Im Prozess um den Drogentod der 14-jährigen Kristina wurde der 18-jährige Angeklagte freigesprochen. Ihre Leiche wurde in einem Koffer verbrannt.
Im "Koffermord"-Prozess um den Drogentod der 14- jährigen Schülerin Kristina Hani hat das Landgericht Berlin den Tatverdächtigen freigesprochen. Nach der Beweislage sei es nicht sicher, dass der 18-Jährige die Tat begangen habe, teilte das Gericht am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft, die dem jungen Mann Mordversuch durch Unterlassen vorgeworfen hatte, hatte schließlich ebenso wie die Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte hatte von Anfang an die Vorwürfe bestritten.
Kristina Hani (© Foto: ddp)
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Die verkohlte Leiche der Gymnasiastin war im April vergangenen Jahres in einem Koffer in einer Grünanlage von Jugendlichen gefunden worden. Das Mädchen soll an einer Überdosis Heroin gestorben sein.
Die Leiche war in einen Rollkoffer gezwängt, in den Park gebracht und dort verbrannt worden. Zunächst waren die Ermittler davon ausgegangen, dass Kristina bei lebendigem Leibe im Koffer verbrannt war.
Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon überzeugt gewesen, dass der Angeklagte den Zusammenbruch des Mädchens durch das Heroin erlebt hatte. Der 18-Jährige habe dann aber keinen Notarzt alarmiert, um nicht selber als Drogendealer aufzufliegen. So habe er neben der sterbenden Kristina gewartet, bis er von ihrem Tod überzeugt gewesen sei. Danach versuchte er laut ursprünglicher Anklage, die Leiche zu beseitigen.
Die Vorsitzende der Jugendkammer sagte, weder an dem Opfer noch am dem Koffer seien Spuren des Angeklagten gefunden worden. Die Anklage habe sich im Wesentlichen auf das Hörensagen von Mitgefangenen gestützt. Ihnen gegenüber haber der junge Mann sich selber bezichtigt. Im Prozess hätten die Zeugen die Auskunft verweigert oder widersprüchliche Angaben gemacht, auf die sich eine Verurteilung nicht stützen konnte. "Bereits über diese erste Hürde sind wir nicht gekommen", erklärte die Vorsitzende Richterin.
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(dpa/imm)
Frauen in Saudi-Arabien
Dieser Ausgang zeigt doch nur wieder das wir ein ganz grundlegendes Problem mit unserer Drogenpolitik haben.
Mit dem eigenen Gift füttern.
Im übrigen könnte man den Hippie wg. "Unterlassener Hilfeleistung" § 323c StGB anklagen. Gibt immerhin im Maximum 1 Jahr Knast!