Frankreich will Kalinkas Vater nicht ausliefern. Doch offenbar ist der mutmaßliche Mörder seiner Tochter bei der Entführung verletzt worden.
Dieter K., der jüngst nach Frankreich verschleppte deutsche Arzt, ist bei der Entführung offenbar schwerer verletzt worden als bisher bekannt. Durch eine Computertomographie sei nachgewiesen worden, dass K. eine Blutung im Gehirn erlitten habe, sagte sein deutscher Anwalt Nicolas Becker der Süddeutschen Zeitung.
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Kalinkas leiblicher Vater André Bamberski bestreitet, Anstifter der Entführung des mutmaßlichen Mörders seiner Tochter zu sein. (© Foto: AFP)
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Die Vorwürfe gegen die Kidnapper müssten daher verschärft werden, womöglich um den Tatbestand des versuchten Totschlags. Die Staatsanwaltschaft Kempten, die gegen die Entführer ermittelt, hatte am Donnerstag noch keine Kenntnis von dem Befund.
Keine Auslieferung des Vaters
Am Vormittag hatte ein Gericht in Toulouse entschieden, dass der mutmaßliche Anstifter der Kidnapper, der Franzose André Bamberski, nicht nach Deutschland ausgeliefert wird. Grund sei, dass bereits in Frankreich gegen ihn ermittelt werde; dieses Verfahren habe Priorität.
Die Staatsanwaltschaft Kempten hatte die Auslieferung verlangt. Bamberski hat K. mutmaßlich verschleppen lassen, um ihn der französischen Justiz zuzuführen, die ihn in Abwesenheit wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt hatte.
Demnach hat der Arzt K. sein Stiefkind, Bamberskis Tochter Kalinka, im Jahr 1982 getötet, indem er ihr ein Eisenpräparat spritzte. Die deutschen Behörden halten K. für unschuldig und haben sich jahrelang geweigert, ihn an die französische Justiz zu überstellen.
Am 15. Dezember wollen K.s Anwälte bei einer gerichtlichen Anhörung in Paris erreichen, dass dieser aus der Untersuchungshaft entlassen wird. Sie verweisen auf den prekären Gesundheitszustand des Deutschen, der im Gefängnis von Fresnes bei Paris einsitzt.
Vater bestreitet Entführungsvorwürfe
Bamberski, der auf freiem Fuß ist, hatte vor Gericht eine direkte Beteiligung an der Entführung K.s bestritten. Einer der mutmaßlichen Kidnapper, ein 38 Jahre alter Mann, hatte vor einem Ermittlungsrichter in Mülhausen ausgesagt, er habe aus "Mitgefühl und Menschlichkeit" für den Vater gehandelt. Geld sei keines geflossen.
Seit Jahren setzen Bamberski und eine französische Initiative sich dafür ein, Dieter K. vor Gericht zu bringen. In einem Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsidenten Nicolas Sarkozy forderten sie, "Missstände" in der Justiz beider Länder zu beenden, die einer Verurteilung des Täters entgegenstünden.
Vor 14 Jahren hatte ein französisches Gericht Dieter K. zu 15 Jahren Haft. verurteilt. K. hatte die Strafe jedoch nie verbüßt, weil Deutschland ihn nicht nach Frankreich ausgeliefert hatte. Das Verfahren soll demnächst in Paris neu aufgerollt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte gerügt, dass sich K. in dem Verfahren von 1995 nicht von einem Anwalt vertreten lassen durfte.
In Deutschland wurde der Arzt bereits wegen einer Sexualstraftat verurteilt. Im Jahr 1997 erhielt er eine zweijährige Bewährungsstrafe, weil er in seiner Praxis eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhiggestellt und vergewaltigt hatte.
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(sueddeutsche.de/dpa/kred/ehr)
Analyse des DFB-Kaders
Ich kann "wasserstattbier" nur voll und ganz zu stimmen. Was war los, 1997?! Wer hat seine Amigo Fluegel ueber den Herrn Doktor ausgebreitet und warum? Weshalb hat ein Kumpel die Obduktion der Leiche in dieser Form eigentlich durchfuehren duerfen? Wer war dieser Arzt? Was war wirklich das Ergebnis?
Ich denke dieser saubere Herr sitzt im Moment genau da, wo er hin gehoert. Gehirnblutungen wuensche ich ihm allerdings nicht, jedoch frage ich mich, was da schon wieder gemauschelt wird?! Ein guter Bekannter hatte vor einigen Wochen Gehirnblutungen und war dem Tode naeher als dem Leben, musste mehrere Operationen ueber sich ergehen lassen und befindet sich noch stets in einem sehr kritischen Zustand. Es ist mir also ein Raetsel, wie man in solch einem Fall von "Einsitzen" sprechen/schreiben kann!?
Also bitte, der Gerechtigkeit willen, dem verstorbenen Maedchen wegen, echte Aufklaerung bitte!!!
in Amerika hätten Kopfgeldjäger diesen Vergewaltiger zur Strecke gebracht und alles wäre in bester Ordnung. Unser Land ist offenbar durchsetzt von Winkeladvokaten, die sich gerne wohlhabender Krimineller annehmen.
Die Schweiz ist doch auch der Handlanger für die USA, wenn es um Inhaftierung und Auslieferung geht. Da der Arzt in Lindau, also an der Schweizer Grenze lebte, wundere ich mich auch sehr, warum die Schweizer Polizei diesen Mann nicht schon längst mal verhaftet hat, wo es hier sogar um Mord geht, nicht nur um vor 30 Jahren geschehene Verführung Minderjähriger.
Das Justizsystem in Deutschland beunruhigt mich täglich mehr und mehr, bestimmt auch viele andere Bürger und Bürgerinnen.
Gäbe es bei uns sowas wie Superhelden wie Spider- oder Superman in echt, dann wären diese in unserem Land ständig auf der Anklagebank wegen "Selbstjustiz", weil sie einen Verbrecher der ihm zugedachten Strafe zuführen wollten. Aber die Verbrecher gehen sehr häufig unbehelligt wieder auf die Straße und können dort weiter ungestraft stehlen, vergewaltigen und morden. Immer mehr Berichte von der frustrierten Polizei über solche Vorkommnisse sind in der Presse zu finden.
... passierte schon 1997:
"Im Jahr 1997 erhielt er eine zweijährige Bewährungsstrafe, weil er in seiner Praxis eine 16-Jährige mit Schlafmitteln ruhiggestellt und vergewaltigt hatte."
Ich kann also als Arzt eine quasi "Schutzbefohlene" mit Schlafmitteln ruhigstellen und vergewaltigen und muss dafür nicht ins Gefängnis und darf weiter praktizieren?
"Was soll das denn? Die Kidnapper hätten demnach versucht, den Arzt totzuschlagen, um ihn dann einem französischen Gericht zu überstellen. Das ist irgendwie überhaupt nicht logisch. "
Es reicht für eine Verurteilung wegen (verursachten) Totschlags, dass der Täter eine andere Straftat begeht und bei dieser den Tod anderer Menschen zumindest billigend in Kauf nimmt. Vorsatz ist dazu absolut nicht erforderlich.
Zudem gibt es sogar Totschlag durch Unterlassen, also indem man gerade NICHT handelt.
Gleichesgilt übrigens auch für Mord - auch hier ist Vorsatz nicht zwingend erforderlich.
Wenn er bei seiner Behauptung bleibt, dass er mit der Entführung rein gar nichts zu tun hat und wenn die Kidnapper dabei bleiben, dass sie rein aus Menschlichkeit gehandelt haben, ist er wohl aus dem Schneider.
Versuchter Totschlag wegen Gehirnblutung?
Was soll das denn? Die Kidnapper hätten demnach versucht, den Arzt totzuschlagen, um ihn dann einem französischen Gericht zu überstellen. Das ist irgendwie überhaupt nicht logisch.
Allenfalls kann man eine schwere Körperverletzung unterstellen, die auch zum Tod hätte führen können. Aber was macht das für einen Unterschied?