft kann man missverstehen, und wenn man das mit den multiplen Orgasmen nicht versteht, suggeriert es, dass man Kondome mehrmals verwenden dürfe", sagt Gothe. Kondome seien aber wegen des Risikos einer ungewollten Schwangerschaft und der Übertragung von Geschlechtskrankheiten nur einmal zu benutzen und Medizinprodukte der Klasse IIb. "Und damit eine Kategorie unterm Herzschrittmacher", so Gothe. Seine Kondomverpackungen sind zweifarbig, ohne Einhörner und nicht im geringsten missverständlich.

Siefer dagegen findet, solche Sprüche würden eher zur Entkrampfung beitragen, zumal auch auf seinen Packungen der obligatorische Hinweis auf die einmalige Benutzung stehe. Siefer und sein Kollege klagten gegen die Verfügung. Auf ihrer Webseite steht nun: "Das Orgasmuspaket - bekannt aus dem Gerichtssaal". Sie organisierten in Berlin eine Demo, natürlich auf dem Pariser Platz.

Nutzte alles nichts, das Gericht sieht es wie Gothe. Der Verbraucher könnte das "nicht als humorvollen Hinweis auf Orgasmen bei mehreren Sexualpartnern verstehen". Und da bei Medizinprodukten strenge Richtlinien gelten, reiche es schon, wenn eine Werbung "als Täuschung geeignet ist". Es müsse eine "besondere Eindeutigkeit" bestehen, sagt eine Sprecherin. Das Urteil wird jedoch erst Ende November verkündet. Und nun? "Wenn wir den Spruch nicht wieder drucken dürfen, denken wir uns was halt was Neues aus", sagt Siefer.

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