Fall Roman Polanski:Beschädigtes Verfahren

Roman Polanski soll freikommen. Wegen der absurden Fehler der Justiz in den USA und der Schweiz kann der Fall nicht mehr zu einem zufriedenstellenden Ende gebracht werden.

Andreas Zielcke

Seit September saß Roman Polanski in der Schweiz in Auslieferungshaft, nun will man ihn gegen eine Kaution wieder auf freien Fuß setzen. Das ist angesichts der rechtlichen Vorgeschichte eine gute Nachricht, auch wenn viele von denen, die ohnehin argwöhnen, dass der Regisseur seit je einen Prominentenbonus genoss, nun erneut empört sein werden.

Fall Roman Polanski: Soll gegen Kaution freikommen: Der Regisseur Roman Polanski

Soll gegen Kaution freikommen: Der Regisseur Roman Polanski

(Foto: Archivfoto: AP)

An dem Vorwurf gegen den Regisseur, eine Minderjährige sexuell missbraucht zu haben, ist nichts zu beschönigen. Nicht nur unschön, sondern juristisch äußerst problematisch war nichtsdestoweniger das Verhalten der amerikanischen Justiz, die den sichtbar in aller Welt seine Filme drehenden Polanski jahrzehntelang gewähren ließ und nie ernsthaft verfolgte.

Und mindestens ebenso problematisch verhielt sich die Schweiz, die ihm seit Jahren - sogar mit Regierungserlaubnis - ein Domizil in Gstaad bot, um ihn dann aus heiterem Himmel aufgrund des mehr als 30 Jahre alten amerikanischen Haftbefehls zu verhaften.

Am Ende kann jede Lösung nur noch unbefriedigend sein. Unbefriedigend, weil eine saubere rechtsstaatliche Ahndung des damaligen Vergehens nach den vielen absurden Fehlern der Justiz hüben und drüben nicht mehr möglich ist. Unbefriedigend aber auch deshalb, weil angesichts des künstlerischen Renommees des weltberühmten Regisseurs eine sachliche Analyse seiner alten Straftat, aber auch der Schlampigkeit und Unentschlossenheit der Strafverfolger fast ausgeschlossen scheint.

Doch weder der Eifer seiner Befürworter noch vor allem der seiner strafwütigen Gegner ist hier angebracht. Das Verfahren gegen Polanski ist längst rechtlich so beschädigt, dass es zumindest nicht mit Haft und Gewalt fortgesetzt werden kann.

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