Der Untersuchungsausschuss im Fall Kampusch versucht die Freigabe von Akten zu erreichen, die Staatsanwaltschaft weigert sich. Und eine Zeitung veröffentlicht angebliche neue Details.
Die Wiener Staatsanwaltschaft hat ihre Entscheidung verteidigt, Ermittlungsakten im Entführungsfall Natascha Kampusch zurückzuhalten. Zuvor hatte der Vorsitzende der Untersuchungskommission es als "problematisch" bezeichnet, dass deren Mitgliedern bestimmte Informationen aus den Ermittlungen vorenthalten würden.
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Natascha Kampusch im Jahr 2007. (© Foto: dpa)
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Der Anwalt der heute 19-Jährigen, die acht Jahre lang in der Gewalt ihres Kidnappers war, hat inzwischen angekündigt, dass er alle möglichen Rechtsmittel gegen die Veröffentlichung persönlicher Details aus polizeilichen Protokollen anwenden werde. Dem Mädchen gelang im August 2006 nach jahrelanger Gefangenschaft die Flucht, ihr Entführer Wolfgang Priklopil verübte unmittelbar danach Selbstmord.
Während um die Freigabe von Akten gestritten wird, wird in einer österreichischen Zeitung über angebliche weitere Details des Falls berichtet. Wie die Gratis-Zeitung Heute schreibt, sei Fotomaterial von Kampusch, das im Geisel-Keller gefunden worden war, von den Ermittlern nicht ausgewertet worden. Die Gründe seien unklar.
Darüber hinaus hätten sich in bislang unter Verschluss gehaltenen Dokumenten "eindeutige Hinweise auf Mittäter" gefunden. Die Zeitung bezieht sich dabei auf eine Aktennotiz der Beamtin, die Natascha Kampusch nach ihrer Flucht zuerst vernahm. Auf die Frage nach Komplizen ihres Entführers gab Kampusch demnach an: "Ich weiß keine Namen".
Der Untersuchungsausschuss zum Entführungsfall war im Februar eingesetzt worden, nachdem bekannt wurde, dass die Polizei bereits im Jahr 1998 Hinweise auf den Entführer hatten. Der Ausschuss soll prüfen, ob der Polizei bei der Fahndung nach dem Entführer Ermittlungsfehler unterlaufen sind. Die vom Ex-Präsidenten des österreichischen Verfassungsgerichts, Ludwig Adamovich, geleitete Kommission hat inzwischen 166 Akten zu dem Fall erhalten.
Einige persönliche Beweismittel, darunter etwa das Tagebuch von Kampusch und auch Protokolle ihrer ersten Vernehmungen nach ihrer Flucht vor eineinhalb Jahren, wurden der jungen Frau jedoch zurückgegeben. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Gerhard Jarosch, sagte dazu der Nachrichtenagentur APA, es gebe "berechtigte Interessen von Frau Kampusch, dass bestimmte Sachen einfach nicht an die Öffentlichkeit kommen".
Auch Adamovich zeigte Verständnis. "Hier geht es um das grundsätzliche Thema Opferschutz", sagte er am Donnerstagabend. "Die Frage ist (allerdings): Wie weit kann so etwas gehen?"
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(sueddeutsche.de/dpa/grc)
Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld
Opferschutz für Kampusch? Oder Täterschutz für N.N.? Das scheint im Moment der Presse auch nicht so klar. Wunderbar!
In solchen Situtionen entstehen die brillianten Momente, in denen die Presse, infenitesimal aufflackernd, um die Erkenntnis kämpft, bevor die allgemeine LÜGE wieder das Sagen hat.
N.B. Die sueddeutsche macht eine gute Figur zum Thema.