Schuldig oder nicht? Im Fall von Jörg Kachelmann bleibt diese Frage ungeklärt. Eine Entscheidung über die Haftdauer des TV-Moderators ist dringend geboten.
Wenn ein Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft genommen wird, dann bekommt seine Akte auf dem Deckelblatt in sehr großen, roten Lettern die Aufschrift "HAFT". Damit soll allen Bearbeitern bei Staatsanwaltschaft und Gericht nachdrücklich in Erinnerung gerufen werden, dass dies eine eilbedürftige Angelegenheit ist.
Vergewaltigungsverdacht Kachelmann wehrt sich
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Es gibt keinen schwereren Eingriff in die Freiheitsrechte eines Bürgers, als ihn einzusperren. Damit wird er nicht nur aus seiner privaten und beruflichen Existenz gerissen. Damit wird der Welt auch signalisiert, dass die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zumindest dem ersten Anschein nach so substantiell sind, dass man sich dieser Person versichern muss, damit sie sich nicht der Verfolgung entzieht.
Das trifft jedermann schwer, aber für einen, der im Rampenlicht steht wie Jörg Kachelmann, sind die Folgen womöglich noch katastrophaler und nachhaltiger als für einen x-beliebigen Eisverkäufer oder Straßenbahn-Fahrer. Kachelmanns berufliche Existenz ist vernichtet, ganz gleich, wie das Vergewaltigungsverfahren gegen ihn enden wird. Er wird nie mehr im Fernsehen seine Späße über Wolken, Wind und Wetter reißen können, auch wenn er juristisch in vollem Umfang rehabilitiert würde.
Umso eifriger hätte sich die Justiz darum bemühen müssen, dass der Name des prominenten Beschuldigten zumindest nicht von ihrer Seite durchsickert, auch wenn man realistischerweise nicht erwarten konnte, dass die Verhaftung eines Mannes lange geheim bleibt, dessen Gesicht täglich von Millionen gesehen wird. Umso berechtigter aber ist auch Kachelmanns Anspruch darauf, dass das Verfahren mit größtmöglicher Beschleunigung geführt wird, dass entlastende Indizien gewürdigt und bei der Entscheidung über die Haftfortdauer berücksichtigt werden.
Das Glaubwürdigkeitsgutachten über die Aussagen der Belastungszeugin ist ohne jeden Zweifel ein solches Indiz, und dass nach dem Vorliegen dieses Gutachtens nun schon wieder vier Wochen ins Land gezogen sind, ohne dass das zuständige Gericht zu einer Entscheidung gekommen ist, darf man nicht nur aus Sicht der Verteidigung einen Skandal nennen. Bei einer solchen Sachlage muss ein Gericht fähig sein, binnen weniger Tage "hü" oder "hott" zu sagen.
Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass nicht nur der Beschuldigte, sondern auch das - mutmaßliche - Opfer Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Justiz hat. Bei einer Anzeige wegen Vergewaltigung ist es eher die Regel als die Ausnahme, dass der Beschuldigte die Tat bestreitet. Ein Glaubwürdigkeitsgutachten ist ein Hilfsmittel, dessen sich das Gericht bedienen kann; es ersetzt niemals die eigene Entscheidungsfindung, und wenn es, im Sinne des Beschuldigten, positiv ausfällt, ist es auch noch lange kein Beweis für dessen Unschuld. Allerdings muss, und das gilt auch für Jörg Kachelmann, in einem Rechtsstaat niemand seine Unschuld beweisen.
"Leben, das ist Bewegung": Felix Grützner tanzt auf Beerdingungen, um an die Verstorbenen zu erinnern und Raum für Gefühle zu schaffen. Jetzt lesen ...
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(SZ vom 01.07.2010/hana)
Kanzlerin Merkel und die Macht
Was sind das für seltsame Ansichten ? Haben Sie die Maßstäbe ganz verloren ?
Hier geht es doch nicht um eine Nachhut ..................... *) und um das Bestrafen von machohaften Verhalten und Viel-Gschpuserei !
Wollen Sie etwa jeden, der mehrere Freundinen hat ins Zuchthaus bringen ?
Mann .... *) lassen Sie Ihren Moralischen mal behandeln !
*) In meinem Gästebuch nachzulesen.
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Was soll denn das? Der Nachweis von Kachelmann-DNA in der Wohnung der Klägerin wurde doch erbracht. Dass nicht jede Silbe der Aussage der von Kachelmann betrogenen und ganz sicher auch vergewaltigten Frau einem Gutachten standhält, will gar nichts bedeuten. Schliesslich ist das Opfer ja total traumatisiert nach so einem Beziehungsende. Nee, nee, nur weil immer mehr Männer Angst davor haben müssen, von einer echten Z.cke gestalkt zu werden, ist der Kachelmann nicht voreilig freizusprechen. Bei aller Solidarität zum abgewatschten deutschen Mann muss es immer auch Recht vor Gnade geben können.
Kleines Gedankenexperiment. Sie werden für irgendetwas beschuldigt. Dabei spielt es primär keine Rolle, ob zu Recht oder Unrecht. Sie kommen in Untersuchungshaft. Nach 2 Wochen liegen die Fakten auf dem Tisch. Richtig ein Gerichtsverfahren gibt es noch nicht. Und nun bleiben Sie eingesperrt, weil vielleicht Fluchtgefahr besteht. Und weil der liebe Richter keine Zeit und Lust hat, sondern lieber ein Gutachten, mit seiner Familie in den Urlaub fährt oder seine Freundin verwöhnt, bleiben Sie nun 12 Monate eingesperrt. Ich bin mir sicher Sie empfinden das für gerecht!!!
Alles Andere wäre ja auch bei der Lage der Dinge erstaunlich. Immerhin sitzt hier ein- meiner Kenntnis nach-nichtsesshafter aber wohlhabender ausländischer Staatsangehöriger in U-Haft. Bei der Anschuldigung, immerhin Vergewaltigung unter (zumindest)Androhung von Körperverletzung besteht sehr wohl erhöhte Fluchtgefahr. Die geschätzten Kommentatoren sollten sich fragen, ob sie sich bei dieser Ausgangslage auch für einen weniger prominenten Tatverdächtigen derartig ins Zeug legen würden. Für Justizbashing taugt dieser Fall m.M. nach nicht.
Paging