Fall Nadine:Kein Sorgerecht mehr für die Mutter

Die Mutter der zu Tode gequälten Nadine aus Gifhorn darf ihr jüngstes Kind vorerst nicht behalten. Damit befinden sich sechs Kinder der Frau in Pflegefamilien.

Im Fall der im Elternhaus zu Tode gequälten Nadine aus Gifhorn hat das Amtsgericht der Mutter das Sorgerecht für ein neugeborenes drei Wochen altes Mädchen vorläufig entzogen.

Hintergrund seien die Obduktionsergebnisse nach dem Fund der Leiche der jahrelang verschwundenen Nadine Ende Mai gewesen, sagte Gerichtssprecher Jan-Michael Seidel am Mittwoch. Die Obduktion hatte ergeben, dass das Kind vor seinem Tod schwer misshandelt worden war.

Der 32 Jahre alte Vater war bereits Anfang Mai vor dem Fund der Leiche in einem Indizienprozess zu acht Jahren Haft wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Misshandlung verurteilt worden. Die Mutter erhielt eine Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung.

Die anderen fünf noch lebenden Kinder der Familie befinden sich wie nun die Neugeborene ebenfalls bei Pflegefamilien. Ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit der Eltern stehe aber noch aus, sagte Seidel. Davon hänge ab, ob die Kinder auf längere Zeit bei den Pflegefamilien blieben.

Der Großvater des Mädchens hatte die verscharrte Kinderleiche am Pfingstsamstag nach einer vergeblichen Suchaktion der Polizei in einem Waldgebiet nahe eines Parkplatzes bei Bad Gandersheim ausgegraben. Dort hatten die Eltern das Mädchen nach dessen Tod - nach eigenen Angaben aus Furcht vor dem Jugendamt - vergraben. Danach gaben sie eine später heimlich geborene Schwester gleichen Namens als Nadine aus.

Eine Verantwortung für den Tod des Mädchens hatten die Eltern vor Gericht bestritten und behauptet, Nadine sei im Januar 2003 nach einem Sturz aus dem Hochbett gestorben. Zur genauen Todesursache und zum Lebensalter von Nadine konnten die Rechtsmediziner bislang noch keine Angaben machen, die Untersuchungen laufen noch.

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