Erstochener 27-Jähriger:Polizei nimmt in Meppen zwei Tatverdächtige fest

  • Wenige Tage nach der tödlichen Messerattacke auf einen 27 Jahre alten Mann in Meppen hat die Polizei zwei Tatverdächtige in Haft genommen.
  • Die Ermittler gehen bei der Tat von einem spontanen Gewaltexzess aus.

Gewaltverbrechen war Streit vorausgegangen

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen 27-Jährigen im niedersächsischen Meppen hat die Polizei zwei Tatverdächtige verhaftet. Den Berichten einer Lokalzeitung zufolge war dem Gewaltverbrechen ein Streit vorausgegangen.

Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück mitteilte, wurde bereits am Mittwochabend ein 29 Jahre alter Mann von einem Einsatzkommando der Polizei festgenommen. Am Donnerstag fassten die Beamten einen zweiten Mann, der ebenfalls 29 Jahre alt ist. Während der erste Festgenommene zu den Vorwürfen schweigt, habe der Zweite bereits bei einer Polizeivernehmung eingeräumt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Der erste Tatverdächtige befindet sich in Untersuchungshaft. Der Zweite musste sofort ins Gefängnis, da er noch eine Reststrafe aus einer früheren Verurteilung verbüßen muss.

Erfolglose Wiederbelebung

Das 27-jährige Opfer war am Dienstagabend auf seinem Fahrrad in die Innenstadt unterwegs gewesen. Zeugen sahen gegen 22 Uhr, wie zwei Männer mit ihm stritten. Im Anschluss daran wurde der 27-Jährige mit Stichverletzungen auf einem Gehweg an der Durchfahrtsstraße der niedersächsischen Kleinstadt gefunden. Ein herbeigerufenes Notarztteam versuchte, den Mann wiederzubeleben - ohne Erfolg. Der Mann starb noch am Tatort. Nach der Obduktion berichtet ein Rechtsmediziner, dass die Todesursache eine Stichverletzung gewesen sei.

Beide Tatverdächtige sind der Polizei bereits wegen anderer Gewaltdelikte bekannt, teilt die örtliche Behörde mit. Die Ermittler gehen bei dem Überfall "von einem spontanen Gewaltexzess" aus. Die Informationen der Osnabrücker Zeitung, nach denen einer der beiden Festgenommenen der rechtsextremen Szene der Meppener Ultra-Fans angehöre, wollte die örtliche Staatsanwaltschaft der Zeitung weder bestätigen noch dementieren.

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