Die beiden toten Mädchen in Niedersachsen geben der Polizei weiter Rätsel auf: Dringend tatverdächtig ist die Mutter, ihr Motiv ist aber noch völlig unklar. Ebenso, warum ihre dritte Tochter überlebt hat.
Nach dem Familiendrama in Niedersachsen hat die Polizei am Mittwoch erste Details der Ermittlungen öffentlich gemacht: Die beiden bei Goslar getöteten Mädchen sind demnach an zahlreichen Schnitt- und Stichverletzungen gestorben. Tatwaffe seien zwei Küchenmesser, erklärte die Polizei auf einer Pressekonferenz. Die Schwester der beiden sei nur "um Haaresbreite" einem ähnlichen Schicksal entkommen.
Zwei tote Kinder: Verdacht gegen die Mutter
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Die Fünfjährige sei am Dienstagmorgen mit leichten Schnittverletzungen zu ihrem im Nachbarhaus wohnenden Großvater gerannt und habe ihn alarmiert, dass zu Hause etwas Schreckliches geschehen sei, berichtete ein Polizist. Der Großvater fand dort die Leichen seiner fünf Jahre alten Enkelin im Flur. Deren vier Monate Schwester lag mit schwersten Stichverletzungen in ihrem Kinderbett. Das dritte Mädchen war nur oberflächlich verletzt und ist inzwischen wieder aus dem Krankenhaus entlassen worden und befindet sich in der Obhut ihrer Großeltern. Beamte betreuen die Zwillingsschwester der Fünfjährigen psychologisch.
Anhaltspunkte für das Tatmotiv gibt es bislang nicht. Es lasse sich "zur Zeit nicht zwingend herleiten". Dringend tatverdächtig ist nach wie vor die 34-jährige alleinerziehende Mutter der drei Mädchen. Sie habe apathisch am Tatort gesessen, hieß es auf der Pressekonferenz. Und auch sie musste mit Schnittverletzungen an den Händen behandelt werden.
Vieles deute darauf hin, dass die Mutter nicht die seelische Stabilität zur Bewältigung ihrer Situation besessen habe. Am Tattag habe sich möglicherweise die Lage aus Sicht der Frau "situativ" zugespitzt. Sie sei in psychischer Behandlung gewesen und erst im März aus einer Klinik entlassen worden. Damals sei aber ausdrücklich von den Ärzten festgestellt worden, dass keine Eigen- oder Fremdgefährdung von ihr ausgehe.
Die Mutter hatte von sich aus Kontakt zum Jugendamt gesucht. "Sie hat auch Hilfe bekommen dort"" sagte einer der Ermittler. Spekulationen über mögliche Versäumnisse der Behörden könnten nicht abgeleitet werden, betonte er.
Auf eigenen Wunsch wurde die Mutter bereits befragt, eine echte Vernehmung sei aber wegen der psychischen Belastung noch nicht möglich gewesen, erklärte die Polizei. Sie wurde vorläufig in eine psychiatrische Klinik gebracht. Auch die Großeltern und die Väter der toten Kinder hätten bisher nicht zu den Vorfällen vernommen werden können - die beiden Mädchen hatten unterschiedliche Väter.
"Das ist furchtbar"
Die alleinerziehende Mutter lebte offenbar relativ zurückgezogen in Astfeld, einem Ortsteil der Harz-Gemeinde Langelsheim bei Goslar. Die Verwaltungsangestellte hatte 2002 einen Lehrer geheiratet, lebte aber getrennt von ihm.
Die Nachbarn zeigten sich geschockt: "Eine ganz nette liebe Familie", sagte eine 73-Jährige aus der Nachbarschaft. Sie kannte die Mutter schon als junges Mädchen. Dass sie verdächtigt wird, zwei ihrer Kinder umgebracht zu haben, kann die Rentnerin nicht fassen: "Das ist furchtbar."
In Langelsheim findet am Mittwochnachmittag ein Trauergottesdienst für die beiden toten Kinder statt. "Das ist eine ganz furchtbare Geschichte. Wir alle können noch gar nicht fassen, was da in unserer Stadt passiert ist", erklärte der Bürgermeister.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
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(dpa/afis/dmo)
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Völlige Zustimmung.
Leider aber wird durch die Medien immer wieder der Eindruck verstärkt, psychiatrische Krankenhäuser arbeiteten unzuverlässig und inkompetent und Jugendämter ebenfalls. Dass es hier aber gesetzliche Vorgaben gibt, wird unterschlagen.Wie das in Bezug auf die Kliniken aussieht, haben Sie bereits beschrieben: Wenn keine AKUTE Selbst- oder Fremdgefährdung vorhanden ist, kann man den Patienten nicht gegen seinen Willen dabehalten. Analog dazu kann kein Jugendamt Kinder einfach so aus der Familie herausnehmen, es sei denn, es besteht eine AKUTE Kindeswohlgefährdung. - Dass in beiden Fällen immer ein Richter das letzte Wort hat und einen entsprechenden Beschluss machen muss und hier stichhaltige Begründungen fordert, wird stets hartnäckig unterschlagen. - Warum tun die Medien das eigentlich und lernen nicht dazu?
Ich denke, derartige tragische Fälle wie den hier dargestellten, könnte man minimieren durch ein ganz engmaschiges Netz adäquater Hilfen. Dafür aber ist in der Regel kein Geld da.
von Müttern, die häufig einfach viel zu viel am Hals haben. Es ist nämlich unglaublich anstrendend vor, Zwillinge im Alter von fünf Jahren zu haben, einen Säugling von 4 Monaten - das bedeutet, vor nicht langer Zeit eine Schwangerschaft und eine Geburt hinter sich gebracht zu haben - und dann noch die Trennung vom Partner verkraften zu müssen.
Eine Frau in dieser Lage brauchte eigentlich generell Hilfe zur Lebensbewältigung, u.z. in mehrfacher Hinsicht, sei es rein praktisch, sei es durch Gesprächsangebote.
Was aber erleben wir zunehmend in den letzten Jahren? Die häusliche Arbeit, die man mit Kindern hat, wird als so gut wie nicht vorhanden gewertet und von der Frau erwartet, möglichst schnell wieder in den Erwerbsprozess einzutreten. - Mich wundert es, ehrlich gesagt, dass nicht noch mehr Frauen durchknallen.
"...wird wohl am Tag der Entlassung so gewesen sein", es wäre eh der letzte Satz gewesen.
Grüße
Patienten sind ja keine Autos, für die man soundsoviel Jahre eine Garantie übernimmt.
Der Hinweis auf dem Entlassbrief, daß keine Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt, ist eine Standardformulierung.
Typischerweise ergänzt wird sie durch die vorangestellten Worte "zum Zeitpunkt der Entlassung". Und das bedeutet eben, daß genau in der Stunde, in der man jemanden aus der Klinik entlässt, keine eindeutigen, greifbaren Hinweise auf Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen. In den Kopf hineinsehen und überprüfen, ob jemand heimlich weiter Suizidgedanken oder Rachepläne hegt, kann ich ja auch nicht. Ich kann nur feststellen: im Moment ist er/sie nüchtern, klar im Kopf, und in der Lage, sich situationsangemessen normal zu verhalten.
Und der andere Aspekt ist: es ist ja für die Entscheidung der Entlassung ziemlich unerheblich, ob ich als Psychiater oder Therapeut ein flaues Gefühl oder eine düstere Vorahnung habe. Die Frage ist vielmehr: habe ich ausreichende Gründe, um jemanden tatsächlich gegen seinen Willen in der Klinik zu behalten? Habe ich ausreichende medizinische/psychiatrische Gründe, um zu rechtfertigen, ihm die Freiheit zu nehmen (denn darum geht´s ja faktisch)? Und kann ich diese Gründe klar genug darstellen, um auch einen Richter zu überzeugen, damit der den entsprechenden Unterbringungsbeschluß ausstellt?
Manchmal schreibe ich auch: zum Zeitpunkt der Entlassung waren keine ausreichenden Gründe erkennbar, eine Behandlung gegen seinen/ihren Willen durchzuführen. Jeder, der das liest, weiss dann: so richtig wohl gefühlt habe ich mich dabei wahrscheinlich nicht, und sicherlich habe ich dem Patienten zu einer weiteren Behandlung ausdrücklich geraten.
Das reicht aber, wie gesagt, nicht aus, um jemandem - gewissermaßen auf meinen intuitiven Verdacht hin - die Freiheit zu nehmen.
(die Kommentare möchte ich sehen, wenn über einen solchen Fall hier berichtet würde)
Insofern verkennt der Hinweis darauf, daß das Fehlen von Selbst- oder Fremdgefährdung ausdrücklich festgestellt worden sei, einfach, wie der Vorgang der Entlassung aus einer Klinik abläuft, und um welche Kriterien es da geht.
Die Hürden, jemanden gegen seinen Willen in der Klinik zu behalten, sind einigermaßen hoch (und ich finde das gut so, um das klar zu sagen). Solange jemand einigermaßen psychisch gesund ist, ist seinem Wunsch nach Entlassung zu entsprechen. Und obwohl ich es natürlich auch nicht weiß: das wird wohl am Tag der En