Exorzismus in Frankfurt:Fünf Verwandte nach Teufelsaustreibung in Frankfurt wegen Mordes angeklagt

Mordanklage gegen Frankfurter Exorzisten

In einem Frankfurter Hotel wird die misshandelte Leich der Frau gefunden.

(Foto: dpa)
  • Das 41-jährige Frau hatte begonnen, Selbstgespräche zu führen. Daraufhin entschied sich die Familie, einen Exorzismus durchzuführen.
  • Die Verwandten folterten die Frau, indem sie auf ihren Brustkrob und den Bauch einprügelten, bis sie schließlich starb.
  • Nach der Tat rief eine Angeklagte einen Priester an.

Fünf Familienmitglieder sollen im Dezember gemeinsam an einer besonders krassen religiös motivierten Tat beteiligt gewesen sein: einem Exorzismus. Dabei starb eine 41-jährige Frau, ihre Leiche wies Spuren schwerer Misshandlungen auf. In Frankfurt erhob die Staatsanwaltschaft nun Anklage wegen gemeinschaftlichem Mordes.

An der mutmaßlichen "Teufelsaustreibung" waren neben zwei Jugendlichen die 44-jährige Cousine des Opfers, deren 22-jähriger Sohn sowie eine 19-jährige Nichte beteiligt. Alle fünf Beschuldigten sitzen seit der Tat in Untersuchungshaft.

Der Exorzismus geschah, wie die Staatsanwaltschaft jetzt bekannt gab, am 5. Dezember 2015 in einem Frankfurter Businesshotel. Die sechs Verwandten teilten sich ein gemeinsames Zimmer. In den frühen Morgenstunden begann das spätere Opfer sich seltsam zu verhalten. Die 41-Jährige, die ursprünglich aus Südkorea stammt, begann, um sich zu schlagen und Selbstgespräche zu führen. Daraufhin entschloss sich der Rest der Familie offenbar - darunter auch der 16-jährige Sohn der Frau - bei ihr eine "Teufelsaustreibung" vorzunehmen.

Das Opfer stirbt an massiver Gewalteinwirkung

Den Ermittlungen zufolge fixierten die Verwandten die Frau und prügelten gemeinsam auf sie ein - mindestens zwei Stunden lang. "Sie fügten ihr Schmerzen und Qualen körperlicher Art zu, die über das für die Tötung erforderliche Maß weit hinausgingen", sagt Oberstaatsanwältin Nadja Niesen.

Um die Schreie der Gefolterten zu unterdrücken, hielt eine der Angeklagten ihr den Hals fest, ein anderer stopfte ihr ein Handtuch und später einen mit Stoff umwickelten Kleiderbügel in den Mund. Sie hielten Arme und Beine fest, drückten sie zu Boden und knieten vermutlich auf dem Bauch der Frau. Der Sohn des Opfers und dessen 15 Jahre alter Cousin halfen der Staatsanwaltschaft zufolge bei der Fixierung. Sie setzten sich auf die Arme der 41-Jährigen und hinderten sie daran sich zu wehren, bis sie schließlich leblos liegen blieb. Eine der Beteiligten rief nach der Tat einen Pfarrer der koreanischen evangelischen Zion-Gemeinde an. Der Priester verständigte die Hotelrezeption und die Polizei. Es ist bislang nicht bekannt, ob die Angeklagten Mitglied dieser Kirche sind. Den Ermittlern zufolge sollen sie Christen mit buddhistischen und schamanistischen Einflüssen sein.

Die Obduktion der von Hämatomen übersäten Leiche ergab, dass die Frau infolge des massiven Drucks auf den Brustkorb und der Gewalteinwirkungen auf den Hals starb. "Sämtliche Angeschuldigte nahmen ihr Ersticken zumindest billigend in Kauf", so die Staatsanwaltschaft. Psychatrische Gutachten ergaben bisher keinen Hinweis darauf, dass die Angeklagten an einer seelischen Störung leiden oder, dass eine verminderte Schuldfähigkeit vorliegt.

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