Nach den Morden von Toulouse:Bruder des Attentäters in U-Haft

Die Mordserie von Toulouse geht nach Auffassung der Ermittler möglicherweise nicht auf das Konto eines Einzeltäters. Die Justiz hat nun den älteren Bruder des getöteten Attentäters vorläufig angeklagt. Er muss sich wegen Komplizenschaft verantworten.

Neue Anklage in der Anschlagsserie von Toulouse: Der Bruder des Attentäters muss sich wegen Mittäterschaft verantworten. Wie aus französischen Justizkreisen verlautete, wurde der 29-jährige Abdelkader Merah vor allem wegen Komplizenschaft und der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur Vorbereitung von Terrorakten angeklagt. Zudem werde ihm gemeinschaftlicher Diebstahl zur Last gelegt. Er wurde in Untersuchungshaft genommen.

Abdelkader Merah wird zum Verhör gefahren

Die These vom Einzeltäter wird in Frage gestellt: Abdelkader Merah (Mitte, unter dem Tuch) ist auf dem Weg zum Verhör. Nach der Mordserie in Toulouse ermittelt die französische Staatsanwaltschaft jetzt auch gegen den älteren Bruder des Attentäters.

(Foto: dpa)

Abdelkader Merah hatte nach Angaben der Polizei zugegeben, beim Diebstahl des Motorrollers zugegen gewesen zu sein, mit dem sein 23-jähriger Bruder Mohamed Merah unterwegs war, als er sieben Menschen erschoss.

Laut Polizei zeigte sich Merah bei seiner Vernehmung am Samstag "stolz" angesichts der Taten seines Bruders, gab aber an, von dessen Angriffsplänen nichts gewusst zu haben. Seine Anwältin dementierte das allerdings am Sonntagabend. Abdelkader Merah verurteile die Taten zutiefst und hoffe nicht "zum Sündebock für das zu werden, was sein Bruder getan hat."

Mohamed Merah soll zwischen dem 11. und dem 19. März in Toulouse und Montauban drei Soldaten sowie vor einer jüdischen Schule einen Rabbiner und drei jüdische Kinder erschossen haben. Er wurde am Donnerstag bei einem Einsatz in seinem Haus von der Polizei getötet.

Abdelkader Merah war am Mittwoch zusammen mit seiner Lebensgefährtin in ihrem Haus südlich von Toulouse festgenommen worden und befand sich seitdem in Polizeigewahrsam. Am Sonntagmorgen lief die bei Terrorfällen gültige 96-stündige Frist ab, nach der Verdächtige angeklagt oder freigelassen werden müssen. Zwei Stunden vor Ablauf der Frist wurde die Lebensgefährtin aus der Haft entlassen.

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