Fall Susanna F.:Freigelassener Verdächtiger hat offenbar ein Alibi

Todesfall Susanna

Kerzen, eine Engelsfigur und persönliche Trauerbekundungen liegen in der Nähe des Leichenfundortes von Susanna F.

(Foto: dpa)
  • Nach dem Mord an der 14-jährigen Susanna F. ist einer von zwei Verdächtigen freigelassen worden - weil er ein Alibi hat.
  • In Verdacht geriet er, weil ein Zeuge ein gemeinsames Treffen mit Susanna F. und dem zweiten Verdächtigen, Ali B., beobachtet hatte.
  • Ali B. hat sich in den Irak abgesetzt, jetzt hat sich die Bundespolizei zu seiner Ausreise geäußert.

Nach dem Fund der ermordeten 14-jährigen Susanna in Wiesbaden gehen an diesem Freitag die Ermittlungen weiter. Der 20-jährige Verdächtige Ali B. ist auf der Flucht, er soll sich in den Irak abgesetzt haben. Ein zweiter Verdächtiger, ein 35-Jähriger mit türkischer Staatsbürgerschaft, war am Donnerstagabend überraschend freigelassen worden. Offenbar hat er ein Alibi: "Es besteht kein dringender Tatverdacht mehr gegen ihn, da er für den Tatzeitraum einen intensiven Chat mit einer Bekannten vorweisen konnte", sagte die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft Wiesbaden auf Anfrage der SZ. "Teilweise im Minutentakt". Der Haftbefehl gegen den Mann wurde daraufhin aufgehoben.

Verdächtigt worden war der 35-Jährige, weil ein Zeuge - der entscheidende Hinweis kam von einem 13-jährigen Jungen, der in der gleichen Flüchtlingsunterkunft wie Ali B. wohnte - gesehen haben will, dass der Mann im Vorfeld bei einem Treffen mit Susanna F. und B. anwesend war. Wie intensiv dieser Kontakt war, ist bislang unklar. Man warte nun auf die DNA-Analyse, um weitere Spuren zu sichern, sagte die Pressesprecherin. Von einem Mittäter sei man ausgegangen, da Ali B. nicht besonders groß sei und er möglicherweise Hilfe beim Vergraben der Leiche gebraucht haben könnte.

Susanna F. aus Mainz war vor zwei Wochen von ihrer Mutter als vermisst gemeldet worden. Am Mittwoch entdeckte die Polizei ihre Leiche in einem schwer zugänglichen Gebiet in Wiesbaden. Das Mädchen war vergewaltigt und getötet worden, die Leiche dann verscharrt. Weil zunächst die beiden Asylbewerber als Verdächtige präsentiert worden waren, entfachte der Fall auch die Flüchtlingsdebatte erneut. Zumal der 20-Jährige bereits mehrfach polizeilich aufgefallen und auch mit der Vergewaltigung eines Kindes in Verbindung gebracht worden war. Sein Asylantrag war bereits im Dezember 2016 abgelehnt worden, seine Klage dagegen läuft noch.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock sagte der Bild-Zeitung: "Der oder die Täter müssen mit der ganzen Härte des Rechtsstaats bestraft werden" Aber auch: "Niemand sollte sich aber anmaßen, den Tod dieses Mädchens zu missbrauchen, um Hass zu säen." Im Bundestag hatten Vertreter der SPD, Grünen und FDP der AfD-Fraktion politische Instrumentalisierung auf dem Rücken des Opfers vorgeworfen. Der AfD-Abgeordnete Thomas Seitz hatte zuvor mit einer Schweigeminute für Susanna F. provoziert.

Auch am Rande der Bundesinnenminister-Konferenz in Quedlinburg kam der Fall zur Sprache. Bundesinnenminister Horst Seehofer wollte zunächst keine konkrete Stellungnahme abgeben. "Wird Thema", sagte er auf die Frage, ob die anwesenden Minister sich damit beschäftigen würden.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius warnte derweil vor der Entstehung einer "Spaltpilzdebatte", die gesellschaftlichen Schaden anrichten könne. Er sprach von "der Tat eines Einzelnen". Pistorius äußerte sich zudem besorgt über die Sicherungssysteme an deutschen Flughäfen. Offenbar konnte der Verdächtige Ali B. Deutschland vom Flughafen Düsseldorf in Richtung Türkei verlassen und weiter nach Erbil reisen, ohne ein auf seinen Namen laufendes Ticket zu besitzen. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Carsten Schneider forderte, dass schnell geklärt werden müsse, "wie der Tatverdächtige entkommen konnte - und wie er möglichst schnell in Deutschland vor Gericht gestellt werden kann".

Die Bundespolizei erklärte dazu in einer Pressemitteillung: "Bei der Ausreisekontrolle wurden dem kontrollierenden Beamten der Bundespolizei durch den später Beschuldigten und mitreisende Familienangehörige zwei irakische Laissez-Passer-Dokumente mit je vier Namen und acht deutsche Aufenthaltsgestattungen ausgehändigt. Die vorgelegten Dokumente waren echt, gültig und berechtigten zur Ausreise. Die Lichtbilder stimmten mit den Personen überein."

Weiter heißt es in der Stellungnahme: "Am Tag der Ausreise bestand gegen den Beschuldigten keine Fahndungsnotierung. Erst zwei Tage später wurde er durch die zuständigen Behörden zur Fahndung ausgeschrieben. Ein Ticket-/ Passabgleich ist im Rahmen der Luftsicherheitskontrolle derzeit rechtlich nicht möglich." Auch bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle sei ein solcher nicht vorgesehen.

Anmerkung der Redaktion

In der Regel berichtet die SZ nicht über ethnische, religiöse oder nationale Zugehörigkeiten mutmaßlicher Straftäter. Wir weichen nur bei begründetem öffentlichen Interesse von dieser im Pressekodex vereinbarten Linie ab. Das kann bei außergewöhnlichen Straftaten wie Terroranschlägen oder Kapitalverbrechen der Fall sein oder bei Straftaten, die aus einer größeren Gruppe heraus begangen werden (wie Silvester 2015 in Köln). Ein öffentliches Interesse besteht auch bei Fahndungsaufrufen oder wenn die Biografie einer verdächtigen Person für die Straftat von Bedeutung ist. Wir entscheiden das im Einzelfall und sind grundsätzlich zurückhaltend, um keine Vorurteile gegenüber Minderheiten zu schüren.

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