Zehn Jahre nach dem Angriff auf einen Discobesitzer in Kenia hat ein Gericht Prinz Ernst Augusts Geldstrafe reduziert - zugleich aber seine Glaubwürdigkeit in Frage gestellt.
Erfolg für Ernst August Prinz von Hannover: Zehn Jahre nach seinem Angriff auf einen Discobesitzer in Kenia hat das Gericht die Geldstrafe für den Adligen reduziert. Der Mann von Caroline von Monaco muss für die Attacke nun nur noch 200.000 Euro Geldstrafe zahlen, urteilte am Dienstag das Landgericht Hildesheim. Prinz Ernst August, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war, gilt nunmehr als nicht als vorbestraft.
Ernst August Prinz von Hannover (Archivbild). Die Verhandlungskosten muss die Staatskasse tragen. (© Foto: AP)
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Das Landgericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. In einem ersten Verfahren war Ernst August im Jahr 2004 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 445.000 Euro verurteilt worden. Das Landgericht Hannover ging damals davon aus, dass er den Hotelier mit Faustschlägen schwer verletzt habe. Ernst August, der damit vorbestraft gewesen wäre, erreichte 2008 jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens.
Als nunmehr viertes Gericht hatte das Hildesheimer Landgericht 26 Tage lang zu klären versucht, wie hart der 56-Jährige zugeschlagen hatte. Auch Prinzessin Caroline hatte freiwillig für ihren Mann als Zeugin ausgesagt.
Richter Andreas Schlüter sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei nicht vollständig möglich gewesen, die Vorgänge auf der kenianischen Insel in der Tatnacht im Januar 2000 aufzuklären. Er betonte aber, der Prinz müsse sich nicht weiter nachsagen lassen, dass er den Discobesitzer mit einem Schlagring angegriffen habe. Die Schläge des Adligen seien "nicht dezent, aber auch nicht hemmungslos brutal" gewesen, sagte der Richter.
Eine Frage der Ehre
Der Kammervorsitzende rügte nahezu alle Verfahrensbeteiligten. Sowohl der Prinz als auch das Opfer hätten in ihren Schilderungen überzogen und damit ihre eigene Glaubwürdigkeit infrage gestellt. Darüber hinaus hätten sowohl der Adlige als auch Prinzessin Caroline, die als Zeugin geladen war, die Tendenz gehabt, den Angriff zu bagatellisieren.
"Es gibt keinen richtigen Sieger", sagte Richter Schlüter. Er erläuterte, entscheidend als Vergleich sei nicht das Urteil des Landgerichts Hannover aus dem Jahr 2004, sondern das erste Urteil des Amtsgerichts aus dem Jahr 2001 gewesen. Damals wurde der Adlige zu rund 255.000 Euro Strafe verurteilt.
Scharf rügte der Richter, dass der Prinz das Verfahren zu einer Frage der Ehre stilisiert habe. Umso erstaunlicher sei es, dass er nicht selbst die Chance ergriff, sich persönlich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. "Wenn es um die eigene Ehre geht, kann man dann nicht größeren persönlichen Einsatz verlangen?", so der Richter.
Im Video: Das Landgericht Hildesheim hat den Welfenprinzen Ernst August von Hannover am Dienstag zu einer Geldstrafe von 200.000 Euro wegen einfacher Körperverletzung verurteilt.
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(kat/AFP/DAPD/dpa/gba/bgr)
Kapitalabzug aus Südeuropa
Liebe SZ! Seit ihr eigentlich "Gala" oder "Bunte" oder seht ihr euch mit diesen Publikationen im Wettbewerb? Wenn nicht, wieso begreift ihr dann nicht oder wollt nicht begreifen, dass es in Deutschland seit 1919 keinen Adel mehr gibt? Die Idee "Adel" ist mit einer Verfassung, die von der Gleichheit aller Menschen ausgeht unvereinbar! Ist doch logisch, oder?
Will heißen, der Herr ist weder ein Adeliger (so was gibt 's in Deutschland nicht) noch ein Prinz! Er heißt mit Namen "Ernst August Prinz von Hannover" (plus seine diversen sonstigen im Namen enthaltenen Ex-Titeln und seinen extra Vornamen) und keinesfalls Prinz Ernst August - die Reihenfolge ist wichtig. Zum Beispiel kann sich unsere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auch nicht Leutheusser Sabine Schnarrenberger nennnen.
Leider hat Deutschland - anders als Österreich - damals die Einbeziehung der ehemaligen Adelstitel in den Namen gestattet. Die Nachkommen des ehemaligen Adels in Deutschland versuchen die Fiktion, sie wären etwas Besseres mit viel Aufwand aufrechtzuerhalten - viele Medien, sogar die SZ helfen ihnen dabei.
Wenn ich das Bild von dem sehe, fallen mir ganz viele Adjektive ein, die pathologische Zustände verdeutlichen.
Ja, wie war es das wohl damals.
Ich war damals ein paar Wochen nach dem "Vorfall" für einige Zeit auf Lamu. Unser Diskothekenbesitzer ist mir ein paar mal über den Weg gelaufen. Moment, damals war er ja noch deutscher Architekt in den Medien. Schwer verletzt sah er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr aus, war ja auch schon etwas her.
Er selbst nannte sich gerne "Mombasa Joe" und behauptet von sich, dass die meisten Puffs zwischen Lamu und Mombasa an der Küste ihm gehörten. Seine Diskothek bei Lamu soll nach Gerüchten ebenfalls ensprechende Dienste angeboten haben. Keine Ahnung ob das stimmt. Wenn ja, währe es mir auch egal.
Was ich aber weiß ist, dass Lamu ein recht streng islamischer Ort war, und das vorort die Sympathien für die Kontrahenden in der Bevölkerung - sagen wir mal vorsichtig ausgedrückt - diametral anders verteilt waren, als in der deutschen Medienlandschaft.
Das ist schon so eine Sache mit dem Relativismus ;-)
Glaubwürdigkeit ist in Frage zu stellen, es ist sein Geisteszustand, der hinterfragt werden muss!
Wer auf der Weltausstellung in Hannover,oeffentlich an eine Hauswad pinkelt und dabei auch noch fotogrfiert wird und danach alles abstreitet. Frueher haben solche Leute den Jagtschein vom Onkel Doktor bekommen und durften viel Unsinn in der Oeffentlichkeit machen. Aber der edele Prinz macht es von Gottesgnaden auch so. Nur die Caroliene hatte bis auf eine Aussnahme keine glueckliche Hand mit ihren Ehemaennern,da waren nicht viele edele Rittter dabei.
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